Was dürfen ZDL?

[size=85]Edit von eklass:
Fortsetzung aus viewtopic.php?f=38&t=306[/size]

Ohne es genau zu wissen, ist das vermutlich außer in Wien wahrscheinlich überall in Ö so…
Es spricht formal auch nichts dagegen, ein Zivi ist genauso RS wie ein EA auch, und solange 2 RS vorgeschrieben sind passt rechtlich gesehen ja auch alles. Und das Thema NFS auf jedem Notfallrettungsmittel haben wir schon oft genug behandelt.

Leuko, du hast zwar lt. SanG recht, aber nach dem Zivildienstgesetz soweit ich weiß nicht. Denn darin ist geregelt, dass sie nur zu Hilfstätigkeiten (also ohne Verantwortungsbereich) herangezogen werden dürfen, dazu gehört wohl nicht die Betreuung von (kritisch) kranken und verletzten auch wenn sie nur ab und an stattfindet, weil diese Patienten eigentlich mit einem NAW transportiert werden, würde ich das so als Chef nicht auslegen wollen, aber ich bin ja nicht der Chef dessen Kopf in der Schlinge hängt, also was soll’s.

Sehe auch keinen Grund da zwischen EA und Zivi zu unterscheiden. Beide können genauso schlechte RS sein. Von daher habe ich eigentlich nix dagegen wenn ein Zivi 1. Sani ist; wenn Tagsüber ein RTW mit einem HA NFS-NKx als Fahrer und einem Zivi als Sani daherkommt ist mir das eigentlich lieber, als wenn in der Nacht 2 EA RS oder 1 EA RS + 1 Zivi daherkommen.

Wo es schon einen Konflikt geben könnte, ist dass laut ZVD-Gesetz Zivis keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten übernehmen dürfen. Das ist aber wohl überall totes Recht, außer beim Blaufahren, dort wird als einziges dieses Argument herangezogen. Ansonsten dürften Zivis wohl nur als 2. Sani eingesetzt werden, oder ist das Lenken von KTW-B und 1. Sani am KTW/RTW keine eigenverantwortliche Tätigkeit? Eigentlich dürfte dann keine Zivis als RS ausgebildet werden, weil was bitteschön ist es, rechtlich verpflichtet zu sein gewisse Tätigkeiten wie Reanimation etc. durchzuführen, wenn nicht eigenverantwortlich? Ist von daher eigentlich per se unvereinbar, dass Zivis eine Ausbildung erhalten, die einen rechtlich verpflichtet eigenverantwortliche Tätigkeiten durchzuführen.

Also da ich vor 4 Jahren ca Zivi war war es so:
Zivis dürfen keine verantwortung übernehmen. Trotzdem wurde ich als 2 eingesetzt aber die Verantwortung übernahm der HA oder EA Fahrer. Das Problem war dann meist nur wenn hinten etwas passiert, Pat kolapiert ect…

Überhaupt in Wien ein Problem da es am Land eh meist nicht so ist

Evetuell eine blöde Frage - unter welchem Paragraphen ist die Hilfstätigkeit im Aktuellen ZDG zu finden? Finde den Passus nicht (mehr), dafür unter Paragraph 3 Abs.2 … Einsetzen im Rettungsdienst …

Dem gegenüber steht halt wieder das SanG in dem ja soweit ich mich erinnern kann, steht, dass Rettungssanitäter ihre Tätigkeit eigenveranwortlich durchführen…
Was gilt denn da nun?

Gute Frage… ein Rechtsanwalt wäre hilfreich; )

Habe mir das ZDG jetzt durchgelesen - von „Hilfstätigkeit“ steht da nichts mehr, ganz im Gegenteil:

Hervorhebungen von mir - da die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine Berufsberechtigung mitbringt, darf der ZD voll und eigenverantwortlich eingesetzt werden.
Link:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005603

Stimmt, allerdings wurde der Passus

erst in einer Gesetzesänderung Ende 2013 hinzugefügt…

Das passt dann auch damit zusammen, dass angeblich „Vorkehrungen“ getroffen wurden, um Zivis eigenverantwortlich einsetzen zu können und damit wieder blau lenken zu lassen, wie ich von einem Beamten des BMI vernommen habe… Das dürfte dann wohl eine dieser Vorbereitungen sein.

Es stimmt dass auch sonst nirgendwo was von „Hilfsdiensten“ im ZVG steht, allerdings wurde es bisher so gehandhabt dass dies durch den Zivildienstbescheid so geregelt war, auf dem bisher immer stand man werde „eingesetzt zu Hilfsdiensten im RKT“, was auch rechtlich bindend ist. Wenn sich dies in Zukunft ändert und das „Hilfsdienste“ auf dem ZVD-Bescheid wegfällt, dürften Zivis wohl wirklich offiziell eigenverantwortlich eingesetzt werden.

passend dazu siehe auch bmi.gv.at/cms/zivildienst/fo … chtung.pdf
(„Grundsätzlich können Zivildienstleistende nur zu Hilfsdiensten […] herangezogen werden.“)

Naja, das Blatt ist von 2011 und das Gesetz von 2013. Würde mal sagen, das Blatt gilt nicht mehr :wink:

Das Blatt hat nie gegolten, das ist nur ein Infoblatt. Aber was draufsteht stimmt, solange auf dem ZVD-Bescheid den man bekommt steht, dass man zu Hilfsdiensten eingesetzt wird. Die Frage ist ob sich das ändert und Zivis wirklich, wie lt. Gesetz möglich, qualifiziert eingesetzt werden können.

Laut diesem Gesetzestext müssten die Zivildienstpflichtigen ja eine Berufsberechtigung für diesen Beruf haben um qualifiziert eingesetzt werden zu können.
Aber um hauptberuflich im RKT arbeiten zu können, benötigt man ja das Berufsmodul - welches meines Wissens nach nur wenige Zivildiener zudem erst während ihrer Tätigkeit als RS erwerben.
Also bis zur Absolvierung des Berufsmoduls dürften Zivis nicht eigenverantwortlich handeln, oder?

Genau so wird das von der ZISA und den Landesregierungen auch gesehen und kommuniziert.

Die abgeschlossene Berufsberechtigung besteht ab RS-Prüfung. Diese hat mit dem Berufsmodul nichts zu tun. Der ZD arbeitet ja im Grunde nicht hauptberuflich und daher denke ich, ist das Berufsmodul hier auch nicht notwendig.

Gelten tut üblicherweise was im Gesetz steht und nicht auf Einberufungsbefehlen oder Ähnlichem. Würde ich mal sagen :wink:

Die Tätigkeitsberechtigung besteht ab der RS-Prüfung, die Berufsberechtigung erhält man erst durch das Berufsmodul.

Ein Bescheid ist nicht irgendein Mitteilungszettel, sondern ist rechtlich bindend. Nicht nur Gesetze (Legislative) sind Rechtsnormen, es gibt eben auch Verordnungen durch Ministerien, Bescheide, etc. (Exekutive) Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Bescheid#.C3.96sterreich.

D.h. wenn auf dem Bescheid steht dass ich für nicht eigenverantwortliche Hilfstätigkeiten eingesetzt werde, zugleich aber als RS ausgebildet und auch als solcher während meines Dienstes eingesetzt werde, stellt das m.E. schon einen Konflikt dar. Wird offensichtlich aber von allen Behörden toleriert, außer beim Blaufahren :unamused:

Gut zu wissen, dass sich da etwas geändert hat! Ging aber offensichtlich nicht nur an mir vorüber :astonished:
Ich denke die Behörden nehmen es mit dem Blaufahren deswegen so genau, weil sie nur so verhindern können, dass 2 Zivis eigenverantwortlich am RTW Dienst versehen und so wie ich unsere Führungskräfte in der Umgebung kenne, wäre es nur eine Frage von Stunden bis es dazu kommt sollte es nicht ausdrücklich verboten sein :frowning:

Was du in deiner Argumentation nicht bedenkst ist das Schlagwort, mit dem man in jedem Rechtsvortrag gleich mal als erstes konfrontiert wird: Der Stufenbau der Rechtsordnung.

Bin nur interessierter Laie der ein paar Informatikrechtsvorlesungen besucht hat, aber vielleicht kannst du das genauer erklären was das jetzt ändert. Natürlich ist mir klar dass Gesetze Vorrang haben, aber solange Verordnungen/Bescheide sich an die Gesetze halten und diese nur einschränken sollte doch alles i.O. sein?

Meinst du, dass wenn der RS ausgebildet wurde, es schon zu spät ist und das SanG Vorrang hat? Das macht natürlich Sinn. Dann hätte es davor aber trotzdem nie dazu kommen dürfen wenn man sich an den Bescheid hält.
Oder meinst du dass der Bescheid generell ungültig ist? Dann könnte man ja aber eigentlich auf alle Bescheide pfeifen. Dann könnten die Dienststellen auch sagen, egal was die Behörden sagen, ich lass die Zivis Blaufahren, weil im Gesetz nichts Gegenteiliges steht.

Die ganze Gschicht ist einfach nicht ausjudiziert. Deshalb halten sich einfach alle an die Rechtsauffassung(en) der jeweiligen Aufsichtsbehörden. In NÖ heißt das: Zivibomber ja, Blaufahren nein. In anderen Bundesländern schauts wieder anders aus.

Die Frage ist ob das wirklich in ganz NÖ gleich ist ???
z.B. Tulln hat tagsüber nur 1-2 RTW im Bezirk, aber beinahe jede Menge KTW-B vulgo Zivibomber;
die Nachbarn Klosterneuburg haben RTW, KTW und fast nie KTW-B … Fahren da alle Zivi mit HA? Möglich, ich werd mal in den
nächsten Tagen da einwenig recherchieren.