Richtlinien des ÖRK Stmk.

„Rechtliche Grundlagen und Richtlinien des ÖRK und des Landesverbandes Steiermark - Für die Ausübung der allgemeinen und besonderen Notfallkompetenzen“

dropbox.com/s/zq946bxm7ex5s9t/NKI.pdf

Das ist ja mal eine Medikamentenliste :smiley:
Ich bin begeistert

Liest sich mal sehr umfangreich. Allerdings gibt ja die NKI Ausbildung nur bei den Rettungsmedizinern am Jumbo wenn ich mich richtig erinnere - oder lieg ich da falsch?

Arzneimittelliste 2a ? Gibts aber im Gesetz nicht…
Gibts eine normale 2er Liste auch. Was darf der normale NKV?
Ist die NKI nur dem RM vorbehalten?
Fragen über Fragen…

Das ist die Liste der Rettungsmediziner. Zumindest in Graz sind die Listen 1 und 2 meines Wissens nach leer. Die 2a ist eben für Rettungsmediziner. Das es eine Liste 2a eigentlich nicht gibt steht auf einem anderen Blatt.

jein.

diese LIste ist für die Rettungsmediziner gedacht. Anwenden darf sie jeder NKI da das SanG keine unterscheidung zulässt. RK Stmk bildet aber auch keine NKI aus. Falls ein externer NKI dort dienst macht, dürfte er diese Rechtlich anwenden. Das RK wird keine Freude damit haben und dem Mitarbeiter keinesfalls irgendwie unterstützen

(gibt hier auch keine genauen algorythmen zur anwendung, also lehnt man sich als NFS weit aus dem fenster)

@guilio - Gibt eine normale 2er liste auch, die ist ident mit der Bundesweiten
das mit dem „gibt keine 2a lt sanG“ kann ich nur vom landesrettungskommandanten zurückgeben. Es steht im SanG nirgends, das keine ausbildungsabhängigen erweiterungen erlaubt sind. Sie haben diese eingeführt und bis jetzt hat sich niemand beschwert.
eine Liste 3 hingegen ist definitiv unzulässig, weil 1 und 2 im SanG definiert sind, also wäre es Liste 3 auch. Eine Erweiterung der 2er die Ausbildungsabhängig ist, ist nicht verboten (aber auch nicht explizit erlaubt) - wo kein richter, da kein henker

wie gesagt, stmk nutzt die Bundesweite liste (leer sind die listen nur in Kärnten) - rechltich könnte man für graz alleine auch keine andere machen als für die gesamte steiermark.

tatsache ist aber auch, das die Stmk (zumindest lt info LRK 2012) keine Notfallkompetenzen mehr ausbildet, außer für Rettungsmediziner
Wer sie wo anders macht, darf sie aber gemäß Bundeslisten einsetzen

Sorry für doppelpost, zu schnell gedrückt

Sehr cool
Kann mir jmd erklären wann der Jumbo ausrückt? Statt dem NA? Als normaler RTW? Gibts da auch AMPDS-like bestimmte Codes, die der Jumbo anfährt und der NA zuhause bleibt?

kein normaler RTW, irgendwo zwischen NA und RTW. weiß aber nicht genau welche codes das sind wo ein jumbo fahren soll

Hallo,

zu deinen Fragen: ja, der Jumbo rückt als RTW aus, da es aber in der Steiermark kein AMPDS gibt kann man das ned ganz sagen, mit dem NEF fährt er immer zusammen aus und manche Einsätze, die vllt bei uns schon mit NA disponiert werden, handelt er auch alleine (z.B. akute Atemnot/Asthma, grad erst miterlebt - hat aber gut mit den RMs funktioniert) . Es gibt in der LST Stmk. dafür auch einen eigenen NA-Dispo, der macht alle NAs und die Jumbos.
Genau, die Liste 2a ist an NKI gebunden, die NKI wird aber nur für das Medizinercorps freigegeben, also ist da rechtlich auch ein Problem weniger.
Mich wunderts nur, das die veröffentlicht wurde - bis jetzt war das ja von den Rettungsmedizinern ein gut gehütetes Geheimnis :wink: Hätte mir auch gedacht, dass da mehr oben steht.

Und Max…wg. Kärnten - Listen sind nicht mehr lange leer - hab im April die Schulung für AML 1 - mal schaun wie’s dann weitergeht :smiley:

Hats wer noch?
Ich kanns nimmer öffnen…

dropbox.com/s/xqvckvaxxqk6caz/NKI.pdf?dl=0

Ja klar! Sowas hab ich natürlich noch! :wink:

Wahnsinn die Liste.
Das mit der manuellen Defibrillation, maschinelles Beatmungsgerätes usw. finde ich schon ziemlich mutig.
Im Gesetz steht ja „Defibrillation mit halbautomatischen Geräten“.

Maschinelle darfst in NÖ als NKI auch

Grundsätzlich geb ich dir recht, aber das sind halt gut ausgebildete leute
Die eifersucht ist gross meinerseits

Aber nicht beim RK. :laughing:
Wie sieht es eigentlich beim ASBÖ aus? Ist da die NKI überall zugelassen?

Die NKI heißt besondere Notfallkompetenz Intubation UND BEATMUNG, da gehört auch die maschinelle Beatmung dazu. Auch bei uns darf ich den intubierten Patienten IPPV/SIPPV beatmen (z.B. Pat. mit ROSC). Theoretisch dürfte ich auch nicht invasiv CPAP oder ASB Beatmen - bloß fehlt mir dazu die technische Ausstattung.
Ehrlich gesagt haut mich die „Med.-Liste 2a“ aus Graz jetzt nicht so vom Hocker. Vieles davon ist ja in anderen Bundesländern auch jedem NKV freigeben, vieles andere könnte man meiner Meinung nach problemlos freigeben (z.B. Flumanzenil, Cortison, Furosemid, Atropin, inhalative Adrenalingabe, Antiemektikum) und sollte das auch tun.
Sehr sinnvoll finde ich die Freigabe von Ketanest und Dormicum - die aber eben rechtlich etwas problematisch ist. Rein von den Fähigkeiten her, sollte es kein Problem sein es nach entsprechender Einschulung für jeden NKI freizugeben - allerdings gibt es ein rechtliches Problem. Auch wenn es natürlich nicht mein Ziel sein soll den Patienten zu narkotisieren, kann es zu einer Überreaktion mit einer Ateminsuffizenz kommen, wo eine Atemwegssicherung mittels Intubation notwendig wird - dies darf der NKI jedoch rechtlich eigentlich nicht, da dezidiert von er Intubation OHNE Prämedikation gesprochen wird. Außerdem ist ja auch eine Liste 2>>>a<<< nicht wirklich rechtlich gedeckt. Hier bestünde dringender Abhilfebedarf: Eine eigene Liste 3 für NKI und eine Abänderung der NKI selbst durch Streichung der Worte „ohne Prämedikation“.

Ganz ehrlich, ich hätte mir für einen fortgeschrittenen Medizinstudenten mit der Ausbildung NFS-NKI der hochtrabend Rettungsmediziner genannt wird, ehrlich gesagt mehr Kompetenzen erwartet.

Danke fürs Hochladen!

auf unmittelbare Anweisung eines anwesenden Arztes steht dabei

Nach nochmaligem Durchlesen muss ich ehrlich sagen: so arg find ich die Med.liste gar nicht, sollt in Wien (bzw. bei gscheitem Personal/ Autos überall) locker drin sein für NKIs
Vielleicht ist da und dort was anzupassen, aber grob: geile, durchdachte Liste

Naja, mir fehlt eine Alternative zum Ketanest.
Gerade beim ACS, oder Patienten mit KHK, währe Vendal o.Ä. nett (wenn wir schon auf so hohem Niveau spielen wollen, dann aber richtig :wink: )

Nein, steht nur für Schrittmacher und Kardioversion.

Für das Vendal wäre eine Änderung des Suchtmittelgesetzes erforderlich, da dieses die Vorhaltung ausschließlich für den Notarztdienst und nicht für den gesamten Rettungdienst vorsieht.