Fortbildungsbestätigungen

Wie lange muss man den die Fortbildungsbestätigungen aufheben?
Ich denke längstens 12,5 Jahre weil dann hätte man die 100 Stunden die fehlen zusammen damit man automatisch abgemeldet werden würde.
Aber das denke ich mir nur, ich finde da keine genauen verbindlichen Zahlen.

Ich würds mir ewig aufheben, was nimmt das groß Platz weg?

Ich sortiere in aktuelle und ältere Fortbildungen es sieht halt besser aus wenn man mehr mitbringt, doch interessiert das ja nicht wirklich, weil man bei einem OrgWechsel eh alles neu machen darf.

Das ist schon klar, die Frage war aber eher ob jemand weis wie es gesetzlich ausschaut?
Nach 12,5 Jahren hat man die 100 Stunden zusammen bei denen dann der sani erlöschen würde.
Darum die Frage ob jemand weis ob das wo im Gesetz geregelt ist?
Weil wenn nicht frag ich einfach das Ministerium, weil es mich aktuell interessiert ob es da irgendwo eine Regelung gibt.

Beim ASBÖ gibt’s einen Fortbildungspass (zumindest in Wien)

Auch gesetzlich macht es Sinn, die Fortbildungsbestätigungen aufzuheben, wenn dir ein Gericht mal vorwirft, du wärst vor 13 Jahren bei Pat. XY gar kein Sani gewesen dann sollte man das besser mal beweisen können. Ich weiß schon, ist unrealistisch, aber…

Ich nehme an du frägst nicht ohne bestimmten Grund?

Wir habe einen Kollegen übernommen der kann seine Jahre 2005 bis 2007 nicht nachweisen.
Die davor sind bei einem lv elektronisch gespeichert und der andere lv hat erst 2008 damit angefangen alles elektronisch zu speichern.

Inzwischen hat er genügend Nachweise vorgelegt, aber als ich das Thema gestartet hab war es so das wir es angenommen haben das er es ist da er 2008 einer war. Aber annehmen und wissen sind halt 2 paar Schuhe.

Bei den meisten Bezirksstelleninternen bekomm ich nicht mal eine Bestätigung, wird einfach im Portal eingetragen.

Systemabsturz der computerdokumentation,
Oder ich wechsle im unfrieden die org und möchte nun die bestätigungen für die neue …
Gastdienste bei ambulanzen etc.
was ich hab, hab ich.