Rezertifizierungen

Wie du gesagt hast, das Gesetz sieht das nicht vor.
Es obliegt jedoch der Organisation Richtlinien zu erlassen wer unter welchen Voraussetzungen bei ihnen Dienst machen kann. Hier können die gesetzlichen Vorgaben übertroffen werden (sie dürfen nur nicht unterschritten werden). Wenn man also vom NFS eine Rezertifizierung nach ALS Standards verlangt, kann der zwar von irgendwo mit einer BLS-Rezertifizierung kommen und ja er hat einen aufrechten Status als Sanitäter nach SanG. Wenn ich als Organisation jedoch der Meinung bin er erfüllt meine Standards die ich von ihm verlange nicht, dann kann ich auch sagen, dass er solange er nicht die fachliche Überprüfung nach meinen Kriterien absolviert eben nicht auf meinem Auto mit meinem Logo fährt.

Ich denke du hast nicht ganz verstanden worauf ich hinauswollte.

Ich verweise noch mal auf mein Beispiel mit dem Führerschein.

Organisationsinternkann ich natürlich andere Maßstäbe setzen um weiter dort fahren zu können aber die Rezertizierung ist ja im SanG vorgeschrieben und meiner Meinung nachprimär so abzuhalten - also Rezertizierung nach Sang u dann eine zweite Stufe um die internen Anforderungen zu erfüllen.

Und was ist genau die Frage?

Ja. Die Rezertifizierung muss laut Gesetz abgehalten werden.
Bei uns gibt es einige Dienststellen die teilweise jährlich noch zusätzlich eine „Qualitätssicherung“ abhalten. Das „durchfallen“ bei diesen Events hat zur Folge, dass man bei dieser Dienststelle nicht mehr auf die Autos darf. Laut Gesetz ist man jedoch weiterhin Sanitäter wenn man die vorgeschriebene „Rezertifizierung“ besteht und könnte bei anderen Dienststellen weiterhin normal Dienst machen.

Diese Qualitätssicherung hatten wir früher mal vom LV vorgeschrieben und wurde gleichzeitig mit der Rezertifizierung abgehalten. Das wurde dann aufrund massiven Widerstands der Mannschaft aufgehört. Momentan ist man darauf bedacht das Thema „kompetenzabhängige Rezertifizierung“ irgendwie ins Gesetz zu bekommen inkl. der Möglichkeit der Rückstufung von Kompetenzen (freiwillig sowie gezwungen).
Im Moment ist es ja so, dass wenn ich einmal die NKV habe, diese nicht verlieren kann bzw. sie auch nicht mehr freiwillig abgeben kann…

Du hast meine Frage beantwortet und siehst es auch wie ich.

Mir fehlt in meinem Szenario die 2. Stufe - also gleich nach ALS rezertifizieren und die gesetzl. Rezertifizierung wird hier übergangen - wie du schreibst, Sanitäter/in ist man nach dem Gesetz ja weiterhin.

Zur Erinnerung.

Wie schon festgestellt wurde, es steht weder was von BLS, noch etwas von ALS.
Dem SanG ist genüge getan, wenn der Sanitäter (egal welcher Ausbildungsstufe) HDM/Beutel-Masken-Beatmung/Defibrillation korrekt durchführt - also BLS. Wenn der Arzt jedoch beschließt bei seiner Rezertifizierung eines NKV will er auch einen Larynxtubus, einen Zugang und Medikamente sehen, so steht nirgends im SanG das er das nicht verlangen dürfte. Er darf lediglich nichts verlangen zu dem der Sanitäter nicht berechtigt ist. Genaue Kriterien wie umfangreich die Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der HLW+Defibrillation zu sein haben sind nicht definiert, somit obliegt es dem rezertifizierenden Arzt zu entscheiden was für ihn ausreichend ist.

Da hilft dir das GBR auch (noch) nicht wirklich weiter, weil hier keine Fortbildungen gespeichert sind…

Jein, die Eintragung von Fort-/Weiterbildungen ist sehr wohl möglich - aber momentan nur auf freiwilliger Basis vorgesehen und nicht verpflichtend.