Rettungsführerschein

Gilt der Führerschein dann nur bei meiner Organisation oder bei allen Blaulicht Organisationen?

Dieser kann laut Gesetz angerechnet werden - muss aber nicht. Je nachdem wie die Organisation will^^
Zitat aus dem Gesetzestext:
§ 7. Ausbildungen gemäß § 5 oder Teile davon, Fahrprüfungen gemäß § 6 oder Teile davon, die bei einer Feuerwehr oder Rettungsorganisation absolviert wurden, können bei der Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 FSG bei einer anderen der genannten Organisationen angerechnet werden. Ebenso können sonstige Fahrausbildungen angerechnet werden, die bei einer der genannten Organisationen absolviert wurden, sofern die in § 5 genannten Ausbildungsinhalte abgedeckt werden. Die Entscheidung, welche Ausbildungen oder Prüfungen angerechnet werden und in welchem Umfang, obliegt der Organisation, die die Bestätigung gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 FSG ausstellt.

siehe: ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=10012831

Danke Semmerl,

Ich wollte eigentlich wissen wie die Erfahrungen derer sind die ihn schon haben?
Haben den andere Organisationen (egal ob bei der ff oder beim rd gemacht) den Führerschein angerechnet?
Also den von der ff beim rd, den vom rd bei der ff, den vom rk beim asb und/oder umgekehrt?

Ich hab ihn 2mal gemacht. Einmal FF und einmal RK. Ich bilde mir aber ein dass damals eine Anrechnung nicht zulässig war, weiß aber nicht mehr woher diese Info war. Ist bei mir schon 5 Jahre oder so her, möglicherweise war die Situation damals noch anders. Die Ausnahmen für die Höchstgeschwindigkeit und die Anhänger sind ja auch erst später gekommen.

(2) Die Bestätigung gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 ist nur in Verbindung mit einer aufrechten Lenkberechtigung für die Klasse B gültig. Eine wechselseitige Verwendung dieser Bestätigung für die Fahrzeuge der jeweils anderen Einrichtung (die Bestätigung der Rettungsorganisation für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen und umgekehrt) ist nicht zulässig.

jusline.at/index.php?cpid=b … 2b&mvpa=41

Sprich die Anrechnung ist und war immer möglich. Es braucht jedoch von jeder Organisation eine eigene Bestätigung (Führerschein)

Was bedeutet

?
Darf ich also mit einem 5,5t RTW auch wie mit dem 3,5t 50-100-100-130km/h fahren?
Bezogen auf nicht-blaue Fahrten.

Ja. Jetzt wieder. War am Anfang nicht so, wurde dann als Ausnahme festgelegt. Das Heimfahren aus Innsbruck mit dem 3,8t SNAW mit 80 km/h ist jetzt nicht soooo super gewesen. :wink:

Gilt das für alle Rettungs/ Feuerwehrfahrzeuge oder nur bis 5,5t?

Alle Einsatzfahrzeuge bis 5,5 Tonnen. Glaub nicht, dass das z.B. für die KatLKW´s oder den BIT der MA70 gilt.

achtung einsatzfahrzeuge sind nur fahrzeuge die blaulicht und/oder folgetonhorn verwenden!

§58 KDV
(1) Beim Verwenden von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr dürfen folgende Geschwindigkeiten nicht überschritten werden:

im Hinblick auf das Fahrzeug
a)

mit Kraftwagen, einschließlich Gelenkbussen, und Sattelkraftfahrzeugen jeweils mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg, ausgenommen Omnibusse, und ausgenommen Feuerwehrfahrzeuge, Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, jeweils mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 5 500 kg

Andere Frage: Für welche Zeit (im speziellen beim RTW Dienst) gilt diese 5,5t Regelung?

Uns wurde erklärt, dass Mittagessen holen zB nicht erlaubt ist.

Meiner Auffassung nach gilt das für den gesamten Dienstbetrieb oder? Wage mich auch erinnern zu können dass es hierzu eine Erläuterung gab…?

Es steht im Gesetz nichts über den Zweck der Fahrt. Alles nachzulesen im FSG.

Ja, so ist auch mein Kenntnisstand, nur bringen die Ausbilder eine andere Aussage von der Schulung im LV mit.

Im LV NÖ gibt es einen Geltungsbereich in einem Rundschreiben in dem steht:

  1. Geltungsbereich: Die Berechtigung gilt für alle Fahrzeuge des Rettungs- und Krankentransportdienstes (inkl. Sonderfahrzeuge), ausschließlich für dienstliche Fahrten im Rahmen der rettungsdienstlichen Aufgaben des Roten Kreuzes. Privatfahrten umfassen nicht diese Berechtigung, sind daher unzulässig.

Definiere dienstliche Fahrt?

Davon steht nichts im Gesetz. Vom Gesetz her also erlaubt.

Ich zähle das Versorgen, also Essen holen im Dienst, sowohl auch als dienstlichen Zweck.

Wie heisst es so schön - Ohne Kampf kein Kampf.

Klingt nach „Umziehen mim RK-LKW spielts ned!“
Mitagessen ist ganz klar eine Dienstfahrt, und Gesetz > interne Regelung. Wenn dir der Dienstgeber aufn Kopf kackt, weil du mit 5,5 stat 3,5 Essen holst, solltest dir sowieso Gedanken machen.

Im letzten Absatz steht dann noch:

Die entsprechende Berechtigung des Rettungsführerscheines gelten nicht für:

 Privatfahrzeuge, Privatfahrten; oder Fahrzeuge anderer Organisationen
 Fahrten außerhalb des rettungsdienstlichen Organisationsauftrages.

So würde ich das auch verstehen. Der Feuerwehr/Rettungsführerschein ist dazu gedacht um insbesondere für Ehrenamtliche das Lenken von Fahrzeugen bis 5,5 Tonnen zu ermöglichen um den Dienstbetrieb von FW+RD aufrecht erhalten zu können. Der Feuerwehr/Rettungsführerschein ist kein C1-light um Speditionen unfaire Konkurrenz zu machen.

Dennoch nicht verboten.

Angeblich kann man sich den Rett.führerschein bei der FF anrechnen lassen → dann gilt dieser aber nur bei deiner Feuerwehr (also nur 1 Feuerwehr). Wennst den FF-Führerschein machst kannst dann bei allen FF’s mit Fahrzeugen über 3,5 bis 5,5 t fahren oder so. Sonst halt nur mit denen auf deiner Wache.

→ beim ASBÖ nehme ich auch an, dass sie den Führerschein anrechnen