Anerkennung deutscher NFS in Österreich

Servus,
kurz zu mir: Ich hab vor einigen Jahren in Linz den RS gemacht (ehrenamtlich) und bin dann nach Bayern gegangen um dort die Ausbildung zum Notfallsanitäter (3 Jahre) zu machen, da bin ich grad dabei (im 2. Jahr) und überlege irgendwann danach wieder nach Österreich zu kommen (eventuell MA70, irgendwas professionelles halt… :wink: ) und wollte fragen ob jemand Erfahrung damit hat. Das vorgehen am Amt hab ich mir bereits angesehen, es geht eher darum als was man eingestuft wird, NKI? Oder auch wie die Ausbildung bei den HiOrgs angesehen wird.

Eventuell kennt einer von euch Leute die Ausbildung ebenfalls gemacht haben oder Infos dazu haben :wink:

Hi, meines Wissens wurde in der Vergangenheit der deutsche RA sehr problemlos mindestens als NKV, meist als NKI anerkannt. Der deutsche NFS ist sicher nicht schlechter gestellt.

De facto bringt dir NKI halt in vielen Organisationen außerhalb Wiens nichts, da es meist an der Freigabe und oft am mitgeführten Material scheitert. Das trifft in einigen Bundesländern beziehungsweise Dienststellen auch auf das NKV Material auf den RTW zu.

Das wird sich aber denke ich in den nächsten Jahren entwickeln.

Und eins noch, halt schreibt man mit hartem T, sowohl in Österreich, als auch in Deutschland :slight_smile:

Ja das hab ich auch schon gehört mit dem RA, aber da sind ja doch schon einige Jahre dazwischen.
Ja das mit dem NKI außerhalb von Wien (bis auf einige Ausnahmen (VOEST Betriebsrettung)) war mit auch bekannt.
Die Freigaben sind ja glaub ich auch grad im Wandel was ich so mitbekommen habe. Aber an den deutschen kommts nicht ran. (aelrd-bayern.de/images/Medi … -2018n.pdf

:wink:

und eines nicht aus dem Auge lassen - ein deutscher NFS frisch aus der Schule muss sich gerade bei der MA70 beim Aufnahmetest erst bewähren. Da gibt es einige die durchgefallen sind.

Schau das Forum durch, da gibts etliche Postings zum Thema in dem Kollegen von der MA70 Klartext gesprochen haben.

Mein Rat: bleib eine Zeitlang bei deinem jetzigen Dienstgeber und sammle Erfahrung als Teamleiter. 2-3 Jahre wären gut, dann hat es sich auch für die ausgezahlt dich ausgebildet zu haben und du bist dann wirklich ein Bewerber den man nicht so einfach links liegen lassen kann. Wer weiß was bis dahin in Ö noch passiert.

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Danke mal für die Antworten!
Grundsätzlich geb ich dir auf jeden Fall mal recht, Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen.
Ok, da muss ich mal schauen im Forum, hast du da Stichworte im Kopf nach dem ich suchen kann, weil für MA70 gibts viele Einträge.
Das war ebenfalls meine Überlegung, ich denke so viele Leute mit dem Ausbildungsstand und Wissen im präklinischen Sektor gibt nicht. Bin echt gespannt wie es weiter geht. Wünschenswert wäre eine Überarbeitung des SanG, allerdings wäre das hier jetzt zu weit vom Thema ab… :wink:

schau mal im Hauptberuf Unterforum nach.
Insbesondere den Thread MA70 Aktuell.

Oder such nach den Posts vom Kollegen user, der spricht quasi aus erster Hand wer bei der MA70 genommen wird und wer nicht…

Alles klar, danke.
Auf den Nutzer user bin ich auch schon gestoßen, ich glaub da muss ich mal Kontakt aufnehmen :wink:

Ob die Ausbildung als NKV oder NKI anerkannt wird, fragst du am besten bei der zuständigen Behörde - dem Gesundheitsministerium nach.
Beim RK (mit Ausnahme Betriebsrettung VOEST) ist die Anwendung der NKI untersagt. Beim ASB wird die Anwendung grundsätzlich freigegeben wobei hier lokale Qualitätsrichtlinien/Vorgaben durch den Landeschefarzt/Gruppenarzt zu beachten sind, meist ist die ET nur als second way nach dem LT freigegeben. Bei der JUH wird sehr strikt nur wenigen die Anwendung freigegeben. Bei der MA70 ist sie grundsätzlich freigeben unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.
Zum Einstiegstest bei der MA70 gilt wie bereits oft hier diskutiert und in diesem Thread auch schon angesprochen: Der Einstiegstest ist umso schwieriger je höher man ausgebildet ist. Denn wer als NKI zum Einstiegstest kommt, von dem wird auch erwartet das er korrekt intubieren kann, Medikamente richtig verabreicht, das Team ordentlich führt, etc.

Danke für die Ausführliche Antwort.
Da gilt es, sich ordentlich darauf vorzubereiten und in seine erlernten Fähigkeiten zu vertrauen.

Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Intubation. Und vor allem geht Covid-19, die kamen uns da nämlich dazwischen.

Und auch bei der JUH gibts inzwischen diese Vorgaben, somit ist die NKI auch grundsätzlich freigeben unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben.

Diese Vorgaben beinhalten ein verpflichtendes Praktikum im „Vertrauensspital“, ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob die Hauptamtlichen das in der Arbeitszeit oder als Freizeit machen müssen. Aber jedenfalls sind es sehr transparente und der Verantwortung angemessene Vorgaben, bei der praktischen Umsetzung ist halt Corona dazwischen gekommen. Nachdem jeder Idiot eine Puppe intubieren kann ist das denk ich der richtige Weg und ich würd mir wünschen, dass des in dieser Form flächendeckend kommt.

Vielen Dank dir uns eklass über die Info zu dieser für mich neuen Entwicklung. Finde ich sehr positiv. Das verpflichtende Praktikum hat ja der ASB-Wien auch, finde das auch sehr gut und richtig. Würde mir auch wünschen, dass das alle Organisationen so übernehmen würden. Allerdings finde ich die Beschränkung des ASB-Wien auf „second way“ nicht gut, hoffe das wird bei euch anders.

Guten Tag. Für den durchschnittlichen RS aus .at, der gerne NFS werden möchte zur Info: Für manche Rettungsdienstschulen in .de ist es ein gängiges Geschäftsmodell NFS von null aus Auszubilden. Nach der Ausbildung gehört er dem Bundesamt für Arbeit, oder der Agentur …

don.pedro, es ist sehr oft von den HiOrgs so gewünscht das Leute keine große Medizinische Vorbildung haben, weil man sich voll und ganz auf die in der Ausbildung gelehrten Inhalte einlassen kann und keine vorgefertigte Meinung haben al la „Das haben wir schon immer so gemacht warum soll ich das jetzt anders lernen“, und es funktioniert wirklich gut! Wir haben einige in der Klasse die mit dem RD vorher keinerlei Berührungspunkte hatten. 3 Jahre Ausbildung sind es nicht ohne Grund und danach ist man genau so Qualifiziert wie der jenige der schon vorher 5 Jahre ehrenamtlich gefahren ist. (Wir reden hier von fast 2000h Praxis!)

Fein, aber ich hab was anderes Zitiert, es bei dem Thema um ein verbleiben von … Jahren wg. der Kosten für die Ausbildung zum Nfs gegangen. Der Umstand von null weg Ausbilden war nur die Einleitung.

Man kann jederzeit kündigen, es gibt keine Behaltepflicht.

Behaltepflicht ist in .at eine Regelung, dass der Ausbildebetrieb den Lehrling (je Kollektiv) noch eine gewisse Zeit über das Ausbildeende hinaus beschäftigen muss.