Rettungsdienst als Profession

Ich möchte einmal etwas provokant die Frage stellen wie es bei einem Beruf sein kann, dass der Arbeitgeber festlegt was mit wieviel Stunden anerkannt wird. Es ist jawohl nicht nachvollziehbar, dass Verein A. sagt wir erkennen bei 8h auch 8h an, B sagt nein nur 4h, C sagt 2h und D. sagt schlussendlich „Ich kann es Dir nicht verbieten, aber ich rate dir von der Teilnahme ab und wegen Anerkennung brauchst du dir keine Gedanken machen, weil die erfolgt nicht.“
In anderen Bereichen des Gesundheitswesens ist es völlig normal, dass ich mich bei Land, AK, privaten Anbietern usw. fortbilde und es ist kein Problem. Damit stelle ich nicht Infrage, dass der Dienstgeber für seine Mitarbeiter verpflichtende Fortbildungen festlegen kann, dass steht in seinem Direktionsrecht, allerdings kann er nicht sagen: „Nein das ist keine Fortbildung“ wenn diese als solche ausgeschrieben ist. Problematisch ist halt nur, dass es sowohl in der Pflege, als auch im Rettungsdienst keine unabhängige Institution gibt, welche die Fortbildungen zertifiziert. Denn der derartige Zustand ist inakzeptabel, wo der Mitarbeiter defakto „Sklave“ seiner Firma ist, weil die andere Firma die Fortbildungen nicht anerkennen muss und der Interessent deshalb die Fortbildungen von zum Teil drei bis fünf Jahren nachmachen muss, obwohl er oder sie seine 8h im Jahr als auch die Rezertifizierungen mehr als übererfüllt hat.
In einer Profession ist es auch egal was für eine Uniform man trägt, Sanitäter ist Sanitäter und RTW ist RTW und nicht ich bin bei … damit bin ich besser als du, der du nur bei … bist. Bzw. das ständige wir haben nur die „Blaulichtgenehmigung“ alle anderen machen das illegal, weil nur wir landesweit anerkannt sind. Für mich ist ein RS ein RS und NFS ein NFS egal wo er ausgebildet wurde und wo er fährt, nur scheint diese Ansicht nicht all zu weit verbreitet zu sein.

Mir werden in Salzburg extern maximal 4h Fortbildung anerkannt. Ich fahr z.B. dieses Wochenende auf das Medizinercorps Notfallseminar und kann mir von den 3 Tagen nur 4h anerkennen lassen, obwohl die Fortbildungen für mich dort wahrscheinlich 10x mehr Wert sind als das wiederholen der San-Mappe bei unseren Schulungen.

Ein zentrales Register ala Ärztekammer wäre dringend nötig alleine zum Zwecke der Vereinheitlichung zwischen den Organisationen/Bundesländern. Und als gemeinsame Interessenvertretung.

Das hör ich zum ersten Mal; das darf doch nicht wahr sein?!
Mit welcher Argumentation?

alexxd_12 in der Steiermark sind es nur 2h die ich mir anerkennen lassen kann, auch wenn ich alle AGN Termine plus das Symposium usw. wahrnehme und nebenher noch in Wels, Kärnten usw. war. Die Begründung ist drei Themenblöcke sind vorgeschrieben und nur die zwei Stunden freies Thema kann man anderswo machen.

Was weiß ich :question: :unamused:
Der Ausbildungsverantwortliche an unserer Dienststelle muss externe Fortbildungen über den Landesausbildungsverantwortlichen und unseren Chefarzt freigeben lassen. Ich kann mir auch pro Jahr Medizinstudium 4 Stunden anerkennen lassen :laughing:

Niederösterreich nimmt extern auch nur 4h.

Hauptsache der Praxisanleiter gilt 16h, aber der AGN Kongress nicht.

Die Arbeiterkammer hat kürzlich erst wieder die Forderung erhoben (unter anderem) Sanitäterinnen und Sanitäter in das Register der Gesundheitsberufe aufzunehmen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181028_OTS0010/ak-fordert-alle-gesundheitsberufe-ins-gesundheitsregister-aufnehmen?fbclid=IwAR207C5g1c5bgguQoGi2TqpROnSHB_XGr7yKNFpGW9QCRYHhHX6SUm8Du0M

Dies würde endlich die Willkür im Bezug auf die Anerkennung von Fortbildungen/Rezertifizierungen beenden. Natürlich bliebe es den Organisationen trotzdem freigestellt gewisse Fortbildungen als verpflichtend vorzuschreiben.

Ja der PAS-Kurs ist wohl etwas überbewertet was die SanHilfe betrifft :slight_smile:

Ein zentrales Register wäre wohl wirklich gut. Die Qualität der (internen und externen) Fortbildungen und die daraus resultierenden anrechenbaren Stunden sind nicht immer im richtigen Verhältnis.

Also einem öffentlich einsehbaren Register stehe ich sehr kritisch gegenüber und habe in Bezug auf das derzeitige Gesundheitsberuferegister und das begründende Gesundheitsberuferegistergesetz schon die Bundesdatenschutzbehörde mit einer Beschwerde im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung und die europäische Grundrechtscharta Artikel 8 konfrontiert und warte einmal was da heraus kommt, da ich der Argumentationslinie der zuständigen Ministeriums bei unselbstständigen Pflegepersonen nicht folgen kann.
Da zur Ausübung des Berufes der Dienstgeber sich vergewissern muss, dass die Person zur Berufsausübung berechtigt ist. Hierzu ist das Register gut, aber das bedeutet, dass ich als Arbeitnehmer meinem zukünftigen Arbeitgeber bestätigen muss, dass er Einsicht in meine Zulassung erhalten darf und dann durch die Arbeiterkammer bzw. GÖG zu informieren bin, wer meine Daten in welchem Umfang abgerufen hat.
Gleiches würde im übrigen uneingeschränkt bei Sanitätspersonal gelten, da keine Qualifikationsstufe in der präklinischen Versorgung mit der Ausnahme des Arztes selbstständig tätig sein kann. Bei der Pflege kann die DGKP zwar selbstständig tätig sein, doch ist das eine Ausnahme. Seitens des Ministeriums wird mit UK und der Registreted Nurse (RN) argumentiert, nur kann in UK eine RN ohne weitere Berechtigung und Bewilligung freiberuflich tätig sein, was in Österreich aber nicht der Fall ist und somit folgende Seite
https://gbr-public.ehealth.gv.at/Suche.aspx
und das Aggieren der Arbeiterkammer als kritisch zu sehen ist, allerdings generiert der Auftrag zusätzliche Einnahmen für die AK und sichert bestehende, denn würde wie in Deutschland eine Pflegekammer kommen, hätte die AK Einnahmeverluste in der Höhe von 14 - 20 Mio € im Jahr zu verkraften. Bezüglich der Ausbildungen gibt es auch in der Pflege derzeit keine Zertifizierung der Fortbildungen, sondern ich kann in fünf Jahren auch 60h Klangschalenanwendung und Aromapflege besuchen. Der ÖGKV versucht zwar eine Zertifizierung, hat hierzu aber weder den Auftrag noch die Berechtigung und wie bei den Ärzten gibt es halt verschiedene Interessen und so wird dann halt auch der Firmenkurs … Nahrungsergänzung oder Wundversorgung in der Pflege akkreditiert, wo nur die Produkte dieser Marke gelobt werden und alle anderen als nicht anzuwendend dargestellt, da halt Interessen damit verbunden sind.
Allerdings ist die Republik seitens der EU aufgefordert bis 2020 ein Gesetz bezüglich der Aus und Weiterbildung in der Pflege zu erlassen und hier auch Kriterien für die Vergleichbarkeit festzulegen. Für den Rettungsdienst gibt es derzeit eine derartige ultimative Aufforderung an den österreichischen Gesetzgeber noch nicht, womit es sich noch hinziehen wird.
Bezüglich der Fortbildungen in der Pflege interessiert dies die AK derzeit überhaupt nicht und auch bei einer Erneuerung in fünf Jahren muss nach derzeitigem Stand keine Fortbildungsbescheinigung vorgelegt werden, sondern man bekundet weiter in dem Beruf tätig zu sein und das war es.

Beim ASB Wien hatte ich bisher noch nie Probleme mit externen Anrechnungen von Fortbildungen.
Es gibt gewisse Pflichtfortbildungen: Es müssen 8h Traumacode, Megacode oder ABCDE besucht werden (könnte man glaube ich aber extern machen, bin mir aber nicht sicher…). Weiters gibt es vereinzelt immer wieder zusätzliche Pflichtfortbildungen wie Larynxtubus oder Arzneimittellisten und Notfallkompetenzen für NFS.

Mein letzter Stand beim RKNÖ aber auch nur, wenn zur Mindestverpflichtung der 16h noch 4h oder mehr fehlen. Ergo wenn bei Abschluss Kongress/Wochenendkurs/… man noch offene Stunden hat kann man den eintragen lassen, wenn nicht wird wegen dem bürokratischen Aufwand das nicht mehr gewollt.

Ist ganz normal und kommt auch bei nicht medizinischen Berufen vor. Der Arbeitgeber will sicherstellen, dass du seinen Standards/Prozessen/Prozeduren folgst und nicht den von jemand anderen. Als Beispiel: Es bringt mir in Salzburg nichts wenn ich in OÖ eine Fortbildung machen und dort die Schnitzlerschiene/Ambu Perfit verwende, da wir diese in Salzburg nicht auf den Autos haben.

Heraushebung durch mich.
Danke das ist aber genau das was eine Profession ausmacht, dass sie sich ihre Standards und Leitlinien gibt und dies nicht durch den Arbeitgeber erfolgen. Somit stellen sie mit ihrer Aussage dar, weshalb der nichtärztliche Rettungsdienst in Österreich nicht als Profession angesehen werden kann, weil eine Profession eine Autonomie und eine eigenständige und allenfalls kollegiale Festlegung der Standard auf der Basis der Wissenschaften verlangt, also das JEDER Dienstgeber die Standards der Fachgremien anerkennen und bei sich umsetzen muss.

Nun ja dies sind Geräteeinweisungen nach Medizinproduktegesetz und keine Fortbildungen sondern Einweisungen, dass die Arbeitgeber dies gern Aufgrund der Zeitreduktion miteinander verquicken kann auch schon als problematisch gesehen werden, weil das Sanitätergesetz sagt im §4 Satz 2 aus:

Wenn nur die Geräteeinweisung und das wissenschaftlich nicht begründete Wiederkauen von „leeren Meinungen“ als „tätigkeitsrelevant“ angesehen wird belegt dies das der Sanitäter jedweder Ausbildungshöhe nur ein „Hilfs und Anlernarbeiter“ ist. Das wenn ich von A nach B wechsel mir die Geräteeinweisungen hohlen muss ist in jedem medizinischen Beruf so, da es nicht nur einen Hersteller gibt, doch wie ich es anwende wäre in der Einsatztaktik und Ablaufplanung bei A und B gleich, da es nach wissenschaftlichen Standards zu erfolgen hätte, wenn es professionell wäre.

Kann ich nicht bestätigen.
Habe von einigen externen Kursen mehr als 4h bekommen.