EU Vorschlag Klasse B Führerschein bis 4250kg

Da ich selbst die Ausbildung nur von Kollegen kenne, musste ich selbst kurz recherchieren. Anscheinend wie hier im FSG beschrieben:

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012831&Artikel=&Paragraf=2&Anlage=&Uebergangsrecht=

Ich bin juristisch kaum bewandt aber auf diesen Paragraph wird in einer Aussendung des LFV Kärnten referenziert. Das Dokument von Kärnten ist von 2022 und deckt sich auch mit der Ausrollung in Oberösterreich. In Niederösterreich nennen Sie es Führerscheinergänzungsausbildnug.

Im Prinzip ist das eine C-Ausbildung, mit Ersparnis durch Abwicklung von Fahrstunden in der Feuerwehr und Förderung durch das Land (in OÖ). Es dürfen eben nur Feuerwehrfahrzeuge gelenkt werden, zivil nicht. Das hat auch @nou_camp so bereits erwähnt.

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Ah OK, wieder was gelernt. Ich dachte der Feuerwehrführerschein gilt auch nur bis 5,5t, aber scheinbar darfst damit dann alles lenken was als Feuerwehrfahrzeug zugelassen ist.

Das sind nach wie vor zwei verschiedene Ausbildungen. Die 5,5 to Schulung gibt es immer noch natürlich. Die kommt von den ganzen Basisfahrzeugen - leider werden die mittlerweile so schwer, das auch dort ein C-Schein benötigt wird. Die Basisfahrzeuge stellen gerade bei kleinen Feuerwehren oftmals die ganze Ausrüstung dar, deswegen war es denkbar wichtig entsprechende Ausbildungen anbieten zu können.

Man sieht also, die Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge muss kein Hindernis für einen RTW sein :wink:

Bei der Feuerwehr, zumindest in NÖ, gibt es da 2 verschiedene Wege/Möglichkeiten:

  1. Bestätigung gem. § 1 Abs. 3 Z 3 Führerscheingesetz (=„Rettungsführerschein“) → rein feuerwehrinterne Ausbildung, berechtigt wie zum Lenken von Fzg. bis 5.500kg höchstzulässige Gesamtmasse.

  2. Führerscheinergänzungsausbildung → das ist eine ganz normale Führerscheinausbildung, die in Zusammenarbeit mit Fahrschulen gemacht wird. Theorie zentral im NÖ FSZ, Praxis und Prüfungen dann vor Ort in den regionalen Fahrschulstandorten. Da bekommt man dann auch einen normalen Führerschein mit den entsprechenden Klassen. Details: Führerscheinergänzungsausbildung

Den weiter oben erwähnten Feuerwehrführerschein bekommt man in NÖ nur, wenn man mind. C1 hat, die Variante mit nur B+Zusatzausbildung wird in NÖ nicht angeboten/umgesetzt.
Wichtig ist, dass der „Feuerwehrführerschein“ rechtlich nicht der Lenkberechtigung für Fzg. bis 5,5t gem. § 1 Abs. 3 Z 3 FSG entspricht, obwohl umgangssprachlich das meist nicht unterschieden wird, speziell im Bereich RD, wo fast immer vom Rettungsführerschein gesprochen wird, obwohl eigentlich § 1 Abs. 3 Z 3 FSG gemeint ist.

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Angeblich soll das ja von der EU durch sein mit der Novelierung

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Es ist am 28.02.2024 beschlossen worden. Wird wohl noch durch den Rat durch müssen:

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2024-0095_DE.pdf

"… (13a) Die nationalen oder regionalen Unterschiede bei der Einteilung von Krankenwagen und den für das Führen dieser Fahrzeuge erforderlichen Führerscheinklassen bergen das Risiko, den grenzüberschreitenden Verkehr oder den Verkehr innerhalb des Mitgliedstaates zu behindern. Krankenwagen sollten daher im Rahmen dieser Richtlinie besonders behandelt werden. Es sollte daher in der gesamten Union gestattet sein, dass Personen zwei Jahre nach der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins der Klasse B Krankenwagen mit einem Führerschein der Klasse B fahren dürfen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Krankenwagens 4 250 kg nicht überschreitet. […]

ha) für die Klasse B ausgestellte Führerscheine gelten zwei Jahre nach ihrer erstmaligen Ausstellung für Krankenwagen im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11a] und für andere Sonderfahrzeuge sowie Wohnmobile im Sinne von Artikel 2 [Absatz 11b] dieser Richtlinie, sofern diese Fahrzeuge 4 250 kg nicht überschreiten;

In den periodischen Berichten an das Europäische Parlament und den Rat gemäß Artikel 20 dieser Richtlinie überprüft die Kommission die Auswirkungen von technologischen Fortschritten im Bereich der Notfallmedizinausstattung und/oder der Nutzung von alternativen Kraftstoffen auf die Gesamtmasse von Krankenwagen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um das zulässige Höchstgewicht von Krankenwagen basierend auf den abschließenden Erklärungen dieser periodischen Berichte zu aktualisieren.

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 delegierte Rechtsakte zur Änderung dieser Richtlinie zu erlassen, um das zulässige Höchstgewicht der in Unterabsatz 1 dieses Buchstaben genannten Fahrzeuge zu aktualisieren und den Auswirkungen der technologischen Neuerungen und der Entwicklung alternativer Energieträger für Krankenwagen Rechnung zu tragen;…"

Ist ja dann wirklich eine tolle Sache. Wo liegt denn nun das höchstzulässige Gewicht beim RTW Crafter in Niederösterreich? Geht sich das aus?

Für den RTW Crafter kann ich es dir nicht genau sagen aber allgemein liegen die höchstzulässigen Gesamtgewichte bei den RTWs in Österreich zwischen 3,8t und 4,6t

Denke recht weit weg von den 4,25t kann man nicht sein, da ich bezweifle dass man ohne Zwillingsbereifung hinten da mit dem Gewicht hinkommt…

Wenn ich mich richtig erinnere dann sind es 3780kg maximal zulässiges gesamtgewicht.

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Ok ja dann künnte es bei den OÖ Modelle eng werden denn da kommt eine Stryker Powerload rein & da passt ja auch 315kg Patient drauf

Ich denke mal die EU Kommision will da den Kurierfahrern ermöglichen mit größeren Fahrzeugen zu fahren, ohne dass sie einen LKW Schein machen müssen.

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Ja, aber so wie’s aussieht ohne Tragentisch.
Das spart schnell mal 2-300kg ein.
Heißt nicht dass ich den Verzicht befürworte.

Gibts da schon Infos wie die OÖ RTW konkret aussehen werden? Passt vielleicht in einen anderen Thread besser aber würde mich sehr interessieren.

Meines Wissens wird bei der Typisierung jeder belegbare Sitz/Liegeplatz nur mit 75kg gerechnet.
Dass das nicht wirklich der Realität entspricht ist mir vollkommen bewusst.
Vl. wird aber so ein Liegeplatz auch einer Spezialtrage auch anders berücksichtigt.

Diese Regelung soll aber nur für emissionsarme Fahrzeuge gelten - Ausnahme für Rettungsfahrzeuge und Wohnmobile.
Kurierfahrer werden da wohl eher nur selten in eine der Kategorien fallen :wink:

Crafter, Allrad, 177ps, Automatik
Außen 1:1 wie aus NÖ
Stryker Powerload in der mitte + Zutragestuhl stryker
Links + rechts von der trage einen Klappsessel
Vorm linken Sitz hängen die Geräte
Links auch schiebetür für O2, vakummatr. usw
An der vorderseite viele laden, fächer und eine große arbeitsfläche

Mal ein ganz grober Überblick😅

Also wie ein Standard RTW bei uns bis auf den Sessel links und rechts neben der Trage - haben nur rechts einen oder zwei je nach Fahrzeugalter …

Und die sollen die SEWs dann ablösen oder nur punktuell zum Einsatz kommen?

hört sich ja ganz fein an! Wann rollen die dann?

Nein werden diese nicht ablösen. Kommen so zu sagen anstatt ausgewählten SEWs auf Ortsstellen.
So positioniert um eine halbwegs gute Abdeckung zu erreichen.

Die ersten 6 kommen noch heuer, weitere folgen dann die nächsten Jahre👍🏻

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