Anrechnungen in der nfs Ausbildung

Gibt es wo festgeschrieben was sich
diplomierte gesundheits und Krankenpflege Personen,
Pflegefachassistenten und
Pflegeassistenten
Bei der nfs Ausbildung ersparen?
Für den rs gibt es so etwas im Gesetz, für den nfs finde ich das aber leider nicht.

Als Zusatz Frage wäre ob sich die Berufsgruppen die „stechen“ dürfen etwas beim Nkv ersparen weil jemand der das dauert macht sollte das ja können.

Meiner Meinung sind hier RS und NFS gemeint, ist ja auch ein eigenständiger Absatz und nicht bei der jeweiligen Ausbildung hinterlegt und wie vieles Andere vom jeweiligen Chefarzt des Vereins abhängig?

Siehe Absatz 2. Betrifft RS UND NFS

§ 48. (1) Prüfungen und Praktika, die in Österreich im Rahmen einer Ausbildung zum Sanitäter abgelegt wurden, sind auf die entsprechenden Prüfungen und Praktika durch den organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(2) Prüfungen und Praktika, die in Österreich im Rahmen

eines Studiums der Medizin,

eines Studiums der Zahnmedizin,

einer Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege,

einer Hebammenausbildung,

eines Pflegehilfelehrganges,

einer Ausbildung in den gehobenen medizinisch-technischen Diensten,

einer Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst,

einer Ausbildung zum diplomierten Kardiotechniker oder

einer sonstigen staatlich anerkannten Ausbildung

erfolgreich absolviert wurden, sind auf Ausbildungen zum Sanitäter vom organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(3) Prüfungen und Praktika, die im Ausland im Rahmen einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Sanitäter erfolgreich absolviert wurden, sind auf die entsprechenden Prüfungen und Praktika der Ausbildung durch den organisatorischen Leiter im Einvernehmen mit dem medizinisch-wissenschaftlichen Leiter der jeweiligen Module insoweit anzurechnen, als sie nach Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

(4) Eine Anrechnung gemäß Abs. 1 bis 3 befreit von der Verpflichtung der Teilnahme am theoretischen Unterricht, der Absolvierung der Praktika oder der Ablegung von theoretischen Prüfungen in den jeweiligen Fächern.

Hängt also von der ausbildungsleitubg ab. Soviel ich weiß sind sie beim DGKP und dem NFS (zumindest in der Stmk) recht großzügig.
Zumibdest das Praltikum wird man sich in der regel ersparen können. Die (rechtliche) Theorie (da ja die anwendung auf einer anderen grundlage basiert) wohl nicht.

NÖ: DGKP für NFS normalerweise Anatomie und Hygiene

DAS KH Praktikum beim NFS braucht man auch nicht machen logischerweise.

Das kommt drauf an. Bist du seit 40 Jahren DGKP und davon seit 39 Jahren in der Telefonberatung tätig, wirst du es machen müssen. :wink:

Am meisten Zeit kannst du dir beim Praktikum sparen. Wie vorher schon gesagt mit dem Ausbildungsleiter sprechen, da kann man sich einiges Ausmachen.
Bei den Theorieblöcken zahlt es sich aus dabei zu sein. Es wird meistens nicht nur die Theorie heruntgergebetet sonder auch auf NFS spezifische Dinge eingegangen oder auch schon so manche Prüfungsfrage behandelt :wink: .
Bei der Prüfung in Salzburg sparst du nichts, da es keine theoretische Prüfung zu den einzelnen Fächern gibt.