NEF NÖ - LUCAS 2 entfernen

Hallo in die Runde!

Rätsel…stellt Euch ein Land vor in dem man gezwungenen wird eine vorhandene Reanimationshilfe (LUCAS 2) aus den NEFs zu entfernen weil der Vertrag mit einem Bundesland diesen nicht vorsieht…

Welches Land ist das:
Kongo?
Uganda?
Sierra Leone?
Angola?
Simbabwe?

Nein - Österreich, speziell Niederösterreich :open_mouth:
Von der Anweisung zu Blaulicht bei NEF-Begleitung bei RK NÖ möchte ich gar nicht sprechen :blush:

Interessant wäre die Begründung von offizieller Seite: Unzureichende Ladungssicherung (die Passat wurden ja sehr knapp geplant) oder Gewichtsprobleme? Einheitliche Ausstattung aller NEF (das würde bei der Vorstellung sehr betont) würde dadurch nicht gegeben sein? Kommt vlt. mit dem neuen Modell ein Lucas (2 oder 3) oder ein gleichwertiges Modell (Corpuls CPR) samt entsprechendem Ladeplatz?

Mir ist bewusst, dass in NÖ schon länger die Wogen hochgehen, aber ganz ohne Gegenargumente kann das Land (hoffentlich) nicht kommen.

Woher weiß das Land von eurem Lucas? Was passiert, wenn ihr ihn trotzdem mitnehmt?

Darf ich dann auch keine zusätzlichen Medikamente, die in meinem EInsatzbereich nützlich sind, aber im nö. NEF nicht enthalten sind, auch nicht mitnehmen?
Muss ich meine private Taschenlampe dann auch daheim lassen?

Hab bis dato geglaubt, dass es sich um eine Mindestaustattung handelt…

Wie marlin schon anführte, wäre die Begründung bzw. Rechtssituation bezüglich der NEF-Verträge hier wohl sehr interessant um sich ein Urteil zu bilden.

Zur NEF-Blaulicht-Dienstanweisung des LV kann ich nur sagen, dass es eine Auslegungsvariante eines Gesetzes ist, die, meiner bescheidenen Meinung als nicht-Jurist nach, logisch und schlüssig argumentiert ist.

Es gibt schon länger einen LUCAS 3, der is aber bis auf die Bodenplatte und irgendwelche kleinen Details nicht anders.

Darf ich als nicht NÖ, dafür aber Jurist nachfragen, was die NEF blaulicht DA aussagt?

Im wesentlichen das man mim NEF nur blau hinterher (oder besser davor) fahren darf, wenn dringed benötigtes Material aus dem NEF nicht in den RTW passt und man jederzeit ran kommen sollte weil Patient schlecht…

Stichwort „taktische Einheit“ oder so.

Blöde Frage: Wird das auch so gehandhabt?

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Statt den Emcools wurde er mitgeführt. Hat gerade so rein gepasst.
Man hört das eine andere Bezirksstelle massive Probleme deswegen jetzt hat. Zwei Jahre keine Stützpunktpauschale usw…

Es wurde sogar schon ein Lucas per KTW nachgebracht, bei einer Rea.
Lange werden die Ärzte nicht mehr zusehen mit diesem Verein…

Darf ich einfach der Form halber festhalten, dass „der Verein“ einen Vertrag mit dem Land NÖ zu erfüllen hat? Danke!

Die p.t. Ärztinnen und Ärzte mögen sich an den Auftraggeber des Notarztdienstes wenden. Wenn der Auftraggeber einen Lucas am NEF möchte, wird der Auftragnehmer dem sicherlich gerne nachkommen.

Das mit der DA von NOE ist zwar Schwachsinn, aber gesetzlich legitim. Das ganze gibt es bei uns auch, wird aber nicht durchgeführt und es wird trotzdem blau nachgefahren, brauchen kann man immer was ausn nEF, is halt so.

Und das ist meißt der NEF-Sani, da es ja viele LVs nicht schaffen, NFS auf ihre Notfallrettungsmittel zu setzen…

Der Auftragnehmer hat kein von Gott gegebenes Anrecht darauf dass Ärzte bei ihm Dienst machen.

Nein, von einem potenziell nicht existenten höheren Wesen ist das Recht nicht gegeben.

Aber der Auftraggeber ist verpflichtet, für manche Stützpunkte Ärzte zu stellen. Und diese Ärzte haben wiederum den Auftraggeber als Arbeitgeber und einen Dienstvertrag, wo der Notarztdienst drinsteht. :wink:

Und es sind nicht die Honorar-Notärzte auf den „eigenen“ Stützpunkten, die sich beschweren. :wink:

Die Türen dürften ihnen ja eh nicht unbedingt eingelaufen werden. Zumindest auf Facebook liest man permanent von diversen Stützpunkten die Werbeaktionen „suchen dringend Notärztinnen und Notärzte“.

Es gibt eine neue Dienstanweisung die eben sagt, dass nicht mit Blaulicht nachzufahren ist, außer der Zustand des Patienten ist so kritisch, dass er Medikamente oder Ausrüstungsgegenstände aus dem NEF brauchen könnte, die Aufgrund der Ladungssicherung nicht im RTW untergebracht werden können.

Ansonsten ist ohne Blaulicht nachzufahren.

Wenn mit Blaulicht begleitet wird, dann soll das NEF voraus fahren, da der größere RTW hinter dem kleinen NEF besser gesehen wird.

Ebenso sagt die Dienstanweisung, dass der NEF NFS in den RTW umsteigen kann und das NEF vom RTW Sani gelenkt werden darf.

Es gibt 3 Argumentationen des RK betreffend dieser Dienstanweisung:

1.: Der Vertrag mit dem Land NÖ sieht ein einheitliches Vorgehen über alle Stützpunkte in NÖ vor und lässt somit die Mitnahme einzelner Geräte an bestimmten Standorten nicht zu.

2.: LUKAS-2 ist ein Gerät für welches keine den Anforderungen des Auftrages konforme Unterbringung im NEF vorgesehen ist. Ein evtl. Schadensfall fiele in die Verantwortung des NEF Fahrers/NFS. Dies möchte das RK vermeiden.

3.: Dem RK keine vorliegende wissenschaftliche Evidenz, dass die Anwendung dieser Reanimationshilfen einen Vorteil für die Patientenschaft auweist.

…auch wenn es schwerfällt müssen sich einige Dienststellen wohl noch daran gewöhnen, dass sie nicht mehr autark agieren können, sondern „nur“ ein Teil eines Gesamtsystems sind.

ich glaube kaum,dass der Mangel an NÄinnen daran liegt, dass kein LUKAS mitgeführt wird.
…hat Wien deswegen mehr NÄ.?.. :laughing: :laughing: :laughing:

Ich stell mir das gerade in der Praxis vor… - Hochkritischer Patient, intubiert+beatmet im T5 Hochdach, ich lade dann mal sämtliches Equipment vom NEF in den T5 - könnte ich ja noch brauchen - drücke den NEF-Schlüssel dem 18jährigen Zivi-Transportführer vom T5 in die Hand und lasse ihn den 240PS NEF ins Spital fahren, während ich mit meinem Doktor in Mitten von ungesicherten Taschen und Rucksäcken in dem Hustenzuckerlbomber einen Intensivpatienten ins Spital karre. Hurra… :unamused:

ERC Guidelines 2015:
"Persistierendes Kammerflimmern/pulslose ventrikuläre Tachykardie → „Persistierendes VF/VT kann eine Indikation für die perkutane Koronarintervention (PCI) sein – in diesem Fall können mechanische Reanimationshilfen zur Durchführung von qualitativ hochwertigen Thoraxkompressionen während des Transports und der PCI genutzt werden“

„Die Entscheidung zur Behandlung einer Lungenembolie muss früh, nämlich zu einem Zeitpunkt, wo ein gutes Outcome noch möglich ist, gefällt werden. Die folgenden Behandlungsmodifikationen werden empfohlen:“ → „Erwägen Sie die Verwendung von mechanischen Reanimationshilfen, wenn die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochstehenden Thoraxkompression über einen längeren Zeitraum benötigt wird.“

„Koronare Thrombose“ → „Mechanische Reanimationshilfen gewährleisten eine qualitativ hochwertige CPR während des Transports und der perkutanen koronaren Intervention (vgl. „Kreislaufstillstand in HEMS und Ambulanzflugzeug“)“

„Schwieriges Gelände und abgelegene Gegenden“, „Geographische und meteorologische Überlegungen“ → „Mechanische Reanimationshilfen können helfen, die Qualität der CPR während schwierigen Bergungen und verlängerten Transportwegen zu verbessern.“

„Höhenkrankheit“ → „Wann immer möglich, sollen mechanische Reanimationshilfen zum Einsatz kommen.“

Nachzulesen hier: http://www.grc-org.de/leitlinien2015

und privat fährt der zivi einen 280PS BMW…

und dann lässt den 40 jährigen RS damit fahren, der sein lebenlang nur 60 ps autos hatte und sich jetzt freut mal 240PS zu erleben.

selbiges gilt natürlich für jeden SEF. gibt genügen lenker bei denen ich mir denke, es ist keine gute idee sie ein 240PS auto lenken zu lassen. passiert ist allerdings bisher noch nichts, obwohl alle ja sooo viele unfälle vorhergesehen haben.