Sterbehilfe

In oÖ wurde dieser Tage vom GRP die Info zum Sterbebegleitgesetz ventiliert.
Rechtlich finde ich, war der Beitrag gut aufbereitet. Verschiedene Stadien bei dem Ausscheiden aus dem Leben wurden behandelt.

Leider, die einsatztechnischen Fragen bleiben offen.

Mich würde interessieren, besteht für den Ersthelfer, der eine Mund - Mund Beatmung durchgeführt hat eine Gefahr (wie bei Blausäre / Pflanzenschutzmittel), muss der RD sich darum kümmern?
Gibts ein Antidot für den Coktail, was ich gelesen habe wird auch ein Mittel gegen ein Erbrechen mit eingenommen.
Lähmt es das Atemzentrum oder die Herztätigkeit?
Macht es einen Unterschied, wenn sich z.B. der Suizidant vorher „Mut angetrunken“ hat?

Eventuell weiß jemand mehr.

Ja. Ist ein Barbiturat in entsprechend hoher Dosierung (15g Natrium-Pentobarbital).
Bei Mund-zu-Mund beatmung ist also keine „vergiftung“ zu befürchten.

Uns wurde die Info gegeben nur Hilfe zu leisten, wenn klar erkennbar ist, dass der Sterbewillige seine Meinung geändert hat. Ansonsten haben alle Maßnahmen zu unterbleiben.

Sowohl als auch. HZV nimmt ab und Atemdepression tritt ein.

Nein.
Therapie wäre Kreislaufstabilisierung, Aktivkohle, Magen spülen, forcierte Diurese und Dialyse, denk ich mal…

Sollte es nicht.

Es gab eine Online -Hörsaal Fortbildung der MA70 dazu mit einem der Oberärzte der auch Jurist ist. Der meinte um auf der sicheren Seite zu sein sollte alles so wie sonst auch ablaufen falls der RD dazugerufen wird und es ist unbedingt (sofern nicht ohnedies mitalarmiert wurde) notwendig ein NEF nachzufordern.
Ich habe das so verstanden das im Zweifel auch gedrückt werden soll da die Rechtslage zu uneindeutig ist bei den komplexen Fragen die sich in der kurzen Zeit dann stellen ( a la „hat sich nach Einnahme umentschieden“, hat einen Teil wieder erbrochen-> wie viel wurde resorbiert, warum wurde überhaupt der RD alarmiert, etc.)
Die Leiterin der Palliativmedizin am AKH Wien hat wiederum in einer Fortbildung der JUH gemeint das sie sich für Patienten bei denen etwas im Rahmen des assistierten Suizides schief gegangen ist zuständig fühlt und man diese dorthin verbringen könne.
Ich muss ehrlich sagen das ich froh bin wenn ich nicht in eine solche Situation komme.

PS Ich würde von einer Mund zu Mund Beatmung bei jemandem der 15g Pentobarbital oral eingenommen hat ehrlicherweise abraten.

„Mund zu Mund“ Beamtung??

Ersthelfer, stand in meiner Frage, gegebenenfalls ist auch der Ersthelfer plötzlich Patient! :neutral_face: