will jetzt nicht den buh-mann spielen, aber da wird der polizist wohl die 100% Schuld bekommen vom Gesetz her.
Auch wenn wir wissen, es kann immer was passieren (auch wenn man aufpasst)
Aber Recht ist nicht gleich Gerecht
§ 26. Einsatzfahrzeuge.
ich mutmaße (aufgrund der beschädigung am Fahrzeug und der daraus resultierenden Geschwindigkeit), dass er nicht angehalten hat (was ja in Wien und bei der Polizei auch unüblich ist)
und selbst wenn er es hat, hat er sich offensichtlich nicht davon überzeugt, dass es sicher ist, sonst wäre es nicht passiert
es ist schade, dass es einen § gibt, bei dem wir quasi immer als verlierer aussteigen
Ich finde es schon sinnvoll, dass das Gesetz erst mal sehr restriktiv ist.
Auf die speziellen Gegebenheiten dieses Falles wird sicherlich noch in einem Verfahren eingegangen werden.
Schlussendlich wird sicherlich niemand verurteilt werden NUR weil er nicht vollständig angehalten hat.
danke für diese aus dem zusammenhang gerissen antwort…
ich bin mir aber sicher, dass du weißt wie es gemeint war (nämlich nicht auf diesen einzelfall bezogen sondern auf die situation per se
Natürlich ist ein restriktives gesetz sinnvoll, allerdings gibt es keinen fall in dem wir hier ohne schuld aussteigen
Denn sobald ein unfall passiert, der auf einer rot kreuzung passiert, hat man sich per defintion nicht überzeugt, sonst kann er nicht passieren.
mir fällt auch keine formulierung ein, wir wissen aber, dass autofahrer oft sehr komisch reagieren bei einsatzfahrzeugen.
Ich habe mir angewohnt tatsächlich vollständig stehen zu bleiben, so wie es das gesetz verlangt, da in OÖ sehr genau darauf geachtet wird (und sich dann die eigenen kollegen beschweren, erst recht wenn es der NEF lenker macht)
Resultag: sobald ich stehe, fahren andere Fahrzeuge häufig wieder los da sie denken ich fahre nicht über die rote kreuzung (was wie wir wissen blödsinn ist, sonst würden wir nicht auf die kreuzung hinfahren)
Der Fahrzeuglenker weiß aber nur eines
Das widerspricht sich nicht, wenn man mit „IMMER“ aussagen will, dass ein Einsatzfahrzeug gar nicht erst auf seinen Vorrang verzichten KANN.
Recht ist halt immer Auslegungssache…
die frage ist ob der an der kreuzung in der situation weiß, dass das so im gesetz steht. wovon ich nicht ausgehe, wenn ich mir ansehe wie sich entschließen weiterzufahren, wenn das einsatzfahrzeug wirklich zum stillstand kommt
Das gesetz sagt aber auch, ein einsatzfahrzeug ist ein einsatzfahrzeug wenn blaulicht ODER (und nicht und) Folgetonhorn aktiviert sind
dennoch ist es aktuell thema ob das fahrzeug das folgetonhorn aktiviert hatte wien.orf.at/stories/3010695/
tut rechtlich eigentlich nichts zur sache, macht es aber für den fahrer definitv unangenehmer wenn er es nicht hat - ohne rechtliche basis.
ich möchte wirklich nicht in der haut stecken des einsatzfahrers, obwohl ich nach mittlerweile tausenden einsatzfahrten verständnis habe, dass sowas passiert.
(und um gehtscho32 zu beruhigen - natürlich auch nicht in der der getöteten, des anderen unfallteilnehmers oder allen anderen die jemals in einen unfall mit einsatzfahrzeug involviert waren)
Uns wurden mal statistiken präsentiert - einsatzfahrzeuge haben ein 4 - 9 fach höheres unfallrisiko als andere… das ist schon erhelblich.
Leider hab ich die statistik nirgends zur hand. hat da jemand infos dazu?
Früher hatte die Polizei ein UDS-System von Kienzle an Bord - war sogar immer ein Aufkleber am Fahrzeug.
Das hat man nun anscheinend bei den aktuellen Fahreugen nicht mehr eingebaut - eigentlich traurig.
Ich habe irgendwo gelesen der Funkwagen wäre über einen Radweg in die Kreuzung eingefahren - ist im Nachhinein auch eher schlecht in dem Verfahren…und das zu einem Raufhandel…
Mit CAN-Bus ist es aber auch nur ein Kasterl dass an 4 Drähte gehört, und normalerweise leasen die sowieso die Behördenvariante mit entsprechender Vorbereitung…