Blaulichtfahrenlernen

Ich hab leide den Zeit im Bild Beitrag nicht wirklich gesehen, da ist es irgendwie um Blaulicht und Rettung und Samariterbund etc. gegangen. Worum gings. Wo ist das Problem. Ich kann leider nicht in die Mediathek gehen. :stuck_out_tongue:

Fahrlehrer sollen bei Einsatzfahrten (insgesamt 4h) mitfahren um Verständnis dafür zu bekommen. HiOrg sind dagegen, wobei jemand vom ASB interviewt wurde, der vorgeschlagen hat, dass für die Ausbildung von Einsatzfahrern Übungsfahrten mit Blaulicht erlaubt werden sollen, dann könnten die Fahrlehrer da mitfahren.

Soweit mal das was ich mitbekommen und mir gemerkt habe.

Die MA70 simuliert Blaulichtfahrten (mit Hindernissen, bewusst störenden Mopedfahrer und „Selber-auf-der-Trage-liegen) im Zuge ihrer Fahrsicherheitstrainings in Teesdorf.

Wobei Teesdorf da ja nicht wirklich für so viel Situationen geeignet ist.

Besser wäre hier einen Simulator anzuschaffen.

Unter: parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX … ndex.shtml ist der Ministerialentwurf zur 36. KFG-Novelle einsehbar, da findet man auch den Paragraphen bzw. die Ergänzung um die es hier geht.

Unter Stellungnahmen kann man dann auch die Rückmeldungen der Organisationen bzw. Interessensvertreter einsehen.

/edit: konkret geht es um folgenden Punkt

Bin ich der Einzige der das jetzt nicht versteht?
Geht es jetzt darum, dass Fahrlehrer im Zuge ihrer Ausbildung 4 Stunden mit der Rettung mitfahren sollen, oder geht es darum, dass Einsatzlenker im Zuge ihrer Ausbildung Einsatzfahrten im Straßenverkehr durchführen dürfen sollen?

Ersteres, dadurch sollen die Fahrschullehrer besser verstehen und vermitteln können, wie man sich bei Annäherung eines Einsatzfahrzeuges verhalten soll. Siehe auch die Anmerkungen im oben verlinkten Entwurf

Nach dem edit von virtue hab ichs jetzt verstanden. Danke dafür.

Was für ein Schwachsinn.

  1. Was ist, wenn ein Fahrleheranwärter das überhaupt nicht kann. Also Leid sehen, Blut. mitunter Tod, Elend und persönliche Schicksale. Selbst wenn er am BO das Auto bewacht bekommt man davon genug mit. Darf er dann kein Fahrlehrer werden?

  2. KTW wird ja da wohl nix bringen, den muss man dann auf einen RTW setzen.
    So durchschnittlich gesehen ist die Fahrt zum BO deutlich „ärger“ also demnach auch größerer Lernwert. Auf der Fahrt zum BO sitzt in meinem Verständnis von Rettungswagefahre ausnahmlos der Transportführer vorne rechts. Also den Fahrlehreraspirant nach hinten verfrachten. Sieht er nix, fühlt er nur → Lernwert gleich null

  3. Wie oft kommt ein Unfall mit einem Einsatzfahrzeug vor, bei dem der andere Schuld ist und nicht das Einsatzfahrzeug. So gut wie gar nicht. Wo ist da der Aufholbedarf.

  4. Muss der Fahrleheranwärter auch vier Stunden neben einem besoffenen Lenker verbringen, damit er das seinen Schützlingen besser beibringen kann? Steht davon auch was im Entwurf?

Naja, soviel muss jeder Mensch aushalten können, wenn man nur am Beifahrersitz sitzt, bekommt man ned so viel mit.

Mir is sowieso ned klar, wie sich die „4 Stunden“ definieren sollen. Entweder er muss 4 Stunden am Dienst teilnehmen und sieht potentiell nix, oder er muss solang Dienst machen bis er 4h bei Blaufahrten mitgefahren ist. Beides ist sehr suboptimal. Ich sehe allerdings kein Problem darin, dass der TF mal nicht vorne sitzt, dass ist in diesem Zusammenhang sicher vertretbar.

Ich denke es geht hier speziell um Rücksichtnahme und das bessere Vorankommen von Einsatzfahrzeugen, nicht die Unfallrate. Ich sehe schon einen gewissen Wert darin, wenn ein Autofahrer mal unsere Sichtweise gesehen hat und im weiteren Sinne daher auch dass es zumindest der Fahrlehrer aus erster Hand erzählen kann.

Es soll einfach eine andere Sichtweise auf eine doch halbwegs alltägliche Fahrsituation gegeben werden um praktischer Unterrichten zu können nehme ich an.

Ich würde es sinnvoller finden ein anständiges Lehrvideo zu produzieren (ala AmbuChannel youtube.com/channel/UCAM-cN … l-Z1zW5A_A), welches die Fahrschüler dann selbst sehen müssen bzw. generell der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
Dann habe ich Einfluss darauf, welche Situationen die Leute zu sehen bekommen und ich kann mich auch drauf verlassen DASS sie sie vermittelt bekommen.

Einen Fahrlehreranwärter zu Schulungszwecken auf einen RTW setzen. Selten so eine undurchdachte Idee gehört.
Ohne Garantie dass er überhaupt etwas sieht das ihm „hilft“. Und selbst wenn, gibt es keine Garantie, dass es weitervermittelt wird.
Geschweige denn darüber WIE es weitervermittelt wird…

Gerade mit Fahrschulfahrzeugen hatte ich in 20 Jahren als Einsatzlenker keine Probleme.
Gibt es solche Praktikumsplätze auch für Taxler, Radfahrer und Smombies?

Gibt ein gutes Lehrvideo vom Land Tirol https://www.youtube.com/watch?v=y6YZuZ_NHLw
Nutze ich gerne bei 6Std.-EH Kursen.

Nicht schlecht.
Fährt von euch wirklich jemand im Tunnel blau?

In Tunneln in denen ich nur eine Spur habe und daher auch nicht überholen kann, schalte ich die Funzeln ab.
Größere Tunnel (Arlberg) haben wir im Terminal eingespeichert und können vorab eine Spur sperren lassen, wenn es wirklich mal sehr dringend ist.

Also in der Stmk wird in der Fahrerausbildung explizit gesagt, dass es verboten (RK-interne vorschrift) ist in Tunneln mit Gegenverkehr und nur einer Spur in jede Fahrtrichtung (zb gleinalm) mit Blailicht zu fahren.
Is ja auch völlig sinnlos und noch dazu gefährlich.

Leider gleich ein gewaltiger Fehler am Anfang.
Ein Kreisverkehr ist nichts anderes als eine Kreuzung. Kein Fahrzeug darf vor einem Einsatzfahrzeug in die Kreuzung einfahren. Somit hat man im Kreisverkehr auch keinen Vorrang.

Wobei es sicher auch eine spannende Diskussion wäre, wie schnell man in einzelnen Bundesländern bei diversen Organisationen als Einsatzfahrten „dran“ kommt.
Manche machen ja da Kurse mit Fahrsicherheitstraining und so weiter und andere fahren einmal um den Block und schon darf jeder fahren…

Zum Platz machen schon: § 26 StVO (5) „Alle Straßenbenützer haben einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz zu machen. Kein Lenker eines anderen Fahrzeuges darf unmittelbar hinter einem Einsatzfahrzeug nachfahren oder, außer um ihm Platz zu machen, vor ihm in eine Kreuzung einfahren.“

Ja aber das trifft nur zu wenn beide aus der selben Richtung kommen.

MA70: Aufrechte C1 ist Mindestanforderung für die Bewerbung als RTW Lenker, danach findet eine „Orientierungsfahrt“ mit einem der für die Lenkerausbildung verantwortlichen Hauptinspektionsoffiziere statt, dabei geht es einerseits um Fahrzeugkenntnisse, sicheres Handhaben des Fahrzeuges unter normalen Verkehrsbedingungen und das sichere Zurechtfinden in der Stadt mit zu Hilfenahme eines Stadtplans. Eine positive Absolvierung ist notwendig für die Zulassung zur Ausbildung als Einsatzlenker.
Die Ausbildung selbst besteht aus insgesamt 4 Modulen zu je 8 Stunden. 1. Theorie zum Thema Recht und Organisatorischem, 2. Theoretische und Praktische Einschulung zum Fahrzeug und Mängeln/Schäden/etc. in der Werkstatt (wo ist die Fahrzeugbatterie, wo die Zusatzbatterie, Sicherungen, Lampenwechsel, Reifenwechsel, Schneeketten anlegen, etc.), 3. Einsatzlenkerkurs Teil 1 im ÖAMTC Fahrtechnikzentrum Teesdorf Theorie über Fahrzeugdynamik und das richtige reagieren in Notsituationen/Praxis am Übungsplatz/Notbremsung/Kurvenfahren/Schleuderplatte/etc., 4. Einsatzlenkerkurs Teil 2 im ÖAMTC Fahrtechnikzentrum praktische Übungen sowie Video-Einsatzfahrt mit anderen Verkehrsteilnehmern mit anschließender Analyse und Feedback des Ausbilders sowie eine schriftliche Prüfung.

Danach beginnt die praktische Ausbildung welche 100 dokumentierte Einsatzfahrten unter Aufsicht eines erfahrenen Einsatzlenkers erfordert. Danach kann durch die Hauptinspektion die Freigabe erteilt werden.

Aktive Einsatzlenker werden etwa alle 5 Jahre zu Auffrischungen des Praxisteils ins Fahrtechnikzentrum geschickt.

Das gefällt mir, so gehört das gemacht (y)