Schmerztherapie durch Bergretter in Vorarlberg

bergrettung-vorarlberg.at/me … 722d902c8f

Die Diskussion um Lachgas als Schmerzmittel für Sanis gab es ja auch mal, da wurde es wegen den schweren „Nebenwirkungen“ abgelehnt.

Was haltet ihr davon?

(Und wenn die Bergrettung schon mit Schmerztherapie beginnt, dann sollten die Rettungsdienste doch hoffentlich nachziehen :laughing: )

Ich hab das schon mal benutzt, ich finds nicht schlecht, aber halt auch kein Ersatz für „echte“ Schmerztherapie.

Aber grade in der Bergrettung - bei traumatischen Schmerzen - ist das eine sinnvolle Ergänzung. Den Patienten hilft es vl ein bisschen und man erspart sich alle Diskussionen über die Gasbelastung des Personals. In einem geschlossenen RTW würd ich das nämlich nicht benutzen wollen.

In England wird das Livopan auf ebene der „First Aider“ eingesetzt, da bewegt man sich in der Gegend von 50 Stunden Ausbildung.

Ich finds gut, würds aber im Rettungsdienst ned haben wollen!

Hab damit intramural schon gearbeitet, zum einrenken oder für so Sachen optimal. Im Extramuralen Bereich zur schmerztherapie kurzzeitig sinnvoll wie ich finde. Vorallem wenn der Notarzt noch ein bissl braucht kann man damit dem Patienten die Schmerzen sehr gut nehmen. Aber sicher nicht für die langzeit Therapie geeignet. Als kurzzeitige schmerzlinderung durch sanitätspersonal sicher geeignet. Ob jetzt NFS oder rs pflichtig ist diskussionswürdig. Weil die fehlapplikation ist sehr gering. Nur nach extra Einschulung nach mpg zu verwenden ist klar.
In Deutschland intramural weiter verbreitet als bei uns, die verwenden es nicht nur zum einrenken sondern auch für darmspiegelungen oder Zahn Op’s.
Ich denke abschließend das es sicher sinnvoll wäre, für kurzzeitige Behandlungen oder als Überbrückung.

Lachgas wurde bei uns ja durchs Ministerium per Weisung verboten… Da war die Pezi Baumgartner aus Graz ziemlich vorpreschend mit einer Studie zur Anwendung

Die Bergrettung geht immer mehr zu taktischer Medizin im Gelände über … siehe Beispiel Tirol mit der neuen San Taktik.
Ob es sinnvoll ist oder nicht sei dahin gestellt. Es ist gut das was passiert, nur was muss man halt genau darauf schauen… aber klar, wenn gewisse Medikamente mit sind (und der San Rucksack ist immer mit) ist es gut, da in vielen Fällen ein NA am Einsatz mit ist. Die Verabreichung durch nicht ärztliches Personal muss halt wohl überlegt sein und ethisch sowie rechtlich gedeckt …

Ich fände Lipovan etc. Optimal als Schmerztherapie für NFS. Gerade beim umlagern oder bei der „Bergung“ der Patienten. Gibts die Studie irgendwo? Denn außer Vitamin B12 Mangel bei regelmäßigem Konsum fällt mir jetzt eigentlich nichts ein, aber man möge mich Aufklären :smiley:. Ich kann nämlich noch immer nicht ganz nachvollziehen wieso das Verboten wurde. Wird in England gerade bei Frakturen etc. meines Wissens nach ziemlich erfolgreich angewendet.

notfallmedizinrecht.at/wp/wp … dienst.pdf beschreibt kurz die rechtlichen Aspekte des Probelaufs in der Steiermark

Was ich mich erinnern kann hat sich die Ärztekammer quer gestellt, mit der Begründung, Schmerz sei kein lebensbedrohlicher Zustand, der vom Sanitäter abzuwenden sei.

Dann haben sie das SanG aber nicht wirklich gelesen. Lebensgefahr ist keine Voraussetzung für die Notfallkompetenzen!

Für den RS seh ich die rechtliche Basis aber trotzdem nicht.

die Studie galt in der gesamten Stmk und Livopan wurde ausschließlich für definierte Personen (mind. NFS) freigegeben… War ein überschaubarer Kreis… Das Outcome war meines Wissens nach mehr wie großartig und ersparte einige NA Ausfahrten.

Verboten ist es nicht per se, es muss nur der landeschefsarzt für seinen landesverband freigeben und die scheuen sich das zu machen, egal von welcher Organisation weil,die nicht für alle die Hand ins Feuer legen wollen.

also beim rk-projekt in der stmk war das folgendermaßen: das wurde primär abgedreht, weil hier eine ARZNEIMITTELSTUDIE durch nichtärztliches personal durchgeführt wurde. das geht prinzipiell in österreich nicht.

außerhalb einer studie gibt’s eben die ansicht von hansak und koppensteiner, dass man das livopan einfach, wie jedes andere medikament, auf die arzneimittelliste 1 oder 2 setzen kann, und dann darfs jeder NFS bzw NKA verwenden. diese ansicht scheint mir schlüssig (unabhängig davon ob man jetzt das konkrete arzneimittel für sinnvoll hält). das gesundheitsministerium ist hier jedoch anderer ansicht, und ist der Meinung, dass levopan mangels notfallmedizinischer indikation und erfahrung GAR NICHT auf die arnzeimittellisten gesetzt werden kann, also auch außerhalb einer studie nicht zulässig ist. diese ansicht ist wohl auch der grund, warum bisher kein chefarzt irgendeiner Organisation den versuch gemacht hat, es auf eine dieser listen zu setzen.

die bergrettung vbg macht jetzt aber offenbar genau das, wenn man den text oben liest („notfallsanitäter mit entsprechender Ausbildung…“) hier geht’s offenbar um arzneimittelliste 1 oder 2. mal schauen was das Ministerium dazu sagt.

in Wirklichkeit geht’s hier halt einfach darum, dass die Firma die das verkauft, einen markt sucht. im Rettungsdienst hat mans probiert und ist gescheitert, und in der bergrettung vbg hat man offenbar einen interessierten Partner gefunden. ist weder der untergang des Abendlandes noch die große Erlösung, sollens halt machen.

ich persönlich finde es nur begrenzt sinnvoll, ein Arzneimittel mit dem im regelrettungsdienst auch international nur sehr begrenzte Erfahrung vorliegt (und das ist so, egal was die Herstellerfirma sagt. wurde damals im zusammenhang mit der stmk lang und breit diskutiert und recherchiert. die evidenzlage ist einfach dünn), jetzt gerade in einem so speziellen Setting wie der Bergrettung einzuführen.

und der geplante projektablauf erscheint mir auch nicht geeignet, um hier weitere Erkenntnisse zu gewinnnen: sie wollens einfach mal bei 50 Patienten (nicht näher definiert) ausprobieren. und dann? entweder drehts das Ministerium inzwischen ab (buuuh, böse Ärzte), oder die Anwender sagen „war ur super, die leute hatten danach weniger schmerzen als vorher“. aha.

Geht das überhaupt zusammen?

hm, was meinst du?
das heißt ja lediglich, dass das sanitätergesetz die „technische Verbringung von Personen aus Gefahrenzonen“ durch bergrettung und co nicht berührt. oder anders ausgedrückt: um bergretter zu sein, musst du nicht sani sein.

beim gegenständlichen projekt geht’s aber eindeutig um die Tätigkeit von SANITÄTERN der bergrettung (steht auch so in der presseaussendung), und da gilt das SanG natürlich.

das erwähnte neue Konzept „Alpin-Medic BR Tirol“ … dieses zielt nicht auf bestehende Sanitäter ab …

da ist die Frage wie das rechtlich alles gedeckt wird in Zukunft … geplant ist das ganze noch mehr auszubauen…

Ergänzung: seh gerade das der reine Med Teil nicht in dem Skripten enthalten ist … das war vor einiger Zeit mal auf der FB Seite online … aktuell nicht mehr auffindbar … sry

bergrettung.tirol/php/mediz … ,1189.html

ah ok, sorry, jetzt versteh ichs.
der kommentar von olfa bezog sich darauf, dass immer mehr medizinische Inhalte in der bergrettung einzug halten. wie eben dieses tiroler projekt.
ich habs als kommentar bzgl der levopan-anwendung in vbg interpretiert.

warum jetzt alles auf dieser welt „medic“ und „taktisch“ sein muss, erschließt sich mir zwar auch nicht, soll mir aber recht sein.
wenn man sich die Checkliste ansieht, sind das ohnehin alles EH-Maßnahmen, sollte also rechtlich kein Problem sein. (bis auf die lustige Formulierung „evtl tubus“)

Ich kann mir das nicht vorstellen.
AFAIK wurden noch bis vor kurzem von der Bergrettung Vlbg selbst sogenannte „Bergrettungs-NFS“ ausgebildet, welche von der Ausbildung her nicht mal annähernd mit dem Rettungsdienst-NFS verglichen werden können.

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Was können diese bergrettung NFS?

Kann ich dir jetzt nicht genau sagen.
Werde da mal nachfragen

in der Aussendung ist eindeutig von sanitätern die rede, für sanitäter gilt das SanG
notfallsanitäter darf man sich nur nach den vorgaben des SanG nennen. ist eigentlich relativ eindeutig.

Ich denke die Verwirrung stammt daher, das es den „Bergrettungssanitäter“ gibt - dieser hat einen besseren EH-Kurs.