Ich würde gerne die Besonderheiten zusammenfassen… was fällt uns auf?
Also, mir springt ins Auge:
MA70: die einzigen mit „starker“ Schmerzmedikation (Ketanest/Dormicum), aber eingeschränkt auf NKI, die einzigen, bei denen Penthrop in Verwendung ist
RK OÖ: die einzigen mit leerer AML 1
RK Kärnten: Ketoprofen als Schmerzmedikation und Ondansetron ohne Einschränkung
Ja, aber das wirds nie spielen. Das RK ist wie ein Krake in allem involviert. Und das Land bückt sich vor dem RK.
Im meiner Lebzeit, und das ist hoffentlich noch sehr lange… werde ich das nicht mehr erleben. - Leider.
Aber ein Traum wäre es schon. Mir echter AML, echten Kompetenzen und allem was die Wissenschaft und das SanG so hergeben.
hier die AML des Bundesheeres (ausgenommen Jagdkommando-Spezialeinsatzkräfte)
AML 1
ASS p.o. bei ACS
Paracetamol, Ibuprofen p.o. bei Schmerzen
Pulmicort inh. bei Reizgasinhaltion
Combivent
Glucose p.o. bei Hypoglykämie
AML 2
Glucose i.v.
Epipen
Dexamethason, Dimetinden i.v. bei Anaphylaxie
Urapidil i.v. bei Hypertensiver Krise
Naloxon i.v.
ALS-Medikamente
Midazolam mit MAD bei Krampfanfall (Erwachsene und Kinder)
Stesolid Rektiolen
Nitrolingual Spray bei ACS oder Kard. LÖ
Effortil-Tropfen bei Orthostatische Hypotonie
Ketanest iv. bei starken Schmerzen-Trauma (gibt ein eigenes Set ink. Dosierungshilfe)
Ringer-Infusion