Stmk Hauptamtlich und Wien Ehrenamtlich

Hallo

mal eine frage an die Steirer
weis jemand ob im Steirischen RK Kollektiv was drinnen steht da man als Hauptamtlicher Mitarbeiter (RK Stmk) nicht als Ehrenamtlicher in Wien bei einem anderen Verein fahren darf?

Für die Steiermark weiß ich es nicht, aber ich kenne Salzburger, die das so machen…

Frag doch mal bei den Verantwortlichen ob sie schon mal was von den recht neuen RK Grundsätzen ala „Einheit“ und deren Definitionen gehört haben…

Aber ist eh klar. Die Grundsätze gelten leider nur wo es grad in den Kram passt ???

der KV wird maximal deine hauptamtliche Tätigkeit regeln, aber nicht deine Ehrenamtliche. Ist somit eher eine Ausmachungssache zwischen den beiden Dienststellen, sofern deine hauptamtliche Tätigkeit darunter nicht leidet.

Am besten du Fragst bei deinem HR-Verantwortlichen oder Betriebsrat nach.
Es gibt im steirischen Kollektivvertrag einen Anhang mit einem Passus über die Verwendung bei einer anderen Dienststelle, die kenne ich allerdings nicht genau, eventuell wird da was schlagend.
Des weiteren sind die Ruhezeiten im KV ziemlich streng geregelt.
Aus Salzburg kenne ich zb die Regelung: Kein Nachtdienst irgendwelcher Art vor einem hauptberuflichen Tagdienst.
Und es gibt wahrscheinlich noch x Betriebsvereinbarung die du diesbezüglich Beachten musst, daher HR oder BR fragen.

Sei mir nicht böse bitte, aber ich unterstelle dir jetzt wirklich eine Abgrundtiefe Abneigung gegen das RK bzw. deren Verantwortlichen.

Lies dir bitte nochmal durch was der Poster gefragt hat. Er hat in keinem Wort erwähnt, dass es nicht erlaubt wäre oder es ein Verantwortlicher gesagt hätte es wäre nicht erlaubt.

Was hätte der Grundsatz der „Einheit“ eigentlich damit zu tun, wenn jemand in der Steiermark beim RK hauptamtlich ist und in Wien beim ASB ehrenamtlich Dienst verrichten will?

@hawkeypierce
Ich bin zwar kein Steirer, aber die Frage kann ich dir beantworten.
Ja du darfst außerhalb des Bundeslandes ehrenamtlich Dienst machen - sowohl bei einem anderen RK LV Als auch bei einer anderen Organisation.
Das könnte in einem KV nicht abgebildet werden - die Konkurrenzklausel (die hier nicht gelten würde und selbst wenn, dann arbeitsrechtlich nicht hält) bezieht sich niemals auf eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Schwierig ist eine ehrenamtliche Tätigkeit immer nur in der eigenen Organisation im Eigenen LV (du bist Hauptamtlich und willst ehrenamtlich an deiner Dienststelle Dienste machen, das ist grundsätzlich arbeitsrechtlich nicht erlaubt, jedoch kommt dieses Verbot nicht aus Rettungsdienst und wird deshalb nicht angewendet - grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung nachher fast alle ehrenamtlichen Tätigkeiten einklagen wenn er/sie will, aber das ist ein langes Thema.….). Und die angesprochenen Arbeitszeiten sind dabei ein Thema.

Aufpassen musst du natürlich hinsichtlich Berechtigungen (was warst du daheim und was dort, bzw. was darfst du dann daheim wieder nicht mehr) und MPG Schulungen. Das ist administrativ häufig aufwendig für die Organisationen, deshalb ist es nicht beliebt derenseits, aber deswegen ist es trotzdem erlaubt.

??? wusste jetzt nicht, dass ich meine Abneigung irgendwie versteckt habe bisher, aber ok. Ich glaube die ist recht offenkundig.

Ich war jemand der viele Jahre lang für die Grundsätze und die Idee des RK gebrannt hat. Grundsätzlich finde ich das alles immer noch super. Allerdings predigt der Verein Wasser und säuft selbst Wein. Das geht mir absolut gegen den Strich. Engagierten Leuten werden meiner Erfahrung und Beobachtung nach wo es nur geht Steine in den Weg gelegt. Von Einheit, Gleichheit etc. keine Spur. Alles unnötig verkompliziert. Dankbarkeit für die vielen geschenkten Arbeits- und Ausbildungsstunden reduziert sich auf ein paar Standardfloskeln auf einer Weihnachtsfeier oder Jahreshauptversammlung.

Begonnen bat das ganze schon vor vielen Jahren als das RK mit falschen Behauptungen den Zivis (auch mir) nicht das volle Essensgeld bezahlt hat.