Rezertifizierungen

Hallo,

beim Besuch einer Fortbildung und Rezertifizierung bekommt man ja immer einen Wisch und einen Stempel ins Heft. Jetzt hätte ich gerne gewusst ob jemand weiß ob das auch irgendwo gespeichert wird/bleibt um nachvollziehbar zu sein. Also auch bei Organisationen bei denen man selber nicht aktiv ist.

Anders gefragt: „Wenn mir morgen die Wohnung abbrennt (inklusive all meiner Zeugnisse und Bestätigungen), bin ich dann noch Sanitäter?“ Denn nachweisen kann ich ja dann nichts mehr.

Welches Heft?

ich hab auch kein Heft.

Deine Organisation ist verpflichtet die Aufzeichnungen zu führen. Dh die müssen das jedenfalls haben. Die Behörde macht ja ggf dort Einschau ob alle Sanis wirklich Sanis sind und nicht bei jedem einzelnen. Also deine Dienststelle muss nachweisen können, dass alle aktiven Sanis eine aufrechte Tätigkeitsberechtigung haben.

Fortbildungspass → gibt’s beim ASBÖ :wink:

du meinst den Fortbildungspass → den gibt’s meines Wissens nach nur beim ASBÖ in Wien.
Beim ASBÖ in NÖ speichert alle Fortbildungen der Landesverband und beim RK wird auch alles in einer Datenbank eingetragen.

Genau genommen müsste so ein Fortbildungspass von jedem Sanitäter geführt werden.

ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=20002920

Ob die elektronische Speicherung bei der Organisation das ersetzt, geht aus der Verordnung aber nicht eindeutig hervor.

Beim RKNÖ kann man sich den „Pass“ jederzeit ausdrucken.
Nennt sich dann „Mitarbeiterdatenblatt - Fortbildungspass iS SanAFV“.
Also kann ich, wenn ich möchte, immer eine aktuelle Version bei mir abgeheftet haben.

Die ganzen Bestätigungen sollten eigentlich bei der jeweiligen Organisation ebenfalls aufliegen. Wäre ja sonst ziemlich gutgläubig, wenn man sich einfach darauf verließe, dass eh alle MitarbeiterInnen brav darauf schauen, ihre Rezertifizierungen zu machen und genügend Fortbildungsstunden zu sammeln… Wie das dann genau gehandhabt wird, ist sicher von Organisation zu Organisation bzw. auch in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich. Beim WRK beispielsweise bekommt die jeweilige Bezirksstelle vom ABZ eine Bestätigung über sämtliche, intern besuchte Fortbildungen. Bei externen Fortbildungen muss man dann eben selbst auf die Bezirksstelle gehen, und diese eintragen lassen.

Das solche Infos bei der eigenen Organisation aufliegen ist schon klar. Aber wie schaut das organisationsübergreifend aus? Da gilt ja dann der Datenschutz.

Bisher habe ich zweimal Organisation gewechselt und das war jedesmal ein riesiger Aufstand weil einem niemand über den Weg traut mit den Zeugnissen. Die letzten haben mir sogar die Ausbildung noch einmal finanziert, weil Sie meinen Rezertifizierungen nicht vertrauen wollten.

Datenblatt ausdrucken und herzeigen?

Verstehe ich durchaus, da es sehr sehr starke Qualitätsunterschiede bei den Rezertis gibt oder sie halt einfach so eingetragen wurden.

gehst bei Aus-/Fortbildung wo die Kurse aufgelistet sind auf

  • Log der Fortbildungsberechnung ansehen

Dann kannst den „Fortbildungsverlauf“ kopieren und ausdrucken.

→ da steht dann jeweils wie viele Stunden einem die Fortbildung gebracht hat.

Der Konsens ist also das bei einem Organisationswechsel, die neue Organisation nicht wirklich 100% sicher sein kann ob und welche Fortbildungen und Rezertifizierungen ich gemacht habe. Außer sie vertrauen blind auf meine Zeugnisse. Gut, danke. (y)

Ein generelles Problem am momentanen System. Deshalb fordert sowohl die AK, aber auch die Gewerkschaften VIDA/GPA (aber auch Younion (Gemeindebedienstete)), das das Gesundheitsberufsregister auf alle Gesundheitsberufe inklusive der Sanitäterinnen und Sanitäter ausgeweitet wird.

Ich persönlich verwahre meine Zeugnisse, Fortbildungsbestätigungen und Rezertifizierungen gemeinsam mit allen anderen Dokumenten an einem recht sicheren Ort auf. Zusätzlich sind alle Dokumente auch noch digital gesichert.

Im Notfall kann man ja auch bei der ausstellenden Organisation nochmals nachfragen.

Da Zeugnisse mittlerweile mit Photoshop und Farbdruckern recht einfach fälschbar sind, wäre das sogar empfehlenswert, denn sonst wird’s bald wieder eine Fall wie den des angeblichen britischen Paramedics geben.

Das wäre bei mir schwierig weil ich meine Fortbildungen bei allen Organisationen (Vier für Wien) gemacht habe UND zusätzlich beim RK in Tirol und beim RK in Salzburg.

Ob die Johanniter wirklich wissen das ich einmal vor 8 Jahren eine Fortbildung bei ihnen besucht habe, ist stark zu bezweifeln.

Nun wie schon erwähnt, für Nachweise bist du selbst zuständig.

Ich glaube schon das des möglich ist. Mit der Registrierung wird in der Kursverwaltung ein „Kunde“ angelegt und dann druckt dir das Programm dein Zeugnis. Diese Kunden werden eigentlich nicht gelöscht - eine Nachdruck sollte prinzipiell möglich sein.

Hat jemand eine Ahnung wie das gesetzlich aussieht - nach meiner Ansicht unterscheidet das SanG bei der Rezertifizierung nach §51 nicht zwischen RS (BLS) und NFS (ALS) …die Punkte/Teile zu NKI mal ausgenommen.

Es geht nicht um die wünschenswerte Anhebung der Qualitätsstandards - das kann jeder Dienststelle/Landesverband in einem zweiten Schritt regeln - mir geht es grundsätzlich um die Anforderungen nach dem SanG.

Was ist wenn ein NFS die geforderte Rezertifiziernung nach ALS nicht schafft?

Denke als Beispiel an eine Führerscheinprüfung…da kann auch kein Bundesland einach andere Anforderungen stellen (z.B. Einparken in eine Parklücke fordern die 10cm größer als das Fahrzeug ist in einem Zug - nur weil es sich jemand so wünscht.

…damit keine falschen Schlüsse gezogen werden…ich habe die Rezertifizierung nach ALS absolviert und bestanden :smiley:

Im Gesetz steht nichts von ALS/BLS, gefordert ist: „Herz-Lungen-Wiederbelebung einschließlich der Defibrillation mit halbautomatischen Geräten“.
Ausgenommen NKI, wie du schon erwähnt hast.