In Salzburg tut sich was

Esketamin nicht, aber Paracetamol. Erfahrungen gut. Keine NA Anforderung notwendig. Siehe AML Thread hier
NA wird nachgeholt, wenn der Patient entweder zu Beginn schon kritisch ist oder durch die Maßnahme einfach nicht besser wird. Aber für die Anwendung der AML2 muss kein NA mehr nachgeholt werden. Es reicht die Verständigung am iPad.

Also eh so wie in NÖ. Dort bewährt es sich sehr gut.

Ist es dann so, dass die RTW mit NKx ständig mit Krankentransporten und niedrig priorisierten Einsätzen belegt sind, wenn es keine NFS-Codes gibt.

Noch eine Frage habe ich: Ist NKI freigegeben, nachdem es auf den RTW Beatmungsgeräte gibt?

In der Stadt gibt es seit >20 Jahren eine strikte RTW / KTW Trennung (tagsüber), sprich die RTW fahren nur Einsätze und keine Krankentransporte.

Nein ist nicht freigegeben, wird anerkannt, aber es gibt keine Einzelermächtigung. Die Geräte sind wegen der Intensivtransporte im Fahrzeug und können von den NFS in Kombi NA oder Überstellungsarzt (idR NA) bedient werden.

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