Deutsche Bundesratsinitiative zur Änderung des NotSanG

Deutschland bewegt sich mit großen Schritten…Österreich hinkt schwerfällig hinterher…! Geplant ist, den deutschen NotfallsanitäterInnen die beschränkte Ausübung der Heilkunde (beschränkt auf die Notfallmedizin) zu erlauben! Damit fällt auch der letzte Kritikpunkt an den deutschen NotSan. Und die österreichische Häme über deren Maßnahmenkataloge wären Geschichte.

"…Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann setzt auf Rechtsklarheit für Notfallsanitäter: Notwendige Maßnahmen zur Lebensrettung auch in Abwesenheit eines Arztes zulässig. […]

Notfallsanitäter seien bereits aufgrund ihrer Ausbildung und der Hilfeleistungspflicht aus § 323c Strafgesetzbuch befugt und sogar verpflichtet, in akuten Notfallsituationen bis zur Übernahme des Notfallpatienten durch einen Arzt selbstständig heilkundliche Maßnahmen durchzuführen. […] Künftig soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäter soll im Notfall zur Lebensrettung ausdrücklich erlaubt werden…"

Auch in Österreich wird man sich konkretere Gedanken über die Zukunft des Sanitätergesetzes machen müssen. Eine Möglichkeit wäre es, neben einer Ausbildungsverlängerung, auch definierte heilkundliche Maßnahmen dauerhaft freizugeben.

Link zur Homepage des Freistaates Bayern:
http://www.stmi.bayern.de/med/pressemitteilungen/pressearchiv/2019/240/index.php