Tätigkeit bei zwei verschiedene Organisationen

Wie ist das beim RKNÖ eigentlich geregelt wenn man bei einer zweiten Organisation tätig werden will?

Dachte dies ist nicht erlaubt? Wenn doch, in welchen Bereichen gibt es diese Ausnahmen.

Beim ASB NÖ im RD kein problem, da gibts irgendeine abmachung
GK nicht möglich, eben wegen fehlender abmachung

benötigt immer die freigabe der bezirksstellen bzw. anschließend des arbeitsausschusses beim RK - wenn die bezirksstelle kein problem damit hat wird es möglich sein

Gibts dazu irgendwo eine konkrete Niederschrift? Wüsste nicht, dass ich einen exklusivvertrag fürs RKNÖ unterschrieben hätte.

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Einfach die Vereinsstatuten durchlesen. Aber bitte die vom Beitrittsjahr!
Könnte ja was nichtdrinnenstehen :stuck_out_tongue: was jetzt in den aktuellen steht!
Im Zweifelsfall hat der Verein die Möglichkeit eines Vereinsausschlussverfahrens wg. …?
Bzw. intern die Sperre für Fortbildungen, Ausbildungen etc.

Nachdem ich gerade im Auszug aus den Statuten, den ich damals erhalten habe, nachgesehen habe, steht da eigentlich nur, dass ich nur einer bezirksstelle angehören darf.
Von einer anderen Organisation steht da nix…

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Es wird fälschlicherweise seitens des RK LV NÖ behauptet, dass es seitens des RK satzungswidrig ist, wenn man beim RK und beim ASB (als Vorstandsmitglied) tätig ist. Das steht zwar nicht in der Satzung, aber Stellungnahme will dazu trotzdem keiner abgeben.

Wobei mir der Grund, warum ich bei ein und der selben HiOrg, nur in einem Bezirk sein darf nicht wirklich erklärlich ist. :question:

Als „Gastsani“ darfst du eh überall fahren, das nur eine Bezirksstelle zuständig ist für einen MA finde ich nicht so unlogisch…

Eben nicht. Eine Bezirksstelle im südlichen NÖ verbietet eine Gastsani-freigabe (für RTW Dienste) für andere Dienststellen. Man bekommt nur eine Gastsani-freigabe für Dienste die man auf der eigenen Dienststelle nicht machen kann (NEF/SNAW fahren, oder NFS in Ausbildung). Vollkommen absurd und nicht im Sinne der hochgelobten Freiwilligkeit des RK. Der Bezirksstellenleiter macht übrigens trotzdem RTW Dienste auf einer anderen Bezirksstelle…

Im Industrieviertel gibt es immer wieder Leute bzw. Führungskräfte die meinen eigene (völlig absurde) Regeln erstellen zu können.
Sollte es da Probleme geben würde ich den Weg direkt über den LV gehen, so wurden schon einige Sonderregelungen für nichtig erklärt.

Reden wir von dem Bezirksstellenleiter der ohne Blaulicht-Genehmigung am privat PKW mit Blaulicht unterwegs ist? (Es gilt die Unschuldsvermutung)

Keine Ahnung.

Wie ist das eigentlich in Wien geregelt?

Darf man als HA beispielsweise für den ASB Wien fahren und zeitgleich für den SMD als EA Dienst versehen?

Du kannst als hauptamtlicher beim smd sein und ehrenamtlich beim rk Wien fahren. Das geht.

Gut zu wissen, Dankeschön :slight_smile:

Bei der JUH gibt es angeblich die Regelung eines 50km- Radius ab Stadtgrenze, bei der man bei niemandem tätig sein darf. Hab ich aber noch nie schwarz auf weiß wo gesehen und der Konkurrenzauschluss zieht schon mal nicht mehr, wenn man von unterschiedlichen Leitstellen bedient wird.

Gab es früher nicht mal bei der berufsrettung so eine Regelung?
Inzwischen ist das aber auch egal da kannst bei der berufsrettung sein und in Niederösterreich überall fahren.
Der asb Wien hat nur was dagegen wenn man bei denen ehrenamtlichen ist und beim rk Hauptberuflich.

Ja, wir reden tatsächlich vom selben, habe ich heute erfahren.

Dieser Tage hat das OÖ RK eine Anweisung an die SanitäterInnen gegeben, dass ein Dienststellenhopping, eine Sanitätertätigkeit beim RK dies- und jenseits der Staatsgrenze und so weiter coronabedingt nicht mehr gestattet ist.