(Not) - Arztalarmierung bei Ausübung der NK´s

AMEN

Meiner Meinung nach aber nur geknüpft an ein großes Anästhesie Praktikum, um die Schmerztherapie auch wirlich zu erlernen.

Dann kann ich derartige Medikamente auch in die Liste 1 verschieben. Dazu braucht man keine Gesetzesänderung.

Ad 1.: Kann man machen, ist jetzt aber nicht so vordringlich, da es, wie gesagt, sowieso nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht. Man wird ja nicht dazu gezwungen Medikamente endotrachial zu applizieren. Bringt daher keine wirkliche Änderung der Vorgehensweise, außer dass sich der Paragraph dann nicht selbst widerspricht („entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft“ vs. " Durchführung der … endotrachealen Vasokonstriktorapplikation")
Ad 2.: Ich denke nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers ist bzw. war, dass man Arzneimittel gibt, die jetzt nicht unbedingt einen lebensbedrohlichen Zustand beseitigen (auch wenn Schmerzen zugegebenermaßen sehr unangenehm sind und ich ein Freund von Schmerztherapie bin), die jedoch dann erst Recht einen lebensbedrohlichen Zustand auslösen. Hier sollte wohl eher nur auf die „eh schon intubationspflichtigen“ geachtet werden.

Die Schaffung einer dritten Arzneimittelliste halte ich für nicht unbedingt sinnvoll. Da reichen zwei Listen, bei denen man bei der Gabe sowieso Kompetenzmäßig eingeschränkt wäre, weil man z.B. nicht intubieren kann und dies dann als Kontraindikation festschreibt.

Weil juristische Themen für mich schon von berufs wegen von Interesse sind stürze ich mich ohne Vorstellung, und mit meinem ersten Beitrag hier im Forum, ins Getümmel dieses Threads. :wink:

Die Geschichte ist etwas komplizierter als es zunächst den Eindruck macht:

  • Man könnte einfach sagen, dass der Gesetzgeber eben unterschiedliches meint, wenn er unterschiedliche Worte verwendet („anfordern“ - „verständigen“).

  • ABER: In § 11 Abs 2 SanG finden sich zwei Voraussetzungen für die Ausübung der Notfallkompetenzen (NK), von denen eine erfüllt sein muss: Entweder erteilt an anwesender Arzt eine Anweisung zur Ausübung der NK oder es ist ein Notarzt zu verständigen oder dessen Verständigung zu veranlassen, wenn kein Arzt da ist. Der Schluss ist durchaus zulässig, dass der Gesetzgeber die Anwesenheit oder das baldige Eintreffen eines Arztes beim Patienten zur Voraussetzung macht.

Die Gesetzesmaterialien geben überhaupt keine Hinweise in der Frage, womit selbst der juristisch Verständige etwas ratlos zurückbleibt. Die Frage wird meiner Meinung nach bloß dadurch entschärft, dass wir in der Praxis bei A/B/C-Problemen, von Ausnahmefällen abgesehen (Spital ums Eck oä.), sowieso nicht ohne Arzt ins Spital fahren werden.

youtube.com/watch?v=iTWerv7wjvo

Halmich ist sicher einer der besten Notfallmedizin Juristen. Super Vortrag!

Imho der einzige, der sich wirklich konsequent und va öffentlichkeitswirksam damit beschäftigt. Ein sehr kleines Feld, er besetzt es wirklich gut und ist deswegen auch auf (fast) jedem Kongress mit irgendeinem Thema eingeladen.

Aber was heißt „der beste“ - das ist bei Juristen wirklich schwer zu sagen. Wer ist der beste? Der Richter dessen Urteile halten? Der Anwalt der die Verfahren gewinnt? Der Professor der oft zitiert wird?

Kann man schwer sagen, nur so zum Nachdenken :wink:

Ich finde den Vortrag Klasse und kann auch ein paar Schlüsse damit ziehen:

  1. ist das SanG nicht so schlecht wie jeder glaubt, es ermöglicht ja wirklich sehr viel Handlungsspielraum, nur leider wird der von den ORGs nicht „geduldet“.
    Stichwort; NFS am Land (schön gesagt vom Vortragenden, gedacht wurde es vom Gesetzgeber so, nur die Orgs machen was anders draus), Ausstattung von Fahrzeug ( was nicht vorhanden ist kann ich auch nicht benutzen) etc.

  2. braucht man nicht zwingend einen Dipl. NFS, den wenn ma uns ehrlich sind, glaubts das dadurch mehr geben wird? Solange NFS auf Primären Notfallrettungsmitteln nicht vorgeschrieben sind, sicher nicht. Werden ja jetzt in MANCHEN (vielen) Gegenden Österreichs nicht mal NFS ausgebildet, und das liegt nicht an der Motivation der MA, den die wollen.

  3. Kann man mit einem NFS mit NKA/V schon relativ viel abdecken, WENN man das SanG voll ausschöpft und bis zum Limit strapaziert, dann hat man eh fast die von vielen gewünschnten Paramedics

Ich sehe hier 2 Probleme, 1. machen die Orgs nur das mindeste, 2. müsste der Staat die Gesetze „anheben“ sprich vom bestehenden SanG mehr verlangen

ich hoffe ihr versteht was ich meine ?

@ gelöscht das SanG an sich ist nicht schlecht, dass schrieb ich aber schon früher. Das Problem ist aber halt, dass das SanG den Betreibern extrem viel Spielraum lässt und nur das absolut notwendige expressis verbis regelt und damit könnte ein Betreiber sehr viel in eigener Verantwortung regeln. Doch andererseits kann er auch mit dem Minimum aggieren und ist durch das Gesetz gedeckt, in dem er sagt: „Im SanG steht aber nicht das ich ein Monitoring im RTW vorhalten muss. Im SanG ist aber nicht vorgeschrieben, dass ich ein Beatmungsgerät mitführen muss.“ usw. usw. Das Problem ist halt das die sogenannten HiOrg’s auch nichts anderes als wirtschaftliche auf gewinnausgerichtete Organisationen sind, auch wenn sie am Ende des Jahres rot bilanziert sind, da sie Dinge quersubventionieren, welche mit dem eigentlichen Bereich nichts zu tuhen haben. Im weiteren machen Beatmungsgeräte, vernünftige EKG / Defi - Kombinationen und ähnliches locker die Hälfte und mehr der Kosten für einen „RTW“ in Österreich. Zusätzlich bringen mir die Geräte nichts, wenn ich nicht die Besatzungen schule und das ist nicht mit zwei Wochenenden erledigt, was auch wieder Geld kostet.
Das Problem ist wenn heute das SanG angepasst würde und alles bis ins Detail festgelegt würde, wäre dies der Kenntnisstand von vor 12 - 18 Monaten, da zu dem Zeitpunkt die Maßnahmen „Stand der Wissenschaften“ waren, doch in der Medizin ändern sich Dinge schneller als bei Juristen und das ist das Problem. Im Prinzip muss man wie bisher das SanG sehr weit fassen, die Ausbildung anheben im Umfang, aber das Gesundheitsministerium verpflichten die Ausbildungsverordnung jährlich zu evaluieren und anzupassen und ebenso wie bisher schon möglich weitere Kompetenzen nach dem Stand der Wissenschaften frei zu geben und auch hier müsste eine Verpflichtung rein, wo festgelegt ist, dass NK’s zu erlassen sind, wenn dies nach dem Stand der internationalen medizinischen Wissenschaft geboten ist. Weil wenn nur in Österreich geforscht und untersucht würde, wären das Gefälligkeitsgutachten schon allein wegen der nur begrenzten Personenzahl die betrachtet würde. Denn das Recht wäre derzeit schon gegeben, nach § 13 SanG in Verbindung mit § 22 Satz 2 SanG. Nur gab es seit 2002 in irgendeiner Weise hier eine neue NK? Meines Wissens nach war das alles nur präzisierungen der bestehenden Rechtslage und das ist das Problem man lässt die Anbieter am Minimum wurschteln ohne ihen auf die Zehen zu steigen, weil dann könnte ja mehr Geld verlangt werden.

  1. hat das SanG genau gar nichts mit der Ausstattung von Fahrzeugen zu tun, dafür gibt es Landesrettungsgesetze und die entsprechenden Verordnungen.
  2. liefern die HiOrgs genau das was der Auftraggeber (Land bzw. Gemeinden) bestellt und bereit zu bezahlen ist.
  3. würde ich gerne die HiOrg kennen lernen, die mit dem was sie im RD verdient was anderes quersubventionieren kann. Von denen kann man sicher noch was lernen. In der Realität ist es nämlich, zumindest bei den meisten HiOrgs die ich kenne so, dass der RKT durch die anderen Bereiche quersubventioniert werden muss.

Diesbezüglich sehe ich das Problem darin das es zwar ein Gesetz gibt aber es gibt keine kommentierten Gesetzestexte von mehreren Fachleuten dazu. In anderen Bereichen gibt es Kommentare von zig Professoren und wenn sich die Mehrheit einig ist dann kann man sich ziemlich sicher sein.
Dies ist hier nicht der Fall und daher fehlt die Rechtssicherheit.
Es müsste daher mal wirklich ausjudiziert werden mit einem Grundsatzurteil, die Frage ist nur wer tut sich das an…

Dreimal rot unterstreichen und ein Rufzeichen dazu.

Mit einer Ergänzung. Die HiOrg liefern nicht das, was bestellt wird, sondern jetzt schon deutlich mehr (zumindest in den Gegenden, die mir bekannt sind). Zumindest in NÖ gibt es genug Bezirke, in denen es absolut vernünftige RTWs gibt und wo auch relativ häufig ein NFS am Auto sitzt. Das ist in allen Bundesländern außer Wien deutlich mehr als gefordert.

Dass möglicherweise die HiOrgs eine Beharrungs-Lobby sein könnten, wenn ein Bundesland ernsthaft die Implementierung des NFS am RTW angehen würde, das steht auf einem anderen Blatt. Aber ich glaube, dass das überschätzt wird.

Glaube ich auch, es muss nur 1. wer zahlen und 2. genug Zeit geben die Leute auch auszubilden.

Geliefert wird was bestellt wird.

Wenn der Lieferant allerdings mit dem Besteller verheiratet ist…