Ortsstellen-Funktionär während Zivildienst?

Hallo zusammen,
ich bin nun schon ca. 2 Jahre bei einer Rot-Kreuz Ortsstelle in Österreich im Rettungsdienst tätig und komme im April in den Zivildienst (soweit also nix neues :smiley: ). Heuer im Jänner wurde ich jedoch gefragt, ob ich in den Ortsausschuss als Schriftführer-Stellvertreter kommen möchte. Dies habe ich grundsätzlich bejaht, jedoch stellt sich mir nun die Frage wie das nun mit dem Zivildienst einhergeht. „Darf“ man eine Funktion während des Zivildienstes ausüben? Die blauen Schulterschlaufen werde ich in der Zeit wahrscheinlich nicht tragen dürfen, was mir aber auch nicht wirklich wichtig ist - mir geht es nur darum ob ich diese zusätzliche Tätigkeit (arbeits-)rechtlich ausüben darf (freiwillig natürlich).

Vielen Dank für eure Antworten!
LG Christian

Nein, darfst du nicht, weil du während des Zivildienstes kein ausübendes Mitglied des RK bist.

Aber sowas sollte eigentlich dein/e OrtsstellenleiterIn wissen, dafür machen die (mindestens) die FÜK1.

War bei mir (in OÖ) kein Poblem.

Wenn du als Zivildiener im Dienst bist, trägst du zwar die Uniform einer Organisation bist aber als ZDL des BMI im Dienst und unterstehst dem Zivildienstverantwortlichen der Einrichtung dem du durch das BMI zugeteilt wurdest.

Was du in deiner Freizeit tust ist dem BMI grundsätzlich völlig egal. Grundsätzlich kannst du dich also natürlich ehrenamtlich nebenbei betätigen. Problematisch wird es jedoch beim gleichen Rechtsträger, da dieser dann trotzdem für deine Ruhezeiten verantwortlich ist und selbige einzuhalten hat - das schließt eine ehrenamtliche Nebentätigkeit, sofern es sich nicht nur um wenige Stunden handelt defacto aus (tägliche Ruhezeit + mind. 36 ununterbrochene Ruhezeit pro Woche) aus. Da die Bezirks/Ortsstellen ja allesamt keine eigenen Rechtspersönlichkeiten sind, sondern alle Teil des Rechtsträgers LV könnte dies problematisch sein.
Da es sich ja anscheinend um die Tätigkeit als stv. Schriftführer in der Ortsstellenleitung handelt, lässt sich diese Tätigkeit ja wohl auf die Ortsstellensitzungen beschränken - sofern deine gesetzlichen Ruhezeiten durch deine Sitzungen nicht beeinträchtigt werden gibt es also vom Zivildienstgesetz keine Probleme damit.

So viel zum formalrechtlichen, was die internen Vorschriften des ÖRK dazu sagen, können dir wohl nur die zuständigen Personen - vermutlich in deinem LV sagen.

Ich versteh’ die Diskussion bzw. die bisherigen Antworten dazu nicht.

Die Mindestruhezeiten gibt es ja nicht nur für ZDL sondern für alle Arbeitnehmer in Österreich und da kräht ja auch kein Hahn danach wenn du Arbeitest, Nachtdienst hast und dann wieder arbeiten gehst… Warum sollte das für ZDL plötzlich anders sein?

Die Schulterschlaufen solltest du natürlich auch tragen dürfen… Du hast ja die nötigen Ausbildungen und die Position dazu. Die werden durch den Zivildienst ja nicht inaktiviert. Ich war damals im Zivi auch schon NKV und musste die Kompetenzen anwenden, da der berufliche Mitarbeiter am Auto „nur“ NFS war…

Und da ist der Irrtum. ZDL ist nicht Dienstverhältnis dieses wiederum nicht ehrenamtlich und dieses auch nicht selbstständig.
Wenn ich ZDL bei einem Verein X tätig bin, hat dieser auf die Einhaltung meiner Ruhezeiten zu achten - auch bei ehrenamtlichen Nebentätigkeiten beim Verein X. Das selbige gilt übrigens auch für berufliche Mitarbeiter.
Arbeite ich jedoch bei der Firma Y kann ich nebenbei beim Verein X ehrenamtlich oder auch selbständig machen was ich will und es kann X und Y völlig egal sein. Selbiges gilt auch für den ZDL.

Nicht ganz richtig. Der Arbeitgeber hat ein Recht darauf, dass sein Mitarbeiter ausgeruht in die Arbeit kommt und seine Leistung erbringt. Inwiefern das der Fall ist wenn man Nachtdienst hat, kann sich ja jeder selbst beantworten.

Des weiteren wird es im Falle eines Unfalles interessant. Da kannst du dem Richter viel erzählen, aber nicht dass du ausgeruht warst und mit der selben Konzentration bei der Sache.

Nach 24h Dienst hast du eine Reaktionszeit, als hättest du 1 Promille. Dies ist wissenschaftlich erwiesen. Daran wirst du nicht rütteln können.

Des weiteren gab es Mal den Vorstoß der EU ehrenamtliche Tätigkeit auch als Arbeitszeit zu rechnen. Könnte jedoch abgewandt werden.

Die Feuerwehr stellt ihre Zivis während eines Einsatzes von der Dienstzeit frei. Sprich sie rücken nicht als Zivi aus, sondern als ehrenamtlicher Feuerwehrmann, weil ja bei Zivis das Problem ist, dass sie keine eigenverantwortlichen Tätigkeiten ausführen dürfen.

Das kann doch nicht so sein…

Dann würde das Zivildienstgesetz hier dem SanG widersprechen?
In dem steht ja explizit die Eigenverantwortlichkeit ausgebildeter Sanitäter drinnen.

Und wie sieht es denn dann bei einem Zivi besetzten KTW aus?
Wer ist da verantwortlich?

Natürlich darf man eigenverantwortlich eingesetzt werden. Steht so auch im Zivildienstgesetz.

Im Fall des SanG versteht man unter der Berufsausbildung allerdings den RS inkl. Berufsmodul. Wird aber so ausgebildet und es gibt beim RK ja den „qualifizierten Zivi“ der dann eben eigenverantwortlich unterwegs ist („Zivibomber“).

Richtig, liegt dann aber genauso wie bei einer selbständigen Nebenerwerbstätigkeit in deiner eigenen Verantwortung als Bediensteter - nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers. - Was anderes ist es aber, wenn du für den gleichen Arbeitgeber selbständig und unselbständig bzw. unselbständig und ehrenamtlich tätig bist - dann ist es sehr wohl auch in der Verantwortung des Arbeitgebers.

Es mag da vielleicht Unterschiede zwischen den LVs geben. In den LVs, die ich genauer kenne, hat einfach jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin einen Status. Du kannst entweder hauptberuflich sein oder freiwillig („ausübendes Mitglied“). Oder du bist externes, quasi geborgtes Personal (Bundesheer-Praxis, ZDL, FSJ).

Und Vereinsfunktionen dürfen gemäß Satzung nur von ausübenden Mitgliedern übernommen werden. Daher ruht die Funktion, wenn du Zivi bist (genauso, wenn ein Funktionär über den Sommer mal als Urlaubsvertretung angestellt ist…).

Da gehts nicht um Zeiten oder sonstwas, sondern um die vereinsinternen Bestimmungen.

So ist es in NÖ. Als Hauptberuflicher oder Zivi ruht die ordentliche Vereinsmitgliedschaft Bund man hat weder passives noch aktives Wahlrecht.