Rettung ließ schwerkranke 93-Jährige zurück

Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Rettung-liess-schwerkranke-93-Jaehrige-zurueck-Notarzt-zeigte-Sanitaeter-an;art4,2800559

Ja, ja, so schildert die Tochter der betagten Frau die Situation.
Fakt , für mich aus der Ferne ist, dass die Dame hat keine Spitalseinweisung gehabt hat.
Transport ohne Einweisung und ohne Notfall = für den Patienten kostenpflichtig. (nein danke ich will nicht unterschreiben … )
Untersuchungsschritte der beiden Sanitäter Ergebnis: eine akute Lebensgefahr liegt nicht vor (richtig) …
Gebrochene Extremitäten - mag schon sein, möglicherweise gab die Dame beim MDS, warum auch immer keine Angaben über Schmerz etc.
Wer weis ob den Kollegen überhaupt etwas zu einem traumatologisches Vorgeschehen gesagt wurde ?
Frage: warum haben Sie den Rettungsdienst verständigt: … wenn die Antwort meiner Mam geht’s nicht so gut, z.B. schlechter AZ ist, wenn nun beim Sample auch keine Besonderheiten auftauchen,
wer fährt dann einen Traumacheck los?
Zeitungsgeschreibsl halt.

Rettungs- und Notfallsanitäter sind nicht dazu berechtig, Patienten eigenständig zu belassen oder sie in irgendeiner Art und Weise zum Revers zu drängen. Punkt. Ergo, wenn sie sich nicht vollständig weigert, mitzufahren, hat sie das Recht auf einen Transport. Das stößt irrsinnig vielen Mitarbeitern (verständlicherweise) sauer auf, missachtet man das aber, macht man sich rechtlich angreifbar. Und das sollten allen, unabhängig von Dienstverhältnis und Ausbildung, klar sein.

Haben oberösterreichische RTWs/KTWs eigentlich einen Fiebermesser?

Warum darf ich niemanden nach Absprache mit dem Patienten/ Angehörigen belassen?
Ich belasse mittlerweile äußerst großzügig…

Auf welcher rechtlichen Basis?

  1. RTW gibts in OÖ nicht
  2. Jein. Ja, wir haben einen 4,99€ Achselfiebermesser. Nein, den benutzt niemand, und wenn doch, dann zeigt er bei einer eindeutig Fiebernden Person 35,6°C an…

SanG §9 (1):

Quelle: ris.bka.gv.at/GeltendeFassu … r=20001744

Auf der, dass wir für „die selbständige und eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen, die medizinisch indizierter Betreuung bedürfen“ zuständig sind. Wenn ich also feststelle, dass der Patient weder krank noch verletzt ist noch sonstiger Hilfe bedarf sehe ich keinen Grund, jemanden ins Krankenhaus zu schleifen, nur weil ich da bin. Wichtig ist, dass ich eine Vollständige Anamnese erhebe, und diese bis ins letzte Detail protokolliere, damit, sollte es später Probleme geben, ich eindeutig belegen kann, das keines der oben genannten Kriterien zutreffend war.

Ich weis nicht, was in dem konkreten Fall genau vorgefallen ist und will mich auch nicht zu Spekulationen hinreißen lassen. Ich kann für die Kollegen nur hoffen, dass sie ihren Einsatz gründlich zu Protokoll gebracht haben (was leider in OÖ untypisch ist, besonders bei „Bagatell-Einsätzen“)

Es kenne mindestens zwei Fälle, in denen Patienten wegen „nichtiger“ Symptome (nach vollständiger Anamnese) zum Revers gedrängt wurden (gab bei beiden blöderweise Angehörige bzw. Nachbarn als Zeugen). Beide verstarben in der selben Nacht, bei beiden wurden alle Beteiligten verurteilt.

Sind das eure persönlichen Interpretationen oder sind die durch den jeweiligen Juristen der Organisation gedeckt?

Um festzustellen das der Patient nichts hat müsstest du ihn befunden. Auch „Patient hat nichts“ ist ein Befund, und das obliegt dem Arzt, der Ärztin.
Belassung auf Wunsch des Patienten mittels Revers ist eine andere Sache.

Naja, wenn ich feststelle, dass zu 99,99% gar nichts ist, dann rede ich mit der Person/den Angehörigen und belasse mit ihrer Zustimmung + Revers.
Wenn auch nur der geringste Verdacht besteht, dass etwas schlimmeres dahinter steckt,
werden die Patienten hospitalisiert (oder wenn sie darauf bestehen).

Diese Interpretation kommt von Dr. Halmich https://youtu.be/OK3ZYgjYAgw?t=1h28m38s

Ich möchte noch ergänzen, dass ich das auch erst mache, seit dem ich NFS NKx und schon einige Jahre im RD tätig bin,
sowas sollte auf keinen Fall von einem frischen RS mit 2 Monaten Erfahrung (sprich 6-8 Dienste) gemacht werden.

Könntest du mal ein konkretes Beispiel hierzu geben?

Bitte beachten:
Kostenübernahmeerklärung für nicht ärztlich angeordnete Transporte ist eine Sache, ein Revers eine andere rechtliche Grundlage.
bei dem einen Fall schreckt eine mögliche Rechnung vor dem Transport ab, bei dem anderen Fall ist der Patient in seiner Krankheit uneinsichtig.

ja, es wird am „SEW“ ein Fieberthermometer mitgeführt.

93 Jahre und Fieber ist was ernstes. wenn ich schon nicht transportieren will, dann sollte ich wenigstens für einen Arzt sorgen der vor Ort kommt!

Damit stellst du eine Diagnose und eine Diagnose darfst du aufgrund welcher rechtlichen Grundlage diagnostizieren?

Ich habe sogar zwei:

  1. Beispiel:
    Wir wurden alarmiert zu einer 35 jährigen Patientin mit schlechtem AZ um ca 20 Uhr.
    Vorgestellt hat sie sich mit Fieber, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und allgemeine Abgeschlagenheit.
    Vitalwerte waren alle im Normalbereich für ihre aktuelle Situation.

Auf die Frage, ob sie damit bereits beim Arzt war, sagte Sie, dass Sie am Abend zuvor
bereits bei ihrem HA war und dieser ihr Antibiotika verschrieben hat. Diese habe sie auch richtig eingenommen (Beginn der Einnahme ca 24h vor unserem Eintreffen).

Auf unsere Frage, warum Sie jetzt den RD gerufen hatte, ob es ihr jetzt schlechter gehen würde,
meinte Sie nur: „Es ist bis jetzt noch nicht besser geworden, es ist gleich geblieben“.

Nachdem ich ihr erklärt habe, dass Antibiotika etwas Zeit brauchen damit sie eine Wirkung haben, hat sie eingewilligt,
dass Sie zuhause bleibt und am nächsten Tag den HA/RD verständigt, wenn noch keine Besserung eingetreten ist.

  1. Beispiel:
    2 Jährige ist beim Spazieren mit ihren Eltern auf dem Gehweg gestolpert und auf diesen Gehweg auch gestürzt. Die Eltern haben uns
    alarmiert, weil die Kleine geweint hat und die rechte Hand, auf die Sie wahrscheinlich gestürzt ist, „so komisch“ gehalten hat.

Ich konnte keine äußeren Verletzungen, Deformationen oder Schwellungen feststellen (Auch nicht 30 Minuten nach dem Sturz).
Vitalwerte waren alle im Normbereich.
Desweitern hat die Kleine alle Extremitäten spontan bewegt und auch mit der rechten Hand nach der Jacke der Mutter gegriffen.

Mein Verdacht war, dass das Kind aufgrund des Sturzes und anschließend wegen den Männern in Rot einfach Angst hatte (wahrscheinlich war direkt nach dem Sturz etwas Schmerz dabei).
Habe dann den Eltern meinen Verdacht geschildert und diese stimmten zu, mit der Kleinen nach Hause zu gehen
und gegebenenfalls nochmals den RD zu verständigen.

Kaum waren Sie 5 Meter vom RTW entfernt verstummte das Weinen und wir hörten von der Kleinen nichts mehr.

Wie gesagt, bei beiden Fällen wurden die Patienten nicht dazu genötigt einen Revers zu unterschreiben/wurden unter „Zwang“ belassen.
Ich gebe nur Empfehlungen ab. Wenn Sie trotzdem ins KH wollen, werden Sie natürlich gefahren.

Das war auch nicht auf den aktuellen Fall bezogen, sondern allgemein.
Natürlich lasse ich einen Arzt drüberschauen/fahre Sie ins KH bei 93 Jahren und Fieber.

Interessant, dass du das so schreibst. Vor 2 Jahren hattest du noch ne andere Meinung dazu :wink:

Quelle: https://sanforum.at/viewtopic.php?f=7&t=741&p=6634&hilit=Hamlich#p6634

In at?, wenn ja würde ich sofern bekannt um die Aktenzahl / Jahr / Gericht bitten,
Verurteilt, grob Fahrlässig?
Interessant;

Äpfel mit Birnen Vergleich. Wie soll die Dame mit 93 sonst ins Spital kommen? Der 30 jährige gefähfige Patient wird es auch in einen Privat PKW gehend schaffen.

Lies bitte nochmal alle Postings in diesem Thread durch.
Es geht nicht mehr um den speziellen Fall der 93 Jahre alten Dame, sondern allgemein um die Belassung durch Sanitäter