Arzneimittellisten

Hallo Leute,

Mich würde mal interessieren welche Arzneimittellisten 1, 2 2a usw :wink: ihr bei den HiOrgs in ganz Österreich habt. Bzw was ihr über die von anderen HiOrgs/Gruppen wisst :slight_smile: Wär doch mal sehr interessant.

Persönlich muss ich sagen RK Kärnten L1 u L2 auf 0, in Wien fahre ich nicht mehr daher wäre ich auch sehr für aktuelle Listen der 4 für Wien offen :slight_smile:

In Wien darfst du als NFS ohne Notkompetenzen Nitrospray beim hypertensivem Notfall und kardialem Lungenödem geben, Aspirin beim ACS und Berodualspray / Inhalationslösung beim akutem Bronchospasmus.

könntest du die listen evtl als datei hochladen? 1 u 2? wäre nett

Die Wiener Arzneimittelliste 1 hat ja NFSiA bereits aufgezählt.
Auf der 2 kommt dann noch Glucose beim Hypo, Naloxon bei Opiatintoxikation, Adrenalin i.m. beim anaphylaktischen Schock, Adrenalin und Sedacoron i.v. bei der Reanimation und Midazolam nasal beim Krampfanfall hinzu (und kristalloide Flüssigkeiten im Zuge des NKV).

Ein Liste 2a gibt es nicht und wäre auch gesetzlich niemals gedeckt, aber diese Diskussion hatten wir ja bereits in einem anderen Forum.

Liste 2a gibt es laut Gesetz nicht, ja :wink: kannst du mir bitte den Link zum Forum zukommen lassen? oder was das im Rettungsforum?

hat sonst irgendwer noch listen aus österreich parat? :slight_smile:

Das war die Diskussion aus dem „Rettungsforum“ über die Grazer Rettungsmedizinier, die eine Liste 2a haben sollen.

Edit: Achja, und die Stesolid/Psychopay Rektaltube ist ja auch noch freigegeben.

Es gibt in Wien auch eine ominöse SOP Mappe in der noch ein paar weitere Medikamente angeführt sind, die durch den Notfallsanitäter verabreicht werden sollen. Da kann ich mich noch an Adrenalin vernebeln beim Pseudo Krupp, Fenistil und Kortison bei der allergischen Reaktion und Atropin bei der Bradykardie erinnern. Laut Lehrsanitäter sollten wir uns aber weiterhin an die Liste 4 für Wien halten.
War irgendwie sehr komisch das Ganze.

Mich würden die Listen von Tirol und Vorarlberg interessieren, sind ja abgesehen von Niederösterreich die einzigen Bundesländer in denen zumindest die NKV ausgebildet wird.

Auch ich habe bereits von der ominösen Liste 2a des Medizinercorps in Graz gehört - Faktum ist, dass es eine derartige Liste laut SanG nicht gibt und diese daher ungültig ist. Das Problem scheint zu sein, dass diverse HiOrgs das SanG immer noch als Empfehlung o.ä. sehen und daher in der Interpretation sehr (zu) großzügig sind…

Wird auch in Salzburg ausgebildet - ich guck mal nach den Listen :wink:

Darüber habe ich auch schon mal mit Lehrsanis geredet. Das Fazit ist, wenn man auf diese Medikamente nicht „geschult“ ist, soll man sie auch nicht anwenden.
Aber so wie es aussieht, wird wieder an einem Upgrade der Arzneimittellisten gearbeitet.
Adrenalin vernebelt finde ich gut, wird leider viel zu wenig angewendet, obwohl das Ergebnis sehr gut ist.
Fenistil und Kortison waren ja schon auf der alten Arzneimittelliste, und keiner hat so richtig verstanden warum vor allem Fenistil gestrichen wurde.
Atropin … naja … es heißt zwar, die Dosis, die für Sanis freigegeben werden soll, ist homöopathisch, aber ob es dann wirklich etwas bringt…

Imho war die Begründung vom Schlag, dass bei einem H1-Blocker ab einer Anaphylaxie Stadium II noch keine Lebensgefahr besteht und deshalb das nicht zulässig ist, da die Anwendung der Notfallkompetenzen unmittelbare Gefahr für Leib und Leben des Patienten voraussetzt. Deshalb wurde ja auch auf Adrenalin i.m. ab Stadium III umgesetellt - ist zumindest das was ich so gehört bzw. gelesen habe, ganz verständlich bzw. nachvollziehbar ist es mir trotzdem nicht.

Also schon alleine vom RK! kann ich sagen, dass in fast ganz Österreich NKV vorhanden ist (Ausnahme hier Kärnten - ASB bzw JUH habens schon). In der Stmk wirds nicht mehr ausgebildet, gibt aber NKVs u NKI (Rettungsmedziner). Sogar in OÖ gibt es NKVs und auch seit einiger Zeit im Burgenland. (immer jetzt vom ÖRK aus gesehen)

Mich würden aber auch die Listen interessieren, auch von anderen HiOrgs.

Rettungsmediziner dürfen wohl präklinisch (ohne Notarzt bzw. ohne einen Notarzt nachzufordern) laut folgendem Artikel ziemlich viel (oder ist dies auch in anderen Systemen üblich?):
‚medizynisch‘ Ausgabe 05/2007
zu finden unter dem Link: oehmedgraz.at/download/mediz … 2007-5.pdf
Seite 10
Um einige Medikamente aus dem Artikel hier aufzuzählen:

  • Nitro
  • Vendal
  • Aspirin
  • Dobutamin-Perfusor
  • Ebrantil
  • Nitro-Pohl-Perfusor
    Weitere Maßnahmen:
  • CPAP
  • BGA
  • arterieller Zugang

Dass die Rettungsmediziner diese Medikamente geben und die Maßnahmen ohne gesetzlichem Hintergrund ausführen, wage ich zu stark zu bezweifeln.

Tja, und da fängt die Diskussion schon wieder an. „Rettungsmediziner“ sind keine Ärzte, unterliegen somit dem SanG.
Es kann ja einiges mehr an Medikamente für „Rettungsmediziner“ freigegeben sein, aber Vendal, eine BGA und der artierielle Zugang sind rechtlich laut SanG nicht gedeckt.

Also eine BGA ist nicht mehr als eine BZ Messung… mal abgesehen von der Menge des Blutes…

Laut SanG ist die Blutentnahme zur Diagnostik nur aus den Kapillaren erlaubt (eben zur BZ-Messung).

Ja und eine BGA kann ich auch aus der kapillare machen! Ist in NK und WN im Spital eigentlich das mittel der wahl wenn kein arterieller zugang liegt!!

wird auch in OÖ ausgebildet

Na gut, ich gebe zu, ich kenne mich mit der BGA nicht gut genug aus, da wir sie in Wien präklinisch nicht anwenden.

Aber was den arteriellen Zugang und das Vendal angeht bin ich mir ziemlich sicher, dass es rechtlich nicht erlaubt sein kann.

Es kann nicht erlaubt sein, weil eine Arzneimittelliste 2a nicht zulässig ist - Es gibt laut SanG nur Liste 1 und Liste 2!
Und was ich nicht verstanden habe: Arterieller Zugang & Co. ist den Rettungsmedizinern auch über diese rechtlich mehr als hatscherte Liste 2a erlaubt? - Das wäre ja völliger Humbug, eine Arzneimittelliste kann doch keine Maßnahmen umfassen…

Und zur BGA - mMn ist das sicher nicht das Hauptproblem, wenn ich das Blut zu diagnostischen Zwecken aus der Kapillare entnommen habe, kann das sicher auch für die Gase verwendet werden…