Sanitäter als Testpersonal in Nichtrettungsorganisationrn

Immer wieder liest man in letzter Zeit Stellenanzeigen, in denen Rettungssanis für Abstrichtätigkeiten gesucht werden. Wundert mich insofern, als dass nach meinem Verständnis des Sanitätergesetzes Tätigkeiten des RS/NFS (etc) nur bei den Rettungsorganisationen oder

geleistet werden dürfen. Weiß da jemand näheres? Oder interpretiere ich das Gesetz falsch? Kann mir nur schwer vorstellen, dass alle, die da suchen, einen Notarzt auf Lager haben. Vielleicht hält da offiziell eine Rettungsorga noch den Kopf hin? Freue mich auf Eure Antworten!

k.a. wer da aller sucht, ich habe gerade nach ein paar Inserraten geschaut und 2x den Samariterbund gefunden, 1x das Health-Care-Center des Flughafen Wien und 1x die AGES.
Nun ASB und Flughafen VIE ist wohl kein Thema - und bei der AGES nehme ich an gibt es auch „fachlich geeignete Ärzte mit jeweils 5jähriger einschlägiger Erfahrung“.

Ein fachlich geeigneter Arzt ist ja ein sehr dehnbarer Begriff und sowohl AGES als auch der Flughafen werden wohl einen solchen irgendwo auf Lager haben.

Der Flughafen Wien betreibt - da auch von der ICAO vorgeschrieben - 24Std. einen Notarztwagen.
Und wie gesagt ja die AGES wird sicher irgendwo den ausgedehnt „fachlich geeigneten Arzt“ sitzen haben.

U.a. Personalvermittler wie „easystaff human & resources GmbH“. Dzt. gibt es in Österreich lt. AMS 61 offene Stellen für „SanitäterInnen“.

https://jobroom.ams.or.at/jobsuche/Suche.jsp?d=1&d2=2&d3=3&d4=4&special=0&beruf_art=2&b_og=94&b_ug=339&bg2=477&r0=SA&r1=0&ar=0&au=0&ak=0

(Oben einmal auf „Weiter“ klicken, die Ergebnisseite ist nicht verlinkbar.)

Um exakt solche Personalvermittler u.ä. ist es mir gegangen @RedTiger
dass ASB, AGES und Flughafen hier eher kein Problem haben versteht sich von selbst.
Gut, der fachlich geeignete Arzt als dehnbarer Begriff… Interessant. Danke auf jeden Fall für eure Antworten!

Tja das SanG ist hier wie so oft schwammig…
Die berufsmäßige Ausübung darf zwar nur in einem Dienstverhältnis erfolgen (also nicht selbstständig) und die „Einrichtung“ muss entweder eine der anerkannten Rettungsorganisationen sein oder eine „sonstige Einrichtung“ unter der Aufsicht eines „fachlich geeigneten Arztes“. Allerdings ist nicht eindeutig festgelegt, dass der Arbeitgeber gleich die Einrichtung sein muss, bzw. ob der Arzt beim Arbeitgeber oder bei der eingesetzten Einrichtung sitzen muss. Das SanG ist wie so oft ein Paradies für schwindlige Interpretationen, woran sich auch nichts ändern wird wenn niemand dagegen klagt - was wohl momentan niemand machen wird.
Ich vermute mal, dass im Vertrag zwischen Personalvermittler-Firma und der Einrichtung drinnen stehen wird, dass die Einrichtung für die Erfüllung entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu sorgen hat. Wird wohl auch für viele personalnehmende Einrichtungen - seien es jetzt Gesundheitsämter (die Ärzte haben) oder auch größere Tourismuseinrichtungen (die oft einen Betriebsarzt haben) nicht all zu schwer sein. Im schlimmsten Fall sucht man sich einen beliebigen „geeigneten Arzt“, zahlt im monatlich ein wenig was und er bestätigt die „fachliche Aufsicht“ zu haben.

Sehe ich ganz anders als meine vorposter.

Fakt A.: eine Firma sucht RS.
Fakt B. Im SanG steht, was ein Sanitäter eigenverantwortlich in einer … Org darf.
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Beschriebenen Tätigkeit in der Stellenanzeige und dem SanG.
Es wird bei der Abstrichtätigkeit keine Tätigkeit nach dem SanG ausgeübt.
Die Delegation von Arzttätigkeit nach Ärztegesetz möchte ich hier nicht bemühen.
Jede Firma kann bei der Personalsuche innerhalb der erlaubten Grenzen kreativ sein und Wünsche äußern.
Ein Botendienst könnte genauso RS gesucht schreiben, in der Hoffnung dass diese halt mehr Ortskenntnis haben oder so… Es wird auch keiner nach dem ärztlichen Leiter des Botendienstes fragen!
Es wird durch den Abstrich nicht geheilt, an Ort und Stelle diagnostiziert usw.
Daher Äpfel vers. Birnen.

SanG §9 3a „Durchführung von Abstrichen aus Nase und Rachen zu diagnostischen Zwecken im Kontext insbesondere einer Pandemie,…“

Danke

Botendienste machen auch nur Gurgeltests, die nicht explizit in den Tätigkeitsbereich eines RS abgedeckt fallen und somit auch nicht ins SanG fallen. Klar kann ein Botendienst RS anstellen und auch explizit danach suchen. Aber die Tätigkeiten eines RS darf man dort dann trotzdem nicht ausführen. Also gurgeln ja, abstreichen nein. (Außer der Botendienst hat tatsächlich einen Arzt im Sinne ehschowissen :smiley:)

Die lesen anscheinend unser Forum :smiley: .
Jetzt suchen sie auch einen Arzt.

https://job.kurier.at/job/covid19-tester-innen-775740

Vielleicht bin ich in dem Aspekt ein wenig zu konservativ aber ich finde, das Du-Wort geht in solch einem Setting einfach gar nicht.

Etwas über den Tellerrand, also außerhalb Wiens schauen, würde helfen :wink:

Deine Forenkollegen etwas weniger von oben herab zu behandeln würde auch helfen, und damit meine ich nicht nur dieses Posting.

In der Steiermark gab es gerade ein Rundschreiben des RK, dass wir Sanitäter für die Massentests suchen. Als Entschädigung werden 26,40 € für einen Tag geboten.
Das Land Kärnten sucht ebenfalls Sanitäter. Die Entlohnung beträgt dort 45€ pro Stunde.
Suchen eure Bundesländer auch? Bzw. Was wird euch geboten?

Lg

In Vlbg. 200 pro Tag. Von 7 bis 17 uhr

In NÖ noch kein Wort über eine Entschädigung, suchen nur Personal. Habe gestern eine Anzeige aus Wien gesehen die 3000 brutto bieten auf 40h Basis…

Bei uns wirds anscheinend „steuerfrei“ ausbezahlt, als eine Art Aufwandsentschädigung.
Damit sind die 200€ für 10 Stunden testen eh ganz ok (auf 40 Wochenstunden gerechnet wären das Brutto 5500€). Ich hätts auch ehrenamtlich gemacht, wenn auch nicht alle 3 Tage vmtl.

Vom Sinn der Testung bin ich noch nicht ganz überzeugt. Ich habe die Befürchtung, dass ein negativer Schnelltest bei vielen ein falsches Gefühl der Sicherheit wecken wird und wir nach Weihnachten nochmal einen Spike an Erkrankten bekommen werden. Auf der anderen Seite wurden auch in unseren Reihen bei der Einschulung zum Schnelltest ein paar asymptomatisch Infizierte gefunden die jetzt abgesondert sind und somit niemanden anstecken werden. Auch wenn laut div. Untersuchungen die Infektiösität bei Asymptomatischen wohl nicht gegeben ist.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es in NÖ nur einen warmen Händedruck geben wird. Und unter den aktuellen Umständen will ich den gar nicht ???