Fortbildung gem§

Ich hätte mal eine frage! mich betrifft es eh nicht ich mache mehr schulungen als die 16std. in 2 jahren

Bei mir auf der Dienststelle gibt es Hauptberufliche Kollegen die man fast nie bei Fortbildungen sieht und somit warscheinlich ihre 16Std. in 2 Jahren auch nicht zusammenbekommen!

Haben die dann noch einen kündigungsschutz oder kann da der Betriebsrat was machen oder können die fristlos entlassen werden?
weil sie ihren beruf nicht mehr aussüben dürfen?

Das sind 2 Paar Schuhe. Das SanG schreibt von Tätigkeit und nicht Beruf. Die Berechtigung ist „weg“ kann aber wieder aufleben z.B. wenn Schulungsstunden nachgeholt werden.
Das Anstellungs / Arbeitsverhältnis ist ob der Berechtigung als Sanitäter zu Werken, nicht Automatisch verknüpft. Der Arbeitgeber könnte den Dienstnehmer ja auch außerhalb des Saniseins beschäftigen wollen.

Wobei, eventuell hat der Arbeitnehmer wo anders seine Schulungen absolviert? Könnte ja auch sein.

Gerade seit 2020 sind Online-Fortbildungen verdammt populär geworden.
Kann gut sein, dass die Sanis dort ihre Fortbildungsstunden herholen

Da wirst du wohl einen Arbeitsrechtler fragen müssen. Aber wenn du die Berechtigung verlierst die für deinen Beruf essentiell ist, dürfte man dich glaub ich schon entlassen.
Wenn ein LKW Fahrer seinen Schein verliert ist das glaub ich auch so. Evtl. gibts da aber auch eine unterscheidung bzgl. Fahrlässigkeit oder so.
D.h. ein LKW Fahrer der den Schein wegen Alkohol am Steuer verliert darf entlassen werden, wenn er nur vergisst den Schein fristgerecht zu verlängern evtl. nicht und muss Urlaub nehmen oder wird unbezahlt freigestellt für die Zeit. Die AK müsste da bessere Auskunft geben können.

Das Ganze ist mehr als schwammig gehandhabt teilweise und solange keiner klagt und man nicht genau drauf schaut intressiert es keine Sau.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass bei uns früher die Rezertifizierung aus dem gesetzlich vorgeschribenen HLW-Teil bestand plus der „Qualitätssicherung“. Das waren 1, 2 Fallbeispiele die absolviert werden mussten (Trauma, Kindernotfall, Internes, etc…).

War das positiv, wurde man Rezertifiziert und die 16 Stunden wurden als erfüllt angesehen. Tatsächliche Fortbildungsstunden hat da niemand gesammelt. Es gab massenhaft Sanis die sich einfach nur die Fallbeispiele eingeprägt haben und fertig. Die waren nie auf einer Fortbildung.

Im Gesetz steht auch nur drinnen 16 Stunden in zwei Jahren. Dass diese zwei Jahre mit der gesetzlichen Rezertifizierung zusammenfallen müssen, steht da nicht. D.h. der Durchrechnungszeitraum könnte theoretisch unterschiedlich sein. Unsere HAs haben, was ich gehört habe, sogar noch eine „Galgenfrist“ von bis zu einem Jahr um die fehlenden Stunden nachzuholen und trotzdem als Sani Dienst machen dürfen. Bei den EAs müssen die Stunden bis zum Stichtag erbracht werden, die gesetzliche Rezertifizierung kann unabhängig davon schon früher passieren.

Zusätzlich wurden kompetenzorientierte Fortbildungen eingeführt und die geforderten Stunden hochgeschraubt.

Ich wäre ja für die flächendeckende Einführung von kompetenzabhängigen Rezertifizierungen wie bei der MA70+ Fortbildungsstunden/Jahr raufsetzen auf so ca. 30

Dazu müsste aber dann auch die Qualität der Fortbildungen passen.
Es nützt mir recht wenig bei jemandem eine Fortbildung zu machen der weniger weiß als ich.

Ich bin der Meinung, wenn die Qualität passt, kommen die (meisten) Leute ganz von selbst und ohne Zwang.

Ja gut, das sollte selbstverständlich der Fall sein!

Was verstehst du unter Kündigungsschutz?

Prinzipiell kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen entlassen, unabhängig ob er eine Berechtigung verliert oder nicht.
Ausnahmen gibt es da nur für Arbeitnehmer mit Behinderungen.

Ob fristlos oder nicht muss man sich im Anlassfall ansehen. Da hängt dann viel davon ab ob er irgendwie fahrlässig gehandelt hat oder nicht, sowas wird dann meist vorm Arbeitsgericht entschieden.

Betriebsräte können bei dieser Konstellation (Verlust der Berechtigung) meiner Erfahrung nach recht wenig machen.

Der AN oder der Betriebsrat kann der Kündigung wiedersprechen und beim Arbeitsgericht eine Kündigungsanfechtung wegen Sozialwiedrigkeit anstreben.

google.com/url?sa=t&rct=j&q … csZjns5TzA

Finde die 16h in 2 Jahren ja nett. Tirol hat für RS 16h und für NFS 20h in einem Jahr. Für alle, also HA, ZD und EA.

Wenn man die Schulungsstunden nicht erfüllt bis zum Stichtag, dann ist auch das Eintragen in den Dienstplan mehr möglich, egal durch wen.

Andere Bundesländer sind da anscheinend nicht so motiviert.

Fein für die Tiroler Patienten, aber das Posting ist noch nicht fertig, was passiert mit den HA, weil das war ja die Frage, werden die gekündigt, wenn die Stunden lt. Gesetz oder interne Regelung nicht erbracht werden?

interessant antworten! mich betriffts eh nicht ich komm eher auf die 20std im jahr! auch wenn unser Bezirk externe schulungen nicht gerne sieht! weiss nur von meinen kolkegen das die keine externen machen und glaube auch das bei uns keiner überprüft weil es jedem wurscht ist!

Ich hab so einen Fall noch nie mitbekommen, von dem her muss ich passen. Was vorkommt, ist, dass gegen Ende hin bei manchen noch 2 Stunden fehlen. Da werden dann (meistens) kurz vor dem Stichtag noch mal Schulungen angeboten. Sollte jemand als HA dann immer noch mit zu wenig Stunden über den Stichtag rutschen, hat das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gespräch mit der Chefetage zur Folge.

Salzburg dito 12h pro Jahr für alle MA und für NFS kommt jetzt eine zusätzliche Stundenanzahl. Grundsätzlich die Pflicht des MA dies im Auge zu behalten, aber bei uns sind die jeweiligen Ausbildungsleiter hier mehr als dahinter

Gibt’s bei euch Unterschiede was das Level der Fortbildungen betrifft? Beispielsweise EKG Fortbildungen für NFS+ und Basic Notarztassistenz für RS.

Ja, es gibt Fortbildungen, welche nur für NFS gedacht sind (z.B. EKG, AML). Ist aber noch recht neu alles zusammen. Mal schauen, was das nächstes Schulungsjahr bringt.

joa irgendwie schon aber in der Praxis nicht- da kommen RS zum ALS Training (was ja eigentlich eh eine gute Idee ist) führt dann aber regelmäßig dazu das im ALS 10 RS sitzen und vielleicht 4NFS. Da geht dann der Sinn ein wenig verloren. Also ich verstehe den Sinn darin komplexe Szenarien in NFS+ Umfeld zu trainieren. Besonders unterhaltsam wirds dann wenn ein RS als „Notarzt“ zufährt :slight_smile:
Mir sind keine Schulungen bekannt die eine Zugangsbeschränkung haben.

Also bitte, RS haben im ALS absolut nix verloren. Sie sind weder da um erweiterte Maßnahmen zu setzen noch um NA Assistenz zu machen. Da wäre der NFS Kurs der geeignetere Ort für sie.

Die Beschränkung auf NFS+ laut ERC macht schon Sinn.

Lebensrettung ist Teamwork, draußen bin ich ja auch mit RS unterwegs und da ist es mir lieber, sie sind trainiert und wissen, was die nächsten Schritte sind als sie wissen‘s nicht und müssen zu jedem Handgriff angeleitet werden. Und zum üben ist der Lehrsaal da und nicht die Straße.
Ich sehe also auch RS absolut in einem ALS-Training!

(Auch wenn wir jetzt schon sehr abschweifen)

Verstehe ich jetzt nicht ganz - ich bin froh wenn mein RS (und wenn es nur der Dritte am RTW ist), weiß was ALS ist und dem NA und mir assistieren kann.