Todesfall wegen mit Malaria verseuchter Blutkonserve: Geldst

Soweit so bekannt und nichts Neues aber:

Quelle: derstandard.at/story/200012 … -spenderin

Mal davon abgesehen, dass es mich stört dass wir im Jahr 2020 in einer der seriösesten Zeitungen des Landes noch immer als „Rettungsfahrer“ bezeichnet werden, fühle ich mich da jetzt nicht in der Pflicht, persönlich in der Blutspendezentrale Alarm zu schlagen.

Mal davon abgesehen, dass Malaria meldepflichtig ist und somit der Arzt der die Diagnose gestellt hat dieser Pflicht nachkommen muss und nicht ein Sani…

Ist mal wieder, wie so oft, ein Graubereich. Die Meldepflicht von definierten Erkrankungen obliegt nach dem Epidemiegesetz einer sehr langen Liste an Personengruppen, der Rettungsdienst ist jedoch nicht angeführt. Wenn die Frau jedoch uns angibt Blut gespendet zu haben, und damit wissentlich eine mögliche Körperverletzung und/oder Tötung in Kauf nimmt, würde ich persönlich das so betrachten nach dem SanG:

Als Ehrenamtlicher halte ich damit schön meinen Mund, als Beruflicher würde ich es melden. Nach dem jetzigen Fall sowieso.

Ich dachte das Blutkonserven soundso nochmal getestet werden bevor sie jemanden gegeben werden? Wird hier wirklich auf die Angaben der Spender blind vertraut?

Das wird in einer Rechtsmeinung von ÖGERN anders interpretiert bzw. vertreten.

oegern.at/wp/wp-content/upl … r-2020.pdf

Ihr vermischt wieder mal Äpfel mit Birnen…
Die Meldepflicht im SanG hat rein gar nichts mit meldepflichtigen Krankheiten zu tun, sondern mit strafbaren Handlungen wie Mord, fahrlässige Körperverletzung, etc. oder Gewalt gegen Kinder :unamused:

Wenn ich als Sanitäter eine Patientin mit einer DIAGNOSTIZIERTEN meldepflichtigen Krankheit übernehme, gehe ich davon aus, dass die diagnostizierende Stelle der meldepflicht nachgekommen ist.
Wenn ich den VERDACHT auf eine meldepflichtige Krankheit habe, gebe ich die Info bei der Übergabe an den Arzt weiter und dokumentiere das. Damit bin ich meiner Meldepflicht nachgekommen. Evtl. könnte man noch seine Dienstführung und / oder den Chefarzt informieren. Aber mit der Weitergabe personenbezogener Gesundheitsdaten an irgendwelche Stellen oder Behörden wäre ich als einfacher Sani mehr als zurückhaltend…

Laut Halmich gilt das auch bei dem Verdacht auf Kindesmissbrauch etc. Wenn ich meinen Verdacht im Krankenhaus an den behandelnden Arzt mitteile, bin ich meiner meldepflicht nachgekommen (im Protokoll Dokumentieren!!).

Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Wien wird nach dem West Nil Virus gescreent, in Oberösterreich nicht.
Es wird das Blut getestet, nur Malaria ist ein Test, der nicht „gepoolt“ werden kann. Für die Untersuchung auf den Malariaerreger wird die originäre Blutprobe (Blutplättchen) eingefärbt und Mikroskopiert. Ist aufwändig kann nicht automatisiert durchgeführt werden.

Ergibt auch Sinn, Danke für die Aufklärung.

Was ist es denn wenn ich Blutspende obwohl ich nicht darf und falsche Angaben gemacht habe? Siehe Urteil!

Dafür gibt es auch Vorgesetzte die abzuklären haben, wie in dem Fall vor zu gehen ist. Das funktioniert wunderbar, ohne dass man gleich persönliche Daten weitergibt. Die Daten werden dann weitergegeben werden, wenn es dazu auch eine Verpflichtung gibt.

Das Urteil gab es zum Zeitpunkt des Transportes nicht. Vmtl. hat die Pat. noch nicht mal die Transfusion bekommen. Damit gibt es auch keine „fahrlässige Körperverletzung“. Wir sind nicht die Polizei die da nachforschungen anstellen muss auf eigene Faust. Da gibt es dedizierte Stellen mit definierten Abläufen dafür. Hätte sie den Aufnahmebogen richtig ausgefüllt, wäre die Spende vmtl. ausgesondert worden. Es kann keiner von einem Sani erwarten hier dem nachzugehen.

Wäre ja das gleiche wenn mir der Pat. sagt er hat ein Jagdgewehr zuhause und einen Monat später erschießt er jemanden damit. Bin ich dann auch verantwortlich weil ich nichts gemeldet habe?

Wie gesagt, die Info an das aufnehmende KH weiterzugeben und das auch so zu dokumentieren sollte mehr ausreichend sein. Wenn das nicht passiert ist, ist das aber auch schon alles was man den Sanis ankreiden wird können. Die Meldung der Erkrankung müsste vom Arzt passieren der die Diagnose stellt nicht von einem Sani der den Transport durchführt.

Laut Epidemiegesetz sind ausschließlich Ärzte, Krankenanstalten und Labore berechtigt meldepflichtige Krankheiten an die zuständigen Behörden zu melden (unabhängig voneinander). Es kann und soll also durchaus sein, dass pro Erkrankung mehrere Meldungen gemacht werden.

Ob die Meldung erfolgt ist und / oder warum die Blutspendezentrale davon nichts mitbekommen hat ist hier wohl eher die Frage der ich nachgehen würde. Ob es hier evtl. eine Lücke im System gibt die geschlossen gehört.

Auch wenn es noch kein Urteil gab, die Gefährdung lag dennoch vor und niemand spricht davon, dass der Sani Polizei spielt, aber an den Vorgesetzten melden wäre wohl das mindeste.

Das mit dem Gewähr ist ein Äpfel mit Birnen Vergleich… Aber um dabei zu bleiben - wenn derjenige dazu sagt, dass er damit wem umbringen wird, dann Nacht man sich sehrwohl mitschuldig.

Mmhm es ist schon etwas seltsam wenn danach keine Meldung an den Vorgesetzten erfolgte. Wie sah es denn da dann mit Desinfektionsmaßnahmen aus?