Veurteilung eines Fach- und Notarztes wegen Nichterkennens von Atemwegsverlegung/Reanimation

Liebes Kollegium,

im Zuge einer Recherche bin auf dieses Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg gestoßen. Im Kern geht es darum, ob ein:e Ärzt:in auch disziplinarrechtlich veurteilt werden darf, wenn er:sie schon strafrechtlich verurteilt wurde („Doppelbestrafungsverbot“). Viel interessanter für (die meisten von) euch ist sicherlich aber der Sachverhalt.

Kurzfassung: Ein Patient ist im Dezember 2021 verstorben, weil ein Arzt nach Gastroskopie die Atemwegsverlegung nach Propofolgabe nicht erkennt und im weiteren Verlauf sogar die Reanimationspflichtigkeit übersieht. Es geht auch klar aus der Sachverhaltserhebung des Gerichts hervor, dass der Sanitäter (natürlich) die Reanimationssituation erkannt hat.
Der betreffende Arzt ist übrigens Internist mit Zusatzausbildung in Anästhesie und Intensivmedizin (!) sowie Notarzt (!)…

Ich möchte das als Sanitäter insb deswegen teilen, weil ich finde, dass recht häufig Fehlverhalten oder die grundsätzliche Minderkompetenz von Sanitäter:innen zum Thema gemacht wird. Gerade was die Debatte in NÖ mit Blick auf die Gegner:innen der Streichung der NA-Stützpunkte anbelangt, ist es wichtig zu zeigen, dass auch mal (Not- und Fach-)Ärzt:innen in absolut vorhersehbaren Notfallsituationen (bzw in der absolut vorhersehbarsten klassischsten Notfallsituation) völlig versagt hat, während – und es ist schade, das immer wieder betonen zu müssen: – die:der Sanitäter:in guidelinekonform gearbeitet hat.


Die Lektüre lohnt sich, insb für Rechtsinteressierte…


für die „Fauleren“: Hier des ORF-Artikel, der schon etwas älter ist:

Sorry, aber ich halte nichts davon, hier jetzt einen Einzelfall auszuschlachten und daraus systematische Aussagen zu den Kompetenzen von uns NFS abzuleiten.
Wenn solche Fehler selbst erfahrenen Ärzten passieren, glaubst du nicht, dass nicht viel eher wir Fehler machen, weil es uns an Ausbildung und Erfahrung fehlt?

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Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor. Mir geht es nur darum, ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Es gibt offenbar Defizite auch bei der Ärzteschaft. Und mir kommt es häufig so vor, als werden diese entweder pauschal (ohne Belege) moniert (von Sanitäterseite) oder überhaupt negiert (von Ärztevertreter:innen). Es ist für unseren Berufs- und Tätigkeisstand wichig, soweit Selbstvertrauen zu haben, dass auch wir manchmal - auch wenn es anekdotische bzw Einzelfallevidenz ist - den Ärzt:innen voraus sind. Ja es sind Einzelfälle. Wir machen Fehler (und das spiegelt sich in den Threads der Rubrik „Medien“ zur Genüge wieder) aber auch Ärzt:innen machen Fehler und manchmal auch besonders tragische/vermeidbare.

Zur Klarstellung: Wir sind natürlich keine Ärzt:innen aber das, was wir können müssen, können wir auch (meistens) gut.

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„Erfahrener Arzt“ heißt ja nicht, dass regelmäßige Notfallerfahrung vorliegt. Für uns Sanitäter:innen gehören solche Situationen zur absoluten Kernkompetenz unseres Berufs und wir trainieren das regelmäßig. Für einen niedergelassenen Arzt ist so eine Situation die absolute Ausnahme und eben nicht „Kerngeschäft“. Ich versteh es auch nicht, dass bei den Radiologen immer der Stress ausbricht beim Kontrastmittelzwischenfall und sie verzweifelt „Notarzt“ schreien, und unser RTW-C behandelt den Patienten (dem es gar nicht so schlecht geht) in aller Ruhe und Routine.

Versteht mit nicht falsch: Ich unterstelle Ärzten nicht Inkompetenz, ich will nur darauf hinweisen, dass „Erfahrung“ oft nicht im passenden Bereich herrscht, und dass solche Zwischenfälle für uns als Sanitäter:innen Kerngeschäft und damit zentraler Inhalt unseres Berufs sind.

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