Unterziehwesten

Dieser Fall ist kein gutes Beispiel für eine Weste. Die Reaktion der Rettungskräfte war sehr Gut. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Angreifer, sofern er die Sanitäter erwischt hätte, durch Schläge zum Fall gebracht und dann Gewalt gegen den Schädel ausgeübt hätte.
Plan B: hier müsste aktiv z.B. mit Spray gegen den Angreifer vorgegangen werden.
- Wobei im Freien ein Sprayeinsatz gerne nicht zum gewünschten Erfolg führt.

Das hab ich auch nicht darauf bezogen gemeint gemeint, sondern allgemein bezugnehmend auf die im Thread immer wieder abseits der eigentlichen Westenthematik diskutierten Gewalt gegen Rettungskräfte :wink:

Ich würde da frühzeitig die SW rufen (Reanimation im öffentlichen Bereich, Todesursache wird man eher (außer die haben alle Befunde mit) auch nicht zweifelsfrei als „natürlich“ angeben können).

Ansonsten…ja eh.

Warum? Darf man in der Öffentlichkeit keinen Infarkt mit Herzstillstand haben? Worin unterscheidet sich dieser zu einem im privaten Bereich?

Zu diesem Einsatz - Ist es in OÖ nicht üblich, wenn der Patient mal im Fzg ist und Reanimationspflicht wird, noch „unter reanimtation“ ins KH zu fahren?

Das kommt darauf an - zumindest wenn die Reanimation erfolglos ist muss laut RK Lehrmeinung bei Tod im öffentlichen Raum die Exekutive hinzugezogen werden.

Mir gings darum, warum man in so einem Fall nicht „natürlich“ als Todesursache angeben kann. Worin der Unterschied zu zuhause besteht.

Kommt mir auch komisch vor, dass das nicht versucht wurde.
Die Linzer NEF haben bereits alle den Lukas
Die Patientin ist mit 46 noch relativ jung.
Und von Ansfelden aus erreicht man die meisten Linzer KH in ca.10.
Wären alles gute Gründe für eine Fahrt unter laufender CPR.
Aber das sind nur allgemeine Gedankenansätze, ich würd mir nicht erlauben, aufgrund eines Berichts in der Krone ein Urteil über den Einsatz zu fällen…

Nicht nur laut RK Lehrmeinung. Auf der Straße verstorben → Polizei. Eine Leiche (Tod bereits festgestellt) darf im übrigen auch nicht mehr eingeladen werden - da wir Rettung und nicht Bestattung sind. - Irgendwer muss die Leiche auf der Straße ja auch bewachen bis zum Eintreffen der Bestattung - außerdem wird seitens der Polizei in der Regel kommissioniert.
Wenn der Patient im Auto verstirbt, so sind die regionalen Vorschriften einzuhalten. Zu Dokumentationszwecken muss in der Regel trotzdem die Polizei hinzugezogen werden, anschließend entscheiden die regionalen Vorschriften ob der Verstorbene vor Ort von der Bestattung abgeholt werden muss (so war es zumindest früher in NÖ), oder ob der Patient auf eine Pathologie eines Krankenhauses transportiert wird (Wien). - Ein „unter Reanimation“ zwinkerzwinker* in einen Schockraum/eine Intensiv zu fahren, obwohl der Patient definitiv verstorben ist, ist nicht State of the Art und eigentlich außer einer Zumutung für das Spitalsteam genau gar nichts.
Vieles spricht dafür und bestimmten Umständen unter Reanimation zu hospitalisieren - nämlich dann, wenn man draußen guten Gewissens annehmen kann, dass eine reversible Ursache (HITS+4H) vorliegt, die ich vor Ort jedoch nicht beheben/feststellen kann - das Krankenhaus jedoch schon. In diesem Falle ist natürlich ein frühzeitiger Transportbeginn indiziert - sobald also die ALS Versorgung gemäß Guidelines etabliert ist (hochwertige HDM, suffiziente Beatmung, Defi, Atemwegssicherung, Gefäßzugang+Medikamente) sollte der Abtransport beginnen.

zb. auch kein fall für eine schutzweste (außer eine mit Rollkragen).
Kopfstoß gegen Sanitäter
http://www.regionews.at/newsdetail/Mattighofen_Besoffener_verletzte_2_Polizisten_und_2_Sanitaeter-152825

Sieht die deutsche Polizei auch so. Vor wenigen Tagen hab ich die Fotos vom SEK Einsatz in Nürnbeg gesehen - intensive Suche nach einem Messerstecher (mehrere Ataken auf Frauen). Die Polizisten haben ein Kettenhemd mit Kaputze und Halsabdeckung!! getragen. :exclamation: