NKA / NKV Fortbildung oÖ 2020

Hat schon Jemand* aus der Forengemeinde diese Fortbildung absolviert? Worum geht es, hängt es mit der Algorythmenadaption / neuen Medikamentenliste :bulb: zusammen?

Hat irgendwer die neuen 1 + 2 AML die bundesweit gelten sollen?

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Ich darf sie im September machen, hab die uNterlagen und Algorithmen aber über Vitamin B* schon erhalten.

Kurzfassung:
Die neue OÖ AML ist wie die Wiener AML, bei der ein 3 Jähiger willkürlich Indikationen/
Kontraindikationen/Medis und auch gleich ganze Algorithmen mit dem Rotstift rausgestrichen hat.
Auserdem musst du immer einen NA dazu holen (selbst bei Combivent).
Es fehelen die Dinge die man häufig braucht (zb. Der Anaphylaxie Algorithmus mit Fenestil/Dibondrin + Ulsal fehlt, der Anaphylaktische Schock Algorithmus gibt nur Adrenalin i.m. her, keinen PVK und Volumengabe, dass darf man nur beim ABSOLUTEN Volumenmangel, nicht beim RELATIVEN)
„Sicherheitsnadeln“ sind sowieso tabu.

Der durchschnittliche NKV in OÖ wird also im Jahr 1-2 Zugänge stechen, soll dann aber einen schwer kranken/verletzten damit 30-60min am Leben erhalten können)

*somit alle Angaben ohne Gewehr :wink:

ohne Kommentar …

Ein Wahnsinn… Ich verneige mich von den Leuten, die in diesem Amateur-System sich hauptamtlich engagieren (müssen). Da vergehts einem ja wirklich. Medizin à la 19 Jahrhundert.

Wie viele NKV gibt’s in OÖ die nicht am NEF fahren? Meines Wissens sehr sehr wenige.

naja schon einige…

das hat dann aber auch oft einen Grund warum sie nicht am NEF fahren :wink: und für diese ist es dann auch nicht so schlecht, wenn man ihnen nicht zu viele freiheiten gibt da sie sich hoffnungslos selbst überschätzen und den zugang legen um einen zugang zu legen und „cool“ zu sein und nicht im Sinne des Patienten…

gibt natürlich auch junge vernünftige NFS NKV die nachkommen und bei denen eine ausgiebige Arzneimittelliste durchaus sinnvoll wäre

Ganz ehrlich. Ich verstehs…

Bei uns war es bisher recht locker mit der Anwendung / Arztverständigung. Bei Anwendung einer NK gab es bisher über die Leitstelle eine Info an den Chefarzt des RK (SMS und eMail). Bei div. Algos war eine Nachforderung verpflichtend (ACS, Anaphylaxie, kard. Lungenödem,…) bei den anderen im Ermessen des Sanis. Propylaktische Zugänge inkl. Blutabnahme waren / sind kein Problem solange Begründet und entsprechend Dokumentiert wird.

Das wurde jetzt provisorisch umgestellt bis im Herbst eine definitive Änderung kommt. Nun wird bei Anwendung zusätzlich eine Info an den diensthabenden NA (Pager) und den ärztlichen Stützpunktleiter des Bezirks (eMail) geschickt. Völlig sinnbefreit, da eine Absprache des NA mit dem Team vor Ort nicht vorgesehen ist, und der NA nur aufgrund der Pagermeldung (1-2 Stichwörter) entscheiden muss ob er zusätzlich ausrückt oder nicht (ohne weitere Infos über den Pat.).
Ok. Ist nur provisorisch um die „Situation“ zu beruhigen.
Mein Wunsch wäre ja die offizielle Möglichkeit mit dem NA rücksprache zu halten. Im Moment geht das leider nur inoffiziell und mit einigen (jüngeren) Notärzten. Grenzgenial wäre das dann noch mit Telemetrie.

Nachdem ich mich erkundigt habe was die aktuelle „Situation“ ist die zu der Änderung geführt hat haben sich mir die Nackenhaare aufgestellt… Da sind doch tatsächlich Dinge vorgefallen bei denen man sich fragt wie sowas nur möglich ist (Beispiel: Zugang durchspülen mit COMBIVENT, etc…)… Außerdem soll es wohl mehrfach vorgekommen sein, dass NKx-Sanis schockraumpflichtige Patienten seelenruhig auf div. Ambulanzen abgeliefert haben anstatt den NA zu alarmieren oder einen direkt in den Schockraum zu fahren falls dieser nicht verfügbar gewesen wäre.

Seit Sommer ist bei uns jetzt zumindest ein neues Fortbildungs- und Rezertifizierungssystem aktiv, bei welchem kompetenzabhängig Fortbildungen vorgegeben werden (Simulationstraining, spezielle NK fortbildungen, etc…) und auch die Rezi kompetenzabhängig abläuft. Zumindest ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Laut der Power-Point 220 NKV insges.
Wennst in OÖ ~10 NFS (die meisten davon NKV) pro NEF rechnest, bleiben bei 20 NEF ca. 20 NKV in der freien Wildbahn. :wink:
Davon entfällt ein Dutzend auf die Voest BTR, bleiben noch 8 :laughing:
Und einer von den 8 bin ich und treib mich die meiste Zeit in Wien in einem richtigen Rettungsdienst herum.

CAVE: Milchmädchenrechnung

Österreichweit einheitliche AML 1&2 = jeder Landeschefarzt streicht nach belieben was aus der „einheitlichen Liste“ raus. :unamused:
Wieso wusste ich nur, dass es „einheitlich“ im Sinne von „einheitlich“ nicht gibt in Österreich. :laughing:

Zuerst sollten nur Sanis NFS werden die geeignet sind und nicht die, die lange genug raunzen oder sonst was tun. Das Niveau der Kurse gehört erhöht und alle 2 Jahre anständig kompetenzbezogen rezertifiziert, dann braucht man auch nichts wegstreichen aus den Listen.
Wenn jemand mit Combivent den Zugang spült gehört der sofort weg ohne wenn und aber.
Wenn ich sowas lese verstehe ich warum manche Bundesländer die NKV garnicht ausbilden bzw die Listen leer lassen.

Danke für dieses gschichterl. Bitte wie soll jemand mit einem 1ml dreh und drink Flascherl eine Infusion spülen …

Und auch das mehrfach nicht Erkennen einer notarztpflichtigen Erkrankung ja ja.

Schade dass die Frage von mir in eine Kompetenzdebatte geendet hat.

Ja ja steht ja auch so im SanG dass sich der Nfs am Nef befinden muss. Oder?? :cry:

Es ist leider keine Geschichte. Der verantwortliche Mitarbeiter wurde inzwischen gegangen.

Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, hab nur zum Thema „Wegstreichen“ beigetragen. Ich verstehe die Vorsicht die viele Chefärzte walten lassen wenns um freigaben geht. Es gibt sicher einige solcher Fälle die wir größtenteils vmtl. gar nicht mitbekommen.

Vll. wäre es einfacher wenn die Freigabe differenzierter funktionieren würde nach div. Fortbildungen und auch mit Ablaufdatum und entsprechender Rezi.

Wenn die Chefärzte sich sicher sein können, dass gewisse Qualitätsstandard gegen sind, tun sie sich halt sicher leichter mit freigaben.

Wäre ja möglich, wenn dies objektiven Kriterien folgt. Siehe ÖGERN-Stellungnahme, wurde ja in viewtopic.php?f=7&t=1326 thematisiert.

Dann hätte man eine schlanke „Basis-AML“, die MA haben aber die Möglichkeit mit entsprechenden Fortbildungen mehr anwenden zu können. Da würde man auch nicht alle Mitarbeiter „über einen Kamm scheren“, denn wenn bisher aufgrund von Einzelfällen bzw. Wenigen Einschränkungen vorgenommen werden, betrifft dies alle MA, auch diejenigen die gut sind bzw. die mit den Maßnahmen auch umgehen können.
Gleichzeitig hätte man eine positiv besetzte Mitarbeiter-Entwicklung und Weiterqualifizierung (Mitarbeiter welche sich fortbilden und weiter qualifizieren können und dürfen dann auch tatsächlich mehr).

Aber sowas ist aufwändiger und bedarf personeller, materieller und finanzieller Ressourcen und ist daher nicht so „einfach“ umzusetzen, als generell für alle etwas einzuschränken.

Ich seh die weitere Aufspaltung in NFS-NKV mit minimal AML und welche mit etwas mehr Freigaben insofern problematisch, als dass es für die Leitstelle irgendwann unmöglich wird, noch zielgerichtet zu disponieren.
Es gehört in der Notfallrettung einfach ein einheitlich hoher Qualitätsstandard her, wer den nicht erreicht fährt KTW

Wie funktioniert das bei euch im Süden? Wenn ich bei uns ein Medikament der 2er Liste verwende muss ich mir das NEF aus der Stadt nachfordern, auch wenn sich der Patient mit z.B. Glucose wieder bessert.

Es ist in der vernetzten Zeit von heute ABSOLUT kein Problem das umzusetzen. Wenn ich mich am Auto anmelde sieht die Leitstelle heute schon wer an welchem Auto sitzt.

Wenn ich mit meiner Handynummer anrufe sieht der Dispo automatisch auf welchem Auto ich sitze und wo ich bin. Da noch die Ausbildungen zu verknüpfen die auch bei den jeweiligen Einsatzcodes hinterlegt sind und voila schlägt das System den RTW mit der passenden Besatzung für den Einsatzcode vor.

Ich verdiene mein Geld mit der Entwicklung solcher Systeme, von daher weiß ich, dass es kein Problem wäre das zu machen. Es fehlt allein am Willen…

Vom Samariterbund Bundesverband wurde heute offiziell eine Online-Fortbildung für alle NFS (und höher) zur Verfügung gestellt. Diese Fortbildung muss bis 1.Oktober absolviert werden, ansonsten dürfen AML 1/2 nicht mehr angewendet werden.

Wirkstoffe/Spezialitäten der Arzneimittelliste 1
Adrenalinautoinjektor, Acetylsalicylsäure, Salbutamol/Ipratropium, Feneterol/Ipratropium, NaCl, Paracetamol, Diazepam, Midazolam (Bukkolam®), Naloxon.

Wirkstoffe/Spezialitäten der Arzneimittelliste 2
Adrenalin, Amiodaron, Dimetinden, Diphenhydramin, Glucose, Isotone Elektrolytlösung, Lorazepam, NaCl, Midazolam, Naloxon, Tranexamsäure, Urapidil

NaCl auf der AML 1? Wozu? Wie?

Und die Tranexamsäure bei welchen Indikationen und welche Applikationsform?