Crashbergung CO Vergiftung

wie kommt man dann auf 499 ppm

Weil da jede Org ihre eigenen SOP festlegen kann und offensichtlich auch hat. Ich habe 500ppm als den Grenzwert, ab dem es jedenfalls zu gefährlich wird, aus der Literatur im Kopf. Eventuell/wahrscheinlich hat das WRK also deswegen die Obergrenze auf 499ppm gelegt.

Das RK-NÖ hatte damals, als flächendeckend die CO-Warner eingeführt wurden, sogar nur 60ppm, also die in unseren Dräger-Geräten programmierte 2. Alarmschwelle, als Grenze, ab der ein Rückzug zu erfolgen hat. Vor einiger Zeit wurde dann die SOP überarbeitet und seither ist zwischen 60 und 200ppm Crash-Rettung und erst ab 200ppm sofortiger Rückzug vorgesehen.

Bei uns in S gibt es keine SOP. Nur Hausverstand.
Wenn Verdacht auf CO Vergiftung → sofort raus und Spezialisten holen.

Hier die Lehrmeinung vom RK hierzu in der RS-Ausbildung:
Screenshot 2023-02-24 135259.jpg

Also die 60 ppm aus der SOP finde isch schon richtig wenig.
Ich bin mal mit dem Rucksack an einem Lagerfeuer im Freien vorbeigelaufen und hatte schon einen Alarm mit über 80ppm.

Weil es gerade so gut zum Theme passt Bericht CO Vergiftung.

Hat nichts gebracht, dass die 6 da reingegangen sind. Die 2 bleiben Tod und jetzt ist man selber im Krankenhaus.

@SOP : Ich finde es fahrlässig, dass es solche gibt. Die Messgeräte geben keine Übersicht wie es im Raum ausschaut. RS1 hat das am Rucksack drauf, eventuell in 1.6m höhe, weiter weg vom Patienten und der CO-Quelle, RS2 kniet am Boden neben dem Patienten und eventuell auch neben der CO-Quelle, da pipt der CO-Warner nicht mal und RS2 hat schon 2 volle Atemzüge genommen.

Währe interessant wenn was passiert was der Arbeitsinspektor und die AUVA sagen? Hat da jemand schon Erfahrungen?

Hallo, ich bin selbst als ATS Träger und EL bei der FF und arbeite als NFS.
Ich würde wie folgt vorgehen:
Szenario 1: Ich stehe vor dem Haus, angekündigter Suizid durch Gas:
Ich bleibe draußen und warte auf die Feuerwehr. Warum? Wie bereits beschrieben kann es sich auch um andere Gase oder Ex Bereiche handlen.

Szenario 2: Ich gehe in eine Wohnung und der CO Warner schlägt an:
Ich kontrolliere die PPM (dauerhaft) - <60? Fenster öffnen, Gehende Personen auffordern nach draußen zu gehen, Bewusstlose Patienten schnell retten, natürlich Feuerwehr anfordern (AAA Regel beachten)

60-ca 200 PPM: Sollte ich neben einen Fenster stehen dieses öffnen. Menschenrettung ist Situationsabhängig. Wie viele Personen? Sind diese Bewusstlos? Muss ich noch 6-7 Räume durchsuchen? Ist es eine Person nahe des Ausgangs?
Wenn es rasch möglich ist ja. Wenn ich lange suchen und kompliziert Bergen muss - nein.
Bei weit höheren Konzentrationen sofort Umkehren und in Sicherheit bringen, eventuell umliegende Wohnungen evakuieren.

Man muss immer bedenken welche konsequenzen CO für einen selbst haben kann und wje weit man gehen kann. Alles in allem jedoch wie jeder Einsatz von der speziellen Situation abhängig.

Die Idee mit der O2 maske ist bescheuert - wenn ich der Meinung bin so etwas zu brauchen um rein zu gehen sollte man draußen bleiben.

Die AUVA kann nichts sagen. Ist eine gesetzliche Versicherung die zu zahlen hat.

30ppm ist der Grenzwert für täglich 8h Arbeit und 60ppm der Grenzwert für 15 Minuten Aufenthalt. In der Regel sollte der mit Messgerät auch als erster rein gehen.

Stimmt zahlen tut sie, verlangt aber dann je nachdem wie es aussieht auch einen Regress vom AN/AG.

Sorry, aber wenn du dich vorsätzlich in eine Gefahr begibst und dadurch den Arbeitsunfall herbeiführst zahlt due AUVA im schlimmsten Fall wirklich nicht oder regressiert sich zumindest bei dir

ich weiss es gehört hier nicht her aber was ist ein „Jumbohelfer“ ???

Alle Sanitäter (RS oder NFS) die abgesehen vom Rettungsmediziner am Jumbo in Graz fahren.

also ein Einsatzfahrer an denn einzigen 2 RTW in der Steiermark

Der Jumbo ist mit mindestens 3, fast immer 4 Personen besetzt: 1 Fahrer (=Jumbohelfer), 2 Jumbohelfer und 1 NKI-RM

ja fahre seit über 10 jahren in der STmk nur jumbohelfer war mir nicht geläufig! weiss schon das der Jumbo is gleiche wie in Wien jeder RTW ist!

Das ist ja fast Majestätsbeleidigung :laughing:
Jetzt kommt sicher gleich ein Rettungsmediziner mit: „Mimimi, wir haben auch BGA…“

und von innen verstellbare Vorderräder, leider danken meine Kollegen (zumindest die meisten) nie weiter als bis zur nase! ich würde es gut finden seine Kompfort zone zu verlassen und mal bei einer anderen Organisation und einem anderem Bundesland diesnt zu machen, da würde vielle voruteile verfliegen!
wenn man meine kollegen so zuhört ist eine Arzneimittelliste mit inhalt und auch ein Auto mmit ausstattung ein nogo für sie! die meisten / einige würdne ihren NFS an denn nagel hängen als wie sie medika verabreichen würden! naja denken bis zur nase und nciht weiter

Abgesehen von der BGA kann man weder die RTW noch die Besatzungen untereinander vergleichen, da sind dann doch zu viele Unterschiede :wink:

Back to topic bitte, danke

Das ist eine urban legend… die gesetzliche Versicherung muss zahlen. Ob sie es sich dann zurückholen ist eine andere Sache, aber auch höchst unwahrscheinlich. Vor allem mit dem Hintergrund, dass man Leben retten wollte…