EpiPen an Board?

hab die Woche verwundert vernommen dass die RTW der MA70 (oder 4fürWien?) keinen EpiPen an Board haben soll.
Kann das jemand bestätigen?

Sieht die SOP für NFS/NKVs da eine andere Form der Abgabe von i.m. Adrenalin vor?

Danke!

Es gab vor ca. Einem Jahr mal Lieferengpässe. In dem Zeitraum wurde auf Supra i.m. zurückgegriffen.
Mittlerweile sind sie aber wieder lieferbar und auf allen RTW und N-KTW sind Erwachsenen und Kinder-Epi-Pens vorhanden.
Bezieht sich auf’s WRK.

Spannend. Bei der „Gmoa“ anscheinend keine Pens.

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Beim ASB gibt es auch keine. Supra i.m. ist freigegeben(0,3mg kind , 0,5mg erwachsener)

Dito bei uns.

ok danke. Dann ist es klar.

Hintergrund der Frage: hatte unlängst eine ungute Diskussion mit wem der meinte supra i.m. sei verrückt und völlig außer jeglicher SOP in Österreich. Hatte im Hinterkopf dass das sehr wohl wo so gelebt wird, musste aber den konkreten Ort schuldig bleiben. Wenn man seinen Sanis vertraut ist es mit supra sicher billiger. Und die 16mm Nadel beim EpiPen erreicht den Muskel vom Standard Österreicher auch ned so sicher :slight_smile:

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Ab welcher Ausbildungsstufe ist das Supra i.m. dann freigegeben?

ASB:
NFS epi-pen
NKV supra i.m.

JUH: ausschließlich Epi-Pen

Was gibt es für einen Grund, dass NKVler supra nehmen und die NFS den Epi-Pen?

Der NKV darf sichs aussuchen, weil supra auf liste 2 steht
Hintergrund ist ganz einfach: es ist billiger

Rein aus Interesse, auch wenn es ein bisschen konstruiert ist:
Ist die i.m.-Verabreichung von Supra bei euch an die NKV geknüpft oder dürfte man es mit NKA auch schon, weil eben auf Liste 2?

Ich kann nicht beantworten wie jene Organisationen das in ihrer AML2 geregelt haben.
Dass er EpiPen in AML1 steht - das hätten die Chefärzte sicherlich lieber in AML2, wegen der Verständigung des NA - doch wollten sie es so zumindest jedem NFS erlauben eine Anaphylaxie anzutherapieren. In der Annahme dass (hoffentlich) jeder NFS bei einer Anaphylaxie auch einen NA nachfordert!

Der rechtliche Hintergedanke für AML2 ist wohl dass eine i.m. Injektion eine Körperverletzung ist für die man ausgebildet sein muss - und dass man dafür eigentlich NKV vorschreibt.

Die ÖGERN schreibt in einer Stellungnahme:

Die Argumentation dafür findet sich hier:

Unterm Strich wird argumentiert dass eine i.v. Injektion technisch schwieriger ist als eine i.m. Injektion.
Ich selber finde das zwar rechtlich argumentierbar, würde aber auch eine Einweisung in die korrekte Durchführung einer i.m. Injektion voraussetzen.
Kommt auf Notaufnahmen ja durchaus auch mal vor, und kann so (idealerweise auch dokumentiert) erlernt werden.

Und auf die Frage nach „reicht NKA?“ zurückkommend: IMHO nein!

Ist an den NKV gebunden, die AML für NÖ (deckungsgleich mit Wien glaub ich) findet man unter http://moodlenoe.samariterbund.net/mod/folder/view.php?id=222

Bei uns wurde das über die SOP direkt selbst geregelt. Die Nachforderung des NA ist immer Entscheidung des Teams vor Ort nach dem Zustand des Patienten, außer die SOP sieht explizit die Nachforderung vor (ACS, kard. Lungenödem,…). → Natürlich mit Ausnahmen (kein NEF verfügbar, etc…)

Finde ich sehr gut und praktikabel.

Finde ich auch gut.
Das heutige Gesetz ist hier allerdings relativ klar: alles in AML2 erfordert die Verständigung des NA.
Und ohne Leitstellen-Notarzt o.ä. heisst das: Nachforderung. Nach den Buchstaben des Gesetzes…

Dass das Gesetz „klar“ ist in dem Bereich höre ich grade zum allerersten mal. Einschlägige Meinung dazu ist eher das „verständigen“ sehr unklar ist.

Bei uns wird der LV Chefarzt über die Leitstelle per SMS und eMail über die Anwendung informiert. Der schaut sich dann auch die jeweiligen Protokolle an und hält bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Team und gibt Feedback.

Im absoluten Zweifelsfall kann ich zusätzlich auch telefonisch Rücksprache mit dem diensthabenden NA halten. Letzthin so gemacht bei ABC stabilem Pat. mit potentiell bedrohlicher Herzrhythmusstörung. Laut NA Zugang gelegt und unter 12er Monitoring ins KH.

Klar ist zumindest die Verständigung (direkt oder indirekt). Auf das hatte sich mein „klar“ bezogen, und das macht ihr ja (wie beschrieben) auch.
Bekannterweise unklar (und umstritten) ist ob das auch immer eine Nachforderung verlangt.

Gibt es die Möglichkeit der Verständigung, so kann das u.U. dazu führen dass kein NA nachfährt (wenn dieser Arzt sich das auch traut).
Gibt es keine Möglichkeit der Verständigung (zB. der Leitstellen-Arzt wurde abgeschafft), so bleibt dem NFS zur Rechtssicherheit nur die Nachforderung.
In meinem System der Status Quo. Und damit immer die Wahl: Verzicht auf Einsatz der AML und Transport (als „gelinderes Mittel“), oder NA nachfordern.