Rotes Kreuz Innsbruck testet neues Rettungsdienstmodell

Quelle: https://www.roteskreuz-innsbruck.at/rotes-kreuz-innsbruck-testet-neues-rettungsdienstmodell/

Weiß wer etwas genaueres?
Welche Einsätze werden von diesem neuen RTW gefahren, die vorher mit NEF gemacht wurden?

Mich interessiert was auf der Medikamentenliste 1 und 2 steht.

Weiss jemand wie das in Tirol aussieht, da in der Steiermark ist der/die „Höchstqualifizierte“ häufig der Fahrer, weil damit man den NFS machen „darf“ muss man SEF sein und so sitzt auf dem Fahrersitz der NFS - NKA/NKV und hinten der RS der gerade mit der Ausbildung fertig ist und der Tiroler Aussage würde es auch entsprechen weil ja ein SEF und ein NFS - NKA/NKV auf dem Wagen ist.
Aber gut in der Steiermark gehen die Uhren halt noch 20 Jahre langsamer als im Rest Österreichs, zumindest einmal ein Beginn. Nur bitte nennt den RTW (alt) so wie er eigentlich heißen muss (B)KTW statt jetzt mit RTW (neu) anzufangen, weil das RK will einfach nur verhindern, dass der Bürger weiss was kommt, weil dann käme die Frage: „Ja warum kommt denn nur ein (B)KTW“ und so kann man sagen es steht doch ein RTW vor der Tür und gegenüber der Politik wir haben 350 RTW’s im Einsatz im Bundesland.

Akso in der Steiermark dürfen nicht nur SEF den NFS mache, so ein blödsinn

Interessieren würde mich auch wie die „die vorangehende Verständigung des Notarztes“ interpretiert bzw. ausgeführt wird.
Ich vermute, es ist nicht im Sinne des SanG, dass der NKV losfährt um ärztliche Maßnahmen durchzuführen während der dafür vorgesehene Arzt auf der Dienststelle bleibt und wartet.

Nicht schon wieder. Lern SanG.

Kontrovers diskutiert, herrschend wohl das Anrufen reicht, außer der Patient ist in Lebensgefahr.

Ansonsten siehe ÖGERN „Differenzierter Einsatzu von Sanitätern“.

In Tirol fährt soweit ich weiß zur Abfrage Schlaganfall noch immer ein Notarzt. Sowas von unnötig.

Stimmt, aber vermutlich ist das jetzt einer der Codes, den der NKV alleine abarbeiten darf :wink:

Soweit meine Informationen reichen…(Ohne Garantie auf Richtigkeit)
Auto und Fahrer werden immer vom RK gestellt, der NKV kann auch von JUH, ASB, MHD kommen. Die jeweiligen Arzneimittellisten der Organisationen sind gültig.
Die Verständigung des Notarztes bei Anwendung einer Notkompetenz wird per Telefon/SMS an den diensthabenden Notarzt erledigt. Alternativ kann natürlich immer ein Notarzt nachgefordert werden. Die Einsatzcodes wurden in Zusammenarbeit diverser Zuständiger ausgesucht. Dazu alle arztbegleiteten Transporte aus den Krankenhäusern der Umgebung mit Notarzt, der dann aber gesichert einen NKV beim Patienten hat.

Tirol hat wohl eine vergleichsweise hohe Anzahl von NFS+ . 2016 waren laut Bericht Ärztlichem Leiter Rettungsdienst in 78,13% aller RTW-Vorhaltestunden mindestens 1 NFS oder höher an Bord.

Ich frag’ mich halt, was mach’ ich als Notarzt mit dieser Information („Verständigung“) … ?

und was mach ich als Notarzt mit dieser Information wenn dann Mal was schief ging.

Ist die Indikation für einen i.v. Zugang nicht sowieso NA Indikation?

Na ja du als „Straßennotarzt“ fängst relativ wenig damit an. Ein Telefonnotarzt aka Journalarzt wie bei der Wiener Rettung fängt auch nicht sehr viel damit an, aber immerhin kann ers in sein Buch eintragen.

Der NFS handelt ja sowieso immer eigenverantwortlich, aber auf diesem Wege kann er seiner Verständigungspflicht genüge tun.

Es gibt viele Gründe für einen Zugang ohne Notarzt. Haben wir hier im Forum schon zuhauf diskutiert.

Da beunruhigt mich weniger was ich mache, sondern was dann andere Leute machen …

Der Journalnotarzt hat zumindest in der Leitstelle die Möglichkeit die Disposition von Notarztmitteln entsprechend zu beeinflussen, da er relativ leicht mit Hilfe der Disponenten über Verfügbarkeit und Position dieser Bescheid weiss und so, neben einer etwaigen Qualitätssicherung, argumentieren kann, warum kein Notarztmittel nachgesendet wurde.

Als diensthabender „Straßennotarzt“ kann ich das eher schwer, alles was ich leicht in Erfahrung bringen kann ist mein eigener Standort und meine Verfügbarkeit – im schlimmsten Fall kenne ich nciht ienmal den genauen Standort des betreffenden Rettungsmittels. Wie will ich da eine Entscheidung treffen, bzw. argumentieren dass ich nicht selbst tätig werde, sprich, mich nachalarmiere?

Schön für den NFS, die Frage stellt sich aber dann für den Notarzt, was er für Pflichten damit bekommt.

Gar keine,
dumme regelung, ich weiss, aber is halt so

Sagt wer? Steht wo?

Mit der Verständigung erhalte ich per Definition die Information über eine Gefahr in Verzug für das Leben oder die Gesundheit eines Patienten. Wenn ich das einfach so zur Kenntnis nehme, und im Prinzip ignoriere, ist das, wenn etwas passiert, im besten Fall eine Fristlose.

Diese ganze Journalarzt Geschichte ist sowieso eine nicht wirklich rechtlich korrekte Sache. Nicht umsonst steht im Gesetz „vorangehende Verständigung des Notarztes“. Wer die Kommentare zum SanG aus dem Buch Sanitätergesetz kennt weiß das die Alarmierung eines NEF/NAW gemeint ist.

Darauf wollte ich hinaus.
Verständigung des Journal-Notarztes ist aus Sicht des NFS sicher hinreichend. Wenn der dann keinen Arzt zum Patienten schicken kann, weil schlicht keiner verfügbar ist, dann ist aus meiner Sicht alles rechtlich gedeckt und sogar im Sinne des Gesetzgebers umgesetzt.

Wenn der verständigte Notarzt aber das Regeleinsatzmittel darstellt und auf der Dienststelle nasenbohrt während in seinem Einzugsbereich ärztliche Maßnahmen im Rahmen von Notfallkompetenzen durchgeführt werden ist das wohl nicht im Sinne des Erfinders.

Das soll nicht heißen, dass ich persönlich dagegen bin zu einem Schlaganfall ohne NA zu fahren oder einem Nicht-Notfall Patienten ohne NA einen Zugang zu legen. Wollte nur wissen welcher Weg in IBK gewählt wurde um sich in dem Graubereich zu bewegen.

Dazu kommt, ein valides Argument als Notarzt nicht zuzufahren ist sicher das Zeitargument, insbesonders wenn sich zum Beispiel das Zielspital in entgegengesetzter Richtung befindet. Um das richtig einzuschätzen fehlt mir aber mitunter einfach die Ortskenntnis. Bei manchen Flurnamen in der 144.at-Webansicht hat in der Vergangenheit sogar die Bing-Kartensuche gestreikt.

Es ist jedenfalls absolut nicht ok, wenn ein Primär-Notarzt plötzlich Leitstellenaufgaben übernehmen soll.

Meine Herangehensweise wäre wohl, bei jeder Verständigung, sofern ich einsatzbereit bin, mit der Leitstelle Kontakt aufzunehmen, diese, ggfs. nach Rücksprache mit dem Rettungsmittel, die Entscheidung treffen zu lassen ob es zeitlich sinnvoll ist, zuzufahren (ggfs. im Rendez-vous) und mich ggfs. nachzualamieren. Mühsam, aber so ist’s dann halt.

Wo ist denn dieser Journal Notarzt eigentlich rechtlich verankert?