Sanitäter wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Polizist verstarb: Sanitäter und Zivi wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Fünf Monate und drei Monate bedingte Haft für Rettungssanitäter und Zivildiener: 46-jähriger Polizist aus dem Murtal verstarb, nachdem sie ihn nicht ins Krankenhaus mitgenommen hatten. Urteil nicht rechtskräftig.

Bei der Familie sitzt die Trauer nach wie vor tief. Ende des vergangenen Jahres verstarb ein Polizeibeamter aus dem Murtal im Alter von 46 Jahren offenbar an den Folgen einer Beinvenenthrombose. Zunächst waren damals in sozialen Medien Gerüchte herumgegeistert, der 46-Jährige sei wegen medizinischer Komplikationen nur wenige Stunden nach einer dritten Coronaimpfung verstorben. Als Verbreiter dieser Falschmeldung konnte ein 53-jähriger Frühpensionist ausgeforscht werden, der sich bei der Einvernahme geständig zeigte.

Rettungssanitäter und Zivi vor dem Strafrichter

Nun standen in der Causa am Landesgericht Leoben ein Rettungssanitäter und ein Zivildiener des Roten Kreuzes vor dem Strafrichter. Sie waren Ende des letzten Jahres angerückt, nachdem die Familie des 46-Jährigen in der Nacht die Rettung alarmiert hatte. Der Grund: starke Schmerzen in den Beinen. Ihr Verdacht: Thrombose.

Allerdings nahmen in der Nacht der Rettungssanitäter und der Zivildiener den 46-Jährigen nicht mit, um ihn zur sofortigen medizinischen Abklärung der Sachlage ins Krankenhaus zu bringen. Offensichtlich, obwohl Patient und Familie sich das gewünscht hätten – und kein Revers unterschrieben, dass sie die Verantwortung für diese Entscheidung übernehmen.

Am Tag darauf vor der Haustür verstorben

Der 46-Jährige blieb daheim, die Rettung fuhr wieder ab. Am Tag darauf, als er sich gleich in der Früh zum Hausarzt aufmachen wollte, um sich untersuchen zu lassen, kam er gerade noch bei der Haustür hinaus. Dort brach er zusammen – und war tot. Er konnte nicht einmal mehr die Tür hinter sich schließen. Eine überaus tragische – und in den Augen von Familie und Freunden – vor allem vermeidbare Wendung. Der 46-Jährige hinterließ eine Frau und zwei erwachsene Kinder.

Das sieht der Strafrichter ähnlich: Er verurteilte den Rettungssanitäter wegen grob fahrlässiger Tötung zu fünf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und zu einer zusätzlichen Geldstrafe. Der Zivildiener bekam wegen fahrlässiger Tötung drei Monate bedingte Haft. Beide wurden außerdem zur Zahlung von insgesamt 11.000 Euro Trauer-Schmerzengeld für die Witwe und die beiden Kinder verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – beide meldeten nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Andreas Schöberl-Negishi, Teamleiter Regionalredaktion Leoben

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