Rettungführerschein privat fahren

Hallo, mich würde interessieren, ob man mit dem Rettungführerschein, den man für den Sprinter macht, sofern man keinen C-Schein hat, auch privat Fahrzeuge lenken darf, die ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5t haben?

Nein, der gilt nur im Dienst mit Fahrzeugen der besagten Organisation

Du darfst mit dem rettungsführerschein vom Roten Kreuz nicht mal einen rtw mit 3,8 Tonnen vom Samariter lenken, wieso solltest du es dann privat dürfen?

Du darfst sogar nicht mal einen Sprinter fahren wenn du den Rettungsführerschein hast und nur die theoretische Einschulung auf einen Crafter…

und du darfst auch im dienst nicht alles damit machen. Wenn dir jemand den Auftrag gibt mit dem 4,5 Tonner von der Nachbarbezirksstelle Reifen zu holen, da sie dort hin geliefert wurden, darfst du es nicht da es kein Einsatz ist sondern eine planbare Versorgungsfahrt… wobei das wohl oft unter den tisch fällt

Mich würde interessieren, wie es zu dieser Interpretation kommt. Denn das Führerscheingesetz keine keine Einschränkung auf Einsatzfahrten o.ä. Es muss sich nur um ein Fahrzeug einer Rettungsorganisation oder Feuerwehr handeln, über den Zweck der Fahrt wird keine Aussage getätigt, siehe FSG §1 Abs. 3:

Es kann sich bei dieser Einschränkung also nur um eine organisationsinterne Vorschrift handeln.

Also ob das Reifen abholen erlaubt ist oder nicht, darüber kann man vermutlich streiten.

Da steht nicht, dass es sich tatsächlich um einen Rettungseinsatz oder Krankentransport handeln muss, sondern nur dass es ein Rettungs- und Krankentransportfahrzeug sein muss. Ich hab nach der Einführung mal beim NÖ Landesfeuerwehrverband nachgefragt, was umfasst ist, und als Antwort erhalten, dass die Berechtigung grundsätzlich für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen gilt, egal welche Fahrten durchgeführt werden. Also wird das vermutlich für RKT-Fahrzeuge ähnlich sein.

Ließ die Antwort ober deinem Posting!

Einfach Mal im Gesetz direkt nachlesen.

Das sehe ich anders. Im Gesetz steht ausdrücklich „dienstliche Fahrten“.

Wenn ich im Dienstplan / -buch eingetragen bin ist alles was ich mache dienstlich.

Auch wenn ich mir eine Wurstsemmel zum Abendessen hole.
Oder das Auto in zivil in die Werkstatt bringe.
Oder z.B. Bewegungsfahrten bei der Feuerwehr.

Private Fahrten wie Umzüge mit einem KAT Lkw etc. wären davon nicht gedeckt.

Bitte eine Quellenangabe, ich kann das leider nicht finden. Ich finde hierzu im FSG nur den oben von mir zitierten Abschnitt, in welchem auch nicht explizit von „dienstlich“ die Rede ist. Und ein Fahrzeug einer Rettungsorganisation ist immer ein Fahrzeug einer Rettungsorganisation, solange es auf diese zugelassen ist. Somit wären nach o.g. Paragraphen die Voraussetzungen auch dann gegeben, wenn der Mitarbeiter mit einem Rettungsführerschein mit dem Fahrzeug (privat) übersiedeln würde.

Ich finde es auf die schnelle auch nicht. Es wurde aber definitiv so geschult vor einigen Wochen inkl. dem Beispiel vom Umzug.
Evtl. handelt es sich dabei aber auch um eine interne Richtlinie. Wobei ich mich da schon grob falsch erinnern würde.

Vll. findet noch jemand was?

Interne Vorgabe. Das Gesetz lässt viel Spielraum

Da interpretiert wer das Gesetz auf seine Art.

Es gab da anfangs viele eigenartige Interpretation :slight_smile:

Auch wenn ich bei (meiner laienhaften) juristischen Betrachtung der Meinung bin, dass es tatsächlich legitim ist mit einem RK 5t Auto umzuziehen so muss ich mich dennoch auf die Seite der „Interpretatoren“ schlagen. Warum? Weil der Gesetzgeber sonst auch einfach die Gewichtsbegrenzung des B Führerschein von 3.5t auf 5.5t erhöhen hätte können (oder zumindest eine dem A-Schein für 125er offizielle Aufschulung für alle). Der Unterschied ist bei privaten Fahrten max das Logo auf der Seite.

Verstehen kann ich es ohnehin nicht, warum jemand etwas mit Sondersignal und damit erhöhtem Sicherheitsrisiko lenken darf aber nicht vom Baumarkt zur Baustelle. Bananenrepublik!

Früher konnte man sich Erzählungen nach den Feuerwehrführerschein nach einer gewissen Zeit in den richtigen C Schein umschreiben lassen. Jetzt ist das ja nicht mehr vorgesehen.

Da ging mir genau der gleiche Gedanke durch den Kopf den du auch hattest. Blau und unter Zeitdruck darf ich, normal nicht. xD

Nur so nebenbei. Der Rettungsführerschein gilt aktuell (noch?) nicht in der Schweiz. Ist allerdings nur für Vorarlberger interessant (wir fahren ja auch schon mal primär rüber), oder bei Verlegungen.

Verbessert mich wenn ich falsch liege, aber ist der Rettungs und Feuerwehrführerschein nicht ein und das selbe?

Ich möchte mal wo gehört haben das wenn ich den Feuerwehrführerschein besitze, der auch beim Rettungsdienst gültigkeit hat. Dann dürfte ich GESETZLICH auch beim RK mit den schweren Fahrzeugen fahren? (bis 5,5)
Somit sind alle anderen Vorgaben rein Organisationsintern.

Zum Thema, mit den RK Schein darf ich beim ASBÖ nicht fahren.

Du darfst ja nur mit dem geschulten Fahrzeug fahren, prinzipiell ist es aber überall gleich.

Freunde, die Diskussion hier hat schon wirklich großen Unterhaltungswert.

Nein, man darf mit dem Rettungsführerschein keine anderen Fahrzeuge lenken. Nein, die Scheine lassen sich nicht wechselseitig umschreiben (steht sogar explizit im Gesetz).

Das ist jetzt kein besonderes wissen, dass kann man auch einfach per google finden. Man findet sogar sowas, da wirds in einfachen Worten erklärt: halmich.at/wp/wp-content/up … 5-2011.pdf

Doch darf man. Wenn die jeweilig andere Organisation die Ausbildung anerkennt. Die fahrzeugspezifische Einschulungsfahrt bleibt.

Ja aber dennoch muss eine eigene Bestätigung ausgestellt werden.