Richtlinien des ÖRK Stmk.

Du hast recht!! Interessant…

Aber das ganze ist auch telemedizinisch möglich…

Naja es steht „unmittelbar Anweisung eines anwesenden Arztes“. Mit einem anwesenden Arzt hab ich das auch schon gemacht.

Das heißt wenn er sagt darf ich ein (zwei) knopferl drücken? Wow! Na das is aber spannend… Das schafft wohl jeder Laie (bezogen auf Kardioversion) beim Schrittmacher sinds ein paar mehr aber auch keine Hexerei. Wozu das gut ist versteh ich aber nicht. Wenn eh ein Arzt da ist wozu macht er es nicht? Wenn er die Indikation stellt und alles ansagt is wirklich nix mehr dabei…

Ich möchte nicht wissen, wie viele Ärzte wirklich sicher wissen, wie man den Schrittmacher am verwendeten Gerät überhaupt einstellt.

Naja wenn sie es nicht sicher wissen und der Patient nachweislich zu schaden kommt, winkt der Strafprozess. Oder?

Ein Sanitäter ist nach MPG auf sein Gerät eingeschult und sollte es ebenfalls korrekt bedienen können. Wer also einen Defi mit Schrittmacher am Auto hat, sollte auf die Anweisung Demand Schrittmacher mit Frequenz von 60 und initialen 20mA sollte wohl wissen, was zu tun ist - auch als Sanitäter - vor allem als NFS und höher, da es eindeutig zu den notärztlichen Assistenzmaßnahmen gehört.

Da steht doch im selben Satz, dass die Anwendung auch auf Anweisung eines Arztes mit Zugriff auf die Datenbank erfolgen kann. Die haben ein Telemedizin-System in Graz wo sie ganz normal die 12 Kanal EKGs vorab an die Spitäler schicken können. Die Sanis könnens also alleine machen, wenn im Spital ein Arzt aufs EKG schaut und die Anwendung freigibt.

Ganz deiner Meinung. Glücklicherweise bin ich das bei unserem Corpuls auch. Würde mich anders auch nicht wohlfühlen beim Ausfahren.

Das können viele Fahrzeuge in meiner Region. Ist nichts besonderes mehr. Gemacht wird es aber nur selten.

Schade dass die liste nicht nehr online ist, was stand denn da drauf?

bittesehr:

we.tl/t-WkxMi0zEXw